Full text : 1929 (0010)

Ottweiler Kreisblatt

Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler.
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. — Druck und Expedition: „Ottweiler Zeitung ““, Ottweiler⸗
Saar. Fernruf: SA Ar. 5715 Amt Neunkirchen. — Erscheinungsweise: Wöchentl. 1 mal (Donnerstag).

Nr. 36.

Donnerstag, den 24. Oktober

1929.

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Inhaltsverzeichnis.
l. Bekanntmachung betr. Wahl der Beisitzer für das
Kreiskaufmannsgericht in Neunkirchen.
2. Bekanntmachung betr. Wahl der Beisitzer für das
Kreisgewerbegericht in Neunkirchen.

Wahllokal: Evangelisches Schulhaus, Saal der
Oberklasse in Dirmingen.
c) Wahlstelle Eppelborn: umfassend die Gemeinden
der Bürgermeisterei Eppelborn.
Wahllokal: Neues Schulhaus, Saal Ar. 1, in
Eppelborn.
d) Wahlstelle Wemmetsweiler: umfassend den Bezirk
der Gemeinde Wemmetsweiler.
Wahllokal: Vatskeller in Wemmetsweiler.
Der Spruchkammerbezirk Tholey umfaßt die Ge—
meinden der Bürgermeisterei Tholey. Es ist eine
Wahlstelle eingerichtet.
Wahllokal: Bürgermeisteramt Tholey.
1. Der Spruchkammerbezirk Ottweiler umfaßt die Bür—
germeistereien Ottweiler und Stennweiler. Es sind
folgende Wahlstellen eingerichtet:
a) Wahlstelle: Ottweiler, umfassend den Bezirk der
Stadt Ottweiler.
Wahllokal: Sitzungssaal des Rathauses in Ott—
weiler.
b) Wahlstelle Schiffweiler: umfassend die Gemeinden
der Bürgermeisterei Stennweiler.
Wahllokal: Sitzungssaal des Bürgermeisteramts
in Schiffweiler.
Die Wahlhandlung beginnt in sämtlichen Wahl—
stellen um 9 Uhr vormittaas und dauert bis 12 Uhr
mittaqs.

Bekanntmachung.

Die Wahl der Beisitzer für das Kreiskaufmanns—
gericht in Neunkirchen findet am
Sonntag, den 8. Dezember 1929
statt. Im Kreise Ottweiler bestehen vier Spruchkammern
und zwar:
1. Der Spruchkammerbezirk Neunkirchen umfaßt die
Bürgermeistereien Neunkirchen, Wiebelskirchen,
Spiesen und außerdem die Gemeinde Heiligenwald.
Es sind folgende Wahlstellen eingerichtet:
Wahlstelle Neunkirchen: umfassend die Bürger—
meisterei Neunkirchen.
Wahllokal: Fortbildungsschule in der Viktoria—
straße in Neunkirchen.
b) Wahlstelle Wiebelskirchen: umfassend die Ge—
meinden der Bürgermeisterei Wiebelskirchen.
Wahllokal: Wirtschaft Kausch in Wiebelskirchen.
Homburgerstraße.
ch Wahlstelle Spiesen: umfassend die Gemeinden
Spiesen und Elversberg.
Wahllokal: Bürgermeisteramt Zimmer A in
Spiesen.
dy Wahlstelle Heiligenwald: umfassend den Bezirk
der Gemeinde Heiligenwald.
Wahllokal: Wirtschaft Brachle in Heiligenwald.
2. Der Spruchkammerbezirk Illingen umfaßt die Bür—
germeistereien Uchtelfangen, Dirmingen, Eppelborn
uünd Wemmetsweiler mit Ausnahme der Gemeinde
Heiligenwald.
Es sind folgende Wahlstellen eingerichtet:
a) Wahlstelle Illingen: umfassend die Gemeinden
der Bürgermeisterei Uchtelfangen.
Wahllokal; Bürgermeisteramt in Illingen.
Sitzungssaal.
b) Wahlstelle Dirmingen:; umfassend die Gemeinden
des Bürgermeistereibezirks Dirmingen.

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Zu wählen sind für jede Spruchkammer 6 Bei—
sitzer aus dem Kreise derjenigen Kaufleute, welche we—
nigstens einen Handlungsgehilfen oder Handlungslehr—
ling regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen
Zeuen des Sahres beschäftigen und 6 Beisitzer aus
dem Kreise der Handlungsgehilfen.
Wählbar sind nur Personen, die das 25. Lebens—
jahr vollendet haben und zwar auch Versonen weib—
lichen Geschlechts.
Nicht wählbar sind:
1) Ausländer, sofern sie nicht die Saareinwohnerschaft
besitzen.

2)

Personen, welche die Fähigkeit zur Bekleidung öf—
fentlicher Aemter infolge strafgerichtlicher Verurtei—
lung verloren haben.
            
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