Full text : 1929 (0010)

ausschließlich der Hausgärten hinter der Bergverwal—
tung am Endpunkt der Straßenbahn.
Zone Aä (1928). Beobachtungsgebiet: Das gesamte
Gelände zwischen Wellesweilerstraße, Bahnkörper nach
Wellesweiler und Heizengasse, Kronprinzenstraße, Alt—
mühlerweg bis zum Steinwald einerseits und zwischen
Flotow-, Hüttenberg-, Gerichts-, Blies- und Brücken—
straße andererseits.
Sperrgebiet: Die verseuchten und alle benach-—
barten Parzellen, die in der Mulde an der elektrischen
Zentrale liegen.
Zone 5 (1928). Beobachtungsgebiet: Das Gelände
zwischen dem Boxpbergweg und Schlackenbahn der
Grube König einerseits und der Waldgrenze am Tief—
häuschen und Anschlußgleis der Grube König anderer—
seits.
Sperrgebiet: Die verseuchten und die an sie an—
stoßenden Parzellen.
Zone 6 (1928). Beobachtungsgebiet: Das gesamte
Gelände zwischen dem Kasbruchweg und der Zwei—
brückerstraße einerseits und Friedrichstraße u. Grenze
des Steinwaldes andererseits.
Sperrgebiet: Die verseuchten Felder und die an
sie anstoßenden Grundstücke.
Zone 7a (1928). Beobachtungsgebiet: Das ge—
samte Gelände zwischen Eisenbahn-, Fabrik- und Kir—
henstraße einerseits und zwischen Neunkircherstraße u
Waldgrenze andererseits.
Sperrgebiet: Die verseuchten und die an sie an—
stoßenden Parzellen.
Zone 7 b (1928). Beobachtungsgebiet: Bann Wel—
lesweiler, Auf Vetten, Plan Ar. 1463 12. Das ganze
Gelände zwischen Vettenstraße und Straße „Am Berg'“
einerseits und zwischen Bahnhof Wellesweiler und
der Gewann „Auf'm Berg“ andererseits, einschließlich
Gewann „Auf'm Berg“.
Sperrgebiet: Das verseuchte und die daran an—
stoßenden Felder.
Gemeinde Spiesen:
Zone 1 (1927). Beobachtungsgebiet: Gewann But—
terberg, Mittelberg, Zankwäldchen, Freidelbrunnen.
Zone 2 (1927). Beobachtungsgebiet: Gewanne awm
Kellerberg, in den Stümpfen und in der Dreispitze.
Gemeinde Elversberg:
Zone 1 (1927). Beobachtungsgebiet: Galgenberg
Gemeinde Wemmetisweiler:
Zone 1 (1927). Beobachtungsgebiet: Flur5: Hel—
lengärten, Bruchwiesen, Austgarten; Flur 6: In der
langen Gewann, Bruchwiesgärten, Auf der Krummheck,
Im langen Feld, Im Tenn; Flur 7: Auf der Bann
Eich, Auf der Esp, Im Eselsfeld, Auf der Lehmkaul,
Am Ring, Oben im Schäferstrich, Beim Apfelbaum,
Bruchborn, Auf den alten Feldern, Auf der Heid.
Zone 2 (1928). Beobachtungsgebiet: Flur8 Di—
strikte: Auf'm ebenen 2. Gewann, Auf'm Ring.
Bächelteichskrepp, Mohrskrepp.
Sperrgebiet: Die verseuchten und die unmittelbar
an sie anstoßenden Felder im Distrikt Auf'm ebenen
2. Gewann.

Gemeinde MWerchweiler:
Zone 1 (1928). Beobachtungsgebiet: Der ganze
Bann Werchweiler.
Sperrgebiet: Die verseuchten Parzellen und zwar:

10 —
a) Auf der Gemarlung
die begrenzt wird durch
haus Werchweiler und
grenze Wemmetsweiler
linie.
b) Auf dem Bann Käsdsseiters, die verseuchte Parzelle
von Philipp Zimmer in Werchweiler, Ludwigstraße
und Jakob Klär, Merchweiler, Ludwigstraße sowie der
nebenliegenden Stoppelparzelle von Philipp Zimmer.
Merchweiler, Ludwigstraße.
c) Am Schafwald das verseuchte Grundstück in Größe
von 3 Ar von Bergmann Nikolaus Christmann in
Werchweiler, Kaiserstraße 12.
Ottweiler, den 15. Januar 19209.
Der Landrat: Dr. Rech.
Bekanntmachung
über die im Kreise Ottweiler für 1929 zugelassenen
krebsfesten Saatkartosfeln.
Auf Grund des 82 der Polizeiverordnung vom
25. Januar 1927 über weitere Maßnahmen zur Be—
kämpfung des Kartoffelkrebses im Kreise Ottweiler gebe
ich hiermit bekannt, welche Kartoffelsorten für das Jahr
1929 als krebsfestes Saatgut anzusehen sind:
Frühe Sorten:
1) Kaisserkrone, Stieff (nicht zu verwech—
seln mit anfälliger Sorte gleichen oder ähn—
lichen Namens.
2) Kuckuck, Thiele.
Mittelfrühe Sorten:
1) Beate 1, Paulsen.
2) Maibutter, Pommersche Saatzuchtgesellschaft.

Mittelspäte Sorten:
1) Adael, Paulsen.
2) Alte Daber, v. Diest.
3) Erdgold, Pomm. Saatzuchtgesellschaft.
4) Jubel, RNichter.
5) Marschall Hindenburg, v. Kamecke
(nicht zu verwechseln mit anfaͤlliger Sorte
gleichen oder ähnlichen Namens).
6) Parnassia, v. Kamecke.
7) Pepo, v. Kamecke.
8) Preußen, Wodrow.
9) Weltwunder.
Späte Sorten:
Hellena, Paulsen.
Die vorgenannten krebsfesten Saatkartoffeln müssen
durch eine Landwirtschaftskammer des Reiches oder
durch die deutsche Landwirtschaftsgesellschaft in Berlin
amtlich anerkannt sein..
Allen Besitzern von Grundstücken in den als
krebsverdächtig angegebenen Beobachtungsgebieten em—
pfehle ich dringend, sich schnellstens ihren Bedarf an
dem vorgeschriebenen Saatgut zu sichern.
Ottweiler, den 19. Januar 1929.
Der Landrat: Dr. Bech.

Bekanntmachung.
Die Eisenbahnverwaltung beabsichtigt in Kilometer
116.1 und 23.5 der Strecke Ottweiler Neunkirchen
            
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