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heben und einzuziehen, und zwar auf eine Länge von gel können nur bis zum aleichen Zeitpunkt beseitigt
105 Meter. werden.
Dieses Vorhaben wird gemäß 8 57 des Zuständig⸗ Die eingegangenen Wahlvorschläge und die Zu—
keitsgesetzes vom . August 1883 mit dem Bemerken stimmungsertlarungen werden durch den Wahlausschuß
zur — Wnnmis 553 — daß gwgige Go auf ihre Zulässigkeit geprüft.
rüche gegen die Wegeeinziehung innerhalb einer Aus— In den Wahlausschuß habe ich berufen die Herren:
sHlußfrist von 4 Wochen bis zum 20. Movember 1929 Rehnr Emil Wian 1 dibe ene deren
bei dem unterzeichneten Stadtvorstand schriftlich ein— Stellvertreter Kanzleisekretär a. D. Eugen Kirst u. Stei—
zureichen oder auf dem Stadthauamt, Rathaus Zimmer ger a. D. Andreas Selzer, sämtlich hierselbst wohnhaft.
Ar. 6, mündlich zu Protokoll zu geben. Später ein-⸗ Wiebelskirchen, den 10. Ollober 1029
gehende Einsprüche finden keine Berücksichtigung. ohelstirchon, den 70
Ottweiler, den 8. Oktober 1929. w Ded Waht rrisharaher
Die Wegepolizeibehörde. Vacogcee Wurg
Der Bürgermeister.
Gemeinderatswahlen.
Wahlvorschläge
für die am 17. November ds. Irs. zu wählenden Ge—
meindevertreter sind bis spätestens 2. November ds.
Irs. dem unterzeichneten Wahlkommissar einzureichen.
In der Gemeinde Wiebelskirchen sind 28, in den Ge—
meinden Hangard, Münchwies, Lautenbach und Fürth
je 12 Gemeindevertreter zu wählen.
Wählbar als Gemeindevertreter sind alle wahl—
berechtigten Personen, die am Tage der Wahl das 88.
Lebensjahr überschritten und seit mindestens fechs Mo—
naten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Jeder
Wahlvorschlag muß mindestens 20 Wählern unter—
zeichnet sein und darf nicht mehr Namen enthalten
als Vertreter zu wählen sind. Ein und derselbe Be—
werber kann nicht gleichzeitig auf mehreren Wahlvor—
schlägen vorgeschlagen werden.
Der Wahlvorschlag muß enthalten:
1. Die Angabe der Bewerber nach Vor⸗ und Zuname.
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung.
2. Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
ihres Standes oder Berufes, Wohnort u. Wohnung
Als Anlagen sind den Wahlvorschlägen beizu—
fügen:
1. Die durch 8 14 Abs. 2 der Wahlordnung vorge—
schriebenen Zustimmungserklärungen der vorgeschla—
genen Bewerber.
2. Bescheinigung von der Gemeindebehörde über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der
Unterzeichner des Wahlvorschlages. (Eintragung in
der Wählerliste). Diese Bescheinigungen werden
durch das Bürgermeisteramt gebührenfrei ausgestellt.
Der Wahlvorschlag soll weiter die Bezeichnung
eines Vertrauensmannes enthalten, der für die Ver—
handlungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahl—
ausschuß und zur Zurücknahme des Wahlvorschlages
bexechtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauens—
maͤnnes, so gild der erste Unterzeichner als solcher. Soll
später ein Vertrauensmann durch eine andere Person
ersetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von mehr
als der Hälfte der Unterzeichner erforderlich und ge—
nügend. Die Zurücknahme eines Wahlvorschlages ist
nur bis zum 9. November d. J. zuläsfig. Nuch Män—
Bekanntmachung.
In meiner Eigenschaft als Wahlkommissar für die
Gemeinderatswahlen der Bürgermeisterei Stennweiler
fordere ich hiermit die Wahlberechtigten auf spätestens
am 2. November dieses Jahres die Wahlvorschläge
bei mir einzureichen.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 20
Wählern unterzeichnet fein und dürfen nicht mehr Na—
men enthalten als Vertreter zu wählen sind. Ein und
derselbe Bewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren
Wahlvorschlägen vorgeschlagen werden, auch kann jeder
Wähler nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Jeder Wahlvorschlag muß ferner enthalten:
1) Die Angabe der Bewerber nach Vors und Zunamen.
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung,
2) Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe ih—
res Standes oder Berufes, Wohnort u. Wohnung.
Als Anlagen sind den Wahlvorschlägen beizu—
fügen:
1) Die durch 8 14 Abs. 2 der Wahlordnung vorge—
schriebenen Zustimmungserklärungen der vorgeschla—
genen Bewerber,
2) Bescheinigungen der Gemeindebehörde über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der
Unterzeichner des Wahlvorschlages (Eintragung in
die Wählerlisten).
Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten die Be—
zeichnung eines Vertrauensmannes, der für die Ver—
handlungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahl—
ausschuß sowie zur Rücknahme des Wahloorschlages
bevollmaͤchtigt ist. Fehlt die Bezeichnung der Ver—
trauensmannes, so gilt der erste Unterzeichner als
solcher.
Gesondert eingereichte Wahlvorschläge können nicht
miteinander verbunden werden.
Als Beisitzer zu dem gemäß 8 13 der Wahlord—
nung (J 16 der Ausführungsverordnung vom 29. April
1920) von mir zu bildenden Wahlausschuß habe ich
folgende Personen bestimmt:
1) Fahrsteiger Peter Rullof zu Landsweiler.
2) pens. Bergmann Jakob Schorr zu Stennweiler.
Schiffweiler, den 14. Oktober 1929.
Der Bürgermeister.
Waeldoer.