Hinweis
Ich verweise auf die im Regierungsamtsblatt vom 15.
Oktober 1930 Nr. 39 betr.: Verordnung betr. Gewährung
von steuerlichen Vergünstigungen an nichtbezuschußte
Kleinwohnungsbauten.
Ottweiler, den 15. Oktober 1930.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Bekannimachung
Der Unterricht an der Landwirischaftsschule in St
Wendel (einschl. Landfrauenschule) beginnt am
Montag, den 3. November 1930, vorm. 8 Uhr.
Das Schulgeld beträgt für die Landwirteklassen 100.-d—
ne für die Mädchenklasse 200 Fres. pro Winter
albjahr.
Aufnahmebedingungen sind:
J. vollendetes 16. Lebensjahr,
2. ausreichende Volks- und Berufsschulkenntnisse,
3. 2jährige praktische Lehrzeit im elterlichen oder frem
den Betriebe.
Da die landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Be—
rufsschule bis jetzt im Saargebiet noch nicht als Pflichtschule
eingeführt ist, erfolgt die Aufnahme z. Zt. noch bei
Nachweis genügender Volksschulkenntnisse.
Die Laͤndwirtschaftsschule vermittelt in ihren Land—
wirteklassen jungen Landwirten nicht nur eine gründliche
Allgemein-, fondern auch eine gediegene Fachbildung und
vermittelt in ihrer Mädchenklasse weitgehende praktische
und theoretische Kenntnifse in allen Faͤchern der Haus—
wirtschaft (einschließlich Kochen und Nadelarbeit), der Ge—
sfundheits-, Kranken- und Säuglingspflege, sowie der
Landwirtschaft.
Der Besuch der Schule kann nicht nur empfohlen, son⸗
dern muß von allen denen gefordert werden, die als
Bauer dem landwirtschaftlichen Betriebe und als Bäuerin
dem landwirtschaftlichen Haushalt vorstehen wollen. Fach
liche Schulung ist die Voraussetzung für den landwirt
schaftlichen Erfolg.
Weitere Auskunft erteilt der Direktor der Landwirt
schaftsschule St. Wendel.
Ottweiler, den 13. Oktober 1930.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Bekannimachung
Straßensperre.
Wegen Ausführung von Kanalarbeiten wird die
Hauptstraße in Illingen (Provinzialstraße) von Klm
0643 10800 von der Einmündung der Gennweilerstraße
bis zur Einmündung der Ortsstraße vom Montag, den
20. Okiober bis Samstag, den 8. November 1930 für den
Durchgangsverkehr gesperrt.
Die Umleitung erfolgt für die Zeit vom 20. bis 26
Oktober über die Gennweilerstraße, Schulstraße, Heuswei
lerstrahße und Bahnhofstraße und, in der Zeit vom 27. Ok
dober bis 8 November über die Gennweiler-, Schul—
Kaiser- und Poststraße.
Ottweiler, den 14. Oktober 1930.
Die Chausseepolizeibehörde.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Bekanntmachung
Es wird darauf hingewiesen, daß durch das Hoch—
wasser der vorigen Woche auf der Kreisstraße zwischen
Dirmingen und Berschweiler verschiedene Erdrutsche vor—
gekommen sind und daß daher die Straße, besonders wäh—
rend der Nachtzeit, vorsichtig zu befahren ist. Ebenso hal
die im Zuge der Kreisstraße 24 (Habach-Wiesbach) vor
Wiesbach liegende Brücke durch das Hochwasser gelitten.
Es ist daher dringend geboten, sie nur nach der Talseite
hin in langsamem Tempo zu befahren.
Ottweiler, den 15. Oktober 1930.
Die Chausseepolizeibehörde:
Der Landrat:
Dr. Rech.
Bekanntmachung
Auf Grund des Ministerialerlasses vom 24. Februar
1900 II'A 480 gestatte ich im Einvernehmen mit der Re—
gierungskommission — Abteilung Forsten — dem Forstge—
hilfen Mailänder in Elversberg die aushilfsweise
Mitwirkung bei der Ausübung des Jagdschutzes außer
halb seines Dienstbezirks auf den Gemarkungen der Ge—
meinden Neunkirchen, Spiesen, Elversberg, Heiligenwald
und Landsweiler.
Ottweiler, den 14. Oktober 1930.
Die Jagdpolizeibehörde:
Der Landrat:
Dr. Rech.
Bekannimachung
Der Bergmann August Oberhauser zu Welschbach
hat sein Amt als Gemeinderatsmitglied niedergelegt. Als
Ersatzmann für denselben ist durch den Wahlausschuß der
Bürgermeisterei Stennweiler der in Welschbach wohnhafte
Bergmann Wilhelm Mechenbier zum Mitglied des Ge
meinderates dieser Gemeinde bestimmt worden.
Schiffweiler, den 10. Oktober 1930.
Der Bürgermeister:
Waelder.
Bekanntmachung
Ueber das Gehöft des Matthias Rink aus Kaisen
Johannesstraße 384 habe ich wegen Ausbruch der Roth—
laufseuche die Stallsperre verhängt.
Illingen-Saar, den 13. Oktober 1930.
J. A.: Der Polizei-Oberinspektor:
Roll.
Planfestsetzung
Nachdem gegen den Fluchtlinienplan für die Straßen
kreuzung bei der Kirche im Ort Scheuern Einsprüche wäh
rend der vierwöchigen Offenlegungsfrist nicht erhober
wurden, wird der Plan gemäß 8 8 des Fluchtliniengesetze
bom 2. Juli 1875 und 28. März 1918 hiermit förmlict
festgesetzt und ab 15. Oktober 1930 14 Tage lang in der
Wohnung des Gemeindevorstehers Niehren zu Scheuern
zu Jedermanns Einsicht offen gelegt.
Tholey, den 10. Oktober 1930.
Die Wegepolizeibehörde
Der Bürgermeister:
Haefner.