Full text : 1929 (0010)

Ottweiler Kreisblatt

Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.
Herausgegeben vom Landratsamt Otsweiler. — Druck und Expedition: „Ottweiler Zeitung“, Ottweiler-Saar.
 — Fernruf: SA Ar. 5715 Amt Neunlkirchen. — Erscheinungsweise: Wöchentl. 1mal (Donnerstag)

Ar. 4

Donnerstag, den 24. Januar

1929.

Inhaltsverzeichnis:

(Der Feldweg zieht von der Hochstraße in der Rich—
tung nach Suüdwesten).
Sperrgebiet: Die krebsverseuchte Fläche des
Grundstücksnutznießers Rudolf Benz auf dem Hahnen—
berg und die daran anstoßende Parzelle.
Gemeinde Wiebelskirchen:
Beobachtungsgebiet: Der ganze Gemeindebann
Wiebelskirchen mit Ausnahme der Flächen, welche
1) nordwestlich der Eisenbahnlinie Neunkirchen Ott—
weiler und
2) nördlich der Linie Adlerstraße Ottweilerstraße
Ostertalstraße, gelegen sind.
Sperrgebiet: Zone 1 (1928). Flur 27 (Weister⸗
wies). Die krebsverseuchte Parzelle Hoffmann.
Zone 2 (1928). Flur 27 Erlick). Das Gelände
zwischen Garten- und Luisenstraße und Rohrmeister—
werkstatt.
Zone 3 (1929). Distrikt „Auf den Rösen“, Flur!
Parzelle 1701 176.
Zone 4 (1920). Distrikt Uhlen, Flur 30, Parzelle
752 57.
Zone 5 (1929). Distrikt „Am Kuchenberg“, Flur
29, Parzelle 89.
Zone 6 (1929). Distrikt „Seiters Flur“ 27, Var—
zelle 560 428.

1. Bekanntmachung betr. kartoffelkrebsverdächtige Ge—
biete im Kreise Ottweiler.
2. Bekanntmachung über die im Kreise Ottweiler f. 1929
zugelassenen krebsfesten Saatkartoffeln.
3. Bekauntmachung betr. Offenlegungsfrist.
1. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
3. Polizeiverordnung über die Verwendung von Hunden
als Zugtiere.
3. Bekannimachung betr. aushilfsweise Mitwirkung bei
Ausübung des Jagdschutzes.
7. Hinweis.
3. Ausschreibung des Kreisbauamts Ottweiler betr. Lie—
ferung von rd. 8500 Tonnen Hartsteinkleinschlag.
9. Jaadverpachtung.

Bekanntmachung
der kartoffelkrebsverdächtigen Gebiete im Kreise
Ottweiler.
Auf Grund des 81 Absatz 2 der Kreispolizeiver—
ordnung vom 25. Januar 1927 werden nach Anhö—
rung der Hauptstelle für Pflanzenschutz (Landwirt—
schaftkammer für das Saargebiet) hiermit die für das
Jahr 1929 als kartoffelkrebsverdächtig bezeichneten Zo—
nen bekanntgegeben. Hinter jeder Zone ist das Jahr
der erstmaͤligen Sperre eingetragen.
Innerhalb der Beobachtungsgebiete dürfen nur
krebsfeste amtlich anerkannte Saatkartoffeln gepflanzt
werden. Die für 1929 zum Anbau zugelassenen krebs—
festen Sorten sind in meiner Bekanntmachung von
heute bezeichnet.
In den Sperrgebieten ist jeglicher Anbau von Kar—
toffeln auf die Dauer von zwei Jahren verboten.
Ich fordere alle diejenigen, die in den Beobach—
tungsgebieten und in den Sperrgebieten Grundstücke
haben, hiermit dringend auf, in ihrem eigenen Interesse
wie im Interesse der Allgemeinheit die erlassenen Be—
stimmungen mit größter Gewissenhaftigkeit zu beobach—
ten.

Gemeinde Münchwies:
Zone 1 (1928). Beobachtungsgebiet: Vom Flur—
weg bis zum Weg hinter den Telegrafenstangen. Die
obere östliche Grenze bildet die dritte Telegrafenstange.
die in grader Linie zur Kirchturmspitze steht und der
33— der von dem HZause des Josef Baseler vorbei—
führt.
Sperrgebiet: Die Parzellen 200, 202 und 203.
Stadt Neunkirchen:
Zone 1 (1927). Beobachtungsgebiet: Orts- und
Feldlage der Gemarkung Sinnerthal, ferner südlich der
Eisenbaͤhnlinie Neunkirchen Saarbrücken bis zur
Waldgrenze am Hasselbach-Weiher.
Zone? (1927). Beobachtungsgebiet: Das Gelände
zwischen der Heizengasse, Kronprinzenstraße, Alt⸗
mühlerweg, Steinwaldstraße und Kasbruchweg, einer—
seits, und Markt-, Hohl⸗ und Steinwaldstraße und
Steinwaldgrenze andererseits.
Zone 3 (1927). Beobachtungsgebiet: Das gesamte
Helände zwischen Hermann- und Zweibrückerstraße bis
zum Forsthaus Landerthal.
Zone Bann Großenbruch bisher Zone 4(1927).
Beobaͤchtungsgebiet: Das Gelände zwischen Chaussee
Zeinitz· Elversberg und Straße Spiesen Elversberg
einerseits und dem Bergmannspfad Heinitz ESpiesen
und der Gemarkungsgreuze Elversberg andererseits

Stadt Ottweiler.
Zone 1 (1928). Beobachtungsgebiet: Die Acker-—
fläche die begrenzt wird östlich durch die Kreisstraße
von Ottweiler nach Steinbach, nördlich durch die Hoch—
straße und den Feldweg nach Südwesten bis zur Wege—
gabelung, südlich durch Jeldweg und durch die Linie
die zu Ziehen ist von Feldwegende auf das oberste
Ende des Steinbruchs, westlich durch den Steinbruch
und durch die Linie, die zu ziehen ist von der südwest—
lichen Ecke des Steinbruchs bis zur Feldweggabelung.
            
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