Full text : 1929 (0010)

Erlaß

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In Ergänzung des Erlasses vom 16. Wai 10929,
Amtsblatt Seite 269, betreffend Veränderung der
Grenzen der Gemeinden Wemmetsweiler und WMerch—
weiler durch Abtrennung des Ortsteiles „Fröhn“ von
der Gemeinde Wemmetsweiler und Zuteilung zur Ge—
meinde Merchweiler wird bestimmt, daß diese Grenz—
veränderung mit Wirkung vom '1. Juli 1929 ab in
Kraft tritt.

Saarbrücken, den 10. Juni 1929.

der Präsident der Vegierungskommission:
J. V. Koßmann.

Wohnungswesen, sowie der Verordnungen vom 16.
Dez. 1927 und vom 2u. Okt. 1928 wird nach An—
hörung des Gemeinderates und der Wohnungszutei—
lungskommission sowie mit Zustimmung des Landrats
und des Bürgermeisters angeordnet, daß die Vorschrif—
ten der genannten Verordnung in der Gemeinde
Elversberg keine Anwendung mehr finden.
Diese Anordnung erfolgt unter Vorbehalt des Wi—
derrufs.
Saarbrücken, den 28. Juni 1929.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Angelegenheiten des Inuern:
gez. E. C. Wilton.

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Vekantmachung
betr. Einführung eines neuen Hebammenlehrbuches.
Auf Grund des 8 19 der Anlage zu Abschnitt JIV
(Teil 8) des Friedensvertrages von Versailles, wird
folgendes bestimmt:

Artikel J.
Das vom preußischen Minister für Volkswohl—
fahrt herausgegebene Hebammenlehrbuch 5. Auflage
wird fuͤr den preußischen Teil des Saargebietes ein—
geführt. In gleicher Weise wird unter Aufhebung der
bisher geltenden Dienstanweisung für die Hebammen
die vom preußischen Minister für Volkswohlfahrt unter
dem 15. Nobvember 10927 erlassene Dienstanweisung
welche dem Hebammenlehrbuch beigefügt ist, für die
Hebammen des preußischen Teils des Saargebietes
eingeführt.
Für die bayerischen Bezirke des Saargebietes wird
das Lehrbuch der Hebammenkunst“, 16. Auflage von
Dr. B. S. Schulze eingeführt. An Stelle der bis—
herigen Dienstanweisung tritt die vom boyerischen
Staatsministerium des Innern unterm A. Wai 1926
herausgegebene Dienstanweisung, die für den pfäl—
zischen Teil des Saargebietes übernommen wird.
Artikel II.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. September
1929 in Kraft.
Das preußische Hebammenlehrbuch ist im Verlage
von Julius Springer, Berlin und das bayerische Heb—
ammenlehrbuch im Verlage von Wilhelm Engelmann.
Leipzig, erschienen.
Saarbrücken, den 83. Juni 1929.
Das Mitglied der Vegierungskommission
für die Angelegenheiten der Volkswohlfahrt
und des Gesundheitswesens:
gez. Koßmann.

Verfügung
betr. das Wohnungswesen in der Gemeinde Elvers—
berg, Kreis Ottweiler.
Gemäß Artikel 51 der Verordnung vom 27. Zuli
1926 betr. Abänderung der Bestimmungen über das

Bekantmachung

Gemäß 8 5 des Regulativs zur Ordnung des Ge—
schäftsganges und des Verfahrens bei den Kreisaus—
schüssen vom 28. Februar 1884 wird hiermit zur öffent—
lichen Kenntnis gebracht, daß der Kreisausschuß wäh—
rend der Zeit vom 21. Juli bis 1. September 1929
Ferien hält.
Waͤhrend der Ferien werden Termine zur münd—
lichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen
Sachen abgehalten.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die
Ferien ohne Einfluß.
Ottweiler, den 2. Juli 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. V. Dr. Rawer, Kreisdeputierter.

Straßensperre

Die zwischen Hasborn und Bergweiler gelegene
Strecke der Kreisstraße 31 wird wegen Neubaues mit
sofortiger Wirkung bis auf Weiteres gesperrt.
Sie Umleitung erfolgt von Hasborn über Theley—
Tholey und über Dörsdorf —Steinbach Thalexweiler
Ottweiler, den 2u4. Juni 1929. —
Die Chaufseepolizeibehörde
Der Landrat: Dr. VRech.

Straßensperre

Wegen Umbauarbeiten wird die Kreisstraße 24 auf
der Strecke zwischen Hosterhof (Abzweigung von der
Provinzialstraͤße) und Uchtelfangen (Eckstraße) vom 5
Juli ab bis auf Weiteres für jeglichen Verkehr ge—
sperrt. Umleitung erfolgt über die Straße von Illingen
ses Uchtelfangen (Heusweilerstraße) am Friedhof vor⸗
ei.
Ottweiler, den 28. Juni 1929.
Die Chausseepolizeibehörde
Der Landrat: J. V. Lindner
            
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