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Ar. 328 Durchführungsverordnung zur Verordnung v.
22. April 1929 Reg.-Amtsblatt Nr. 265 betr. die
Aufwertung von Hypotheken, Grundschulden,
Rentenschulden, Reallasten und anderen Ansprü—
chen.
Ottweiler, den 23. Mai 1929.
Der Landrat: Dr. Rech.
betreffend die Offenlage der landwirtschaftlichen Hebe—
rollen.
Die Heberollen über die von den Unternehmern
landwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe zur Dek—
kung des Gesamtbedarfs der landwirtschaftlichen Be—
rufsgenossenschaft für das Saargebiet für das Jahr
1928 zu zahlenden Beiträge liegen während der Zeit
vom 31. Mai bis einschließlich 13. Juni 1929 auf den
Stadt- und Gemeindekassen des Kreises zur Einsicht
der Beteiligten öffentlich aus. Einsprüche gegen die
Beitragsberechnung, nicht aber gegen die Veranlagung
der Betriebe, sind bei dem Sektionsvorstand — Kreis—
ausschuß — schriftlich einzulegen. Die Verpflichtung
zur vorläufigen Zahlung der berechneten Beiträge wird
durch den Einspruch nicht berührt. Die Einspruchsfrist
betraͤgt zwei Wochen, vom Tage nach der Offenlegung
der Heberollen an gerechnet; sie endet mithin am 27
Juni 1929.
Bodennutzungen von insgesamt weniger als 25 Ar
gelten als nicht versicherte landwirtschaftliche Betriebe,
wenn sie ohne größere Viehhaltung und hauptsächlich
ohne fremdes Personal zur Gewinnung der Erzeug—
nisse für den eigenen Hausbedarf bewirtschaftet werden.
Es liegt im Interesse der Unternehmer, die sich für ver—
sicherungspflichtig halten, sich davon zu überzeugen, ob
die Heberolle ihren Betrieb richtig aufführt. Falls ein
Betrieb in der Heberolle nicht eingetragen ist, gleichwohl
aber für versicherungspflichtig gehalten wird, so ist ein
Versicherungsantrag an den Sektionsvorstand zu stel—
len. Dabei ist anzugeben:
„Die Größe der bewirtschafteten, besonders der et—
wa hinzugepachteten Fläche, die Zahl der erforderlichen
fremden Arbeitskräfte und die Anzahl der geleisteten
npewerke, sowie die Größe und Art des Viehbestan—
e e
Die Mitglieder der landwirtschaftlichen Berufsge—
nossenschaft sind gegen Unfälle der in dem landwirt—
schaftlichen Betriebe tätigen Arbeitskräfte versichert
desgleichen ohne besonderen Beitrag die Betriebsunter—
nehmer und ihre Ehegatten, ohne Rücksicht auf ihr Ein—
kommen. Die Unternehmer sind berechtigt, für sich, wie
auch für ihre Ehegatten eine Zusatzversicherung (er—⸗
höhte Ventenversicherung) nach ihrem tatsächlichen Jah—
resarbeitsverdienst abzuschließen. —
Dahingehende Versicherungsanträge sind bei dem
Sektionsvorstand zu stellen.
Ottweiler, den 24. Mai 1929.
Namens des Sektionsvorstandes
Der Vorsitzende:
Dr. VRech. Landrat.
Bekanntmachung
Verdingung.
Zum Bau eines Gruppenwasserwerkes für die Ge—
meinden Dörsdorf, Steinbach, Thalexweiler und Asch—
bach, Kreis Ottweiler, sollen folgende Arbeiten und
Lieferungen in einzelnen Losen vergeben werden.
Los 1: Herstellung der Sammelanlagen und der Hoch—
behälter,
Los 2: Lieferung der Rohre, Armaturen und Form—
stücke,
Los 3: Anfuhr der Rohre, Armaturen und Formstücke,
Los 1: Herstellung der Rohrgräben u. Einbauen der
Rohre, Armaturen und Formstücke,
Los 5: Herstellung der Hausanschlüsse,
Los 6: Lieferung der Wassermesser.
Angebotsvordrucke können vom Kreisbauamt Zim—
mer Ar. 67, gegen Erstattung der Selbstkosten bezogen
werden.
Submissionstermin: Samstag, den 1. Juli 1929,
vormittags 8,80 Uhr. Zu diesem Termin müssen die
Angebote hier vorliegen.
Ottweiler, den 25. Mai 19209.
Kreisbauamt:
Ertz, Kreisbaumeister.
Verdingung.
Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung des
Rohbaues für 11 Doppelwohnhäufer sowie die zuge—
hörigen Straßen- und Kanalbauarbeiten nebst Wale—
riallieferungen in der Gemeinde Heiligenwald sollen
in einzelnen Losen öffentlich vergeben werden.
Angebotsvordrucke können beim Kreisbauamt,
Zimmer Mr. 65, gegen Erstattung der Druckkosten ent—
nommen werden.
Submissionstermin: Montag, den 3. Juni 1929.
vormittags 9 Uhr. Zu diesem Termin müssen die An—
gebote hier vorliegen.
Ottweiler, den 25. Wai 1929.
Kreisbauamt:
Ertz, Kreisbaumeister.
Fleischbeschau in Hüttigweiler.
Vom 1. Juni 1929 ab habe ich den Bergmann
Peter Köbrich junior in Hüttigweiler mit der Wahr—
nehmung der Geschäfte des Fleischbeschauers für den
Fleischschaubezirk Hüttigweiler beauftragt und den bis—
herigen Fleischbeschauer Peter Köbrich senior in Hüttig—
weiler als Stellvertreter des Fleischbeschauers fuͤr den
gleichen Bezirk bestellt.
Ottweiler, den 16. Mai 1929.
Der Landrat: Dr. Vech.