Hinweis.
Ich verweise auf die im Regierungsamtsblatt vom
3. Oktober 1929 Ar. A erschienene Verordnung:
Ar. 625 Bekanntmachung betr. im Saargebiet zu—
gelassene nichtsaarländische Versicherungsunter—
nehmungen.
Ottweiler, den 16. Oktober 1929.
Der Landrat. Dr. Rech.
Bekanntmachung
betreffend die Wahl der Vertrauensmänner und ihrer
Ersatzmänner in der Angestelltenversicherung im
Stadtbezirk Neunkirchen-Saar.
Bis zu dem festgesetzten Termin (28. Sept. 1929)
zur Einreichung der Wahlvorschlagslisten für die Wahl
der Vertrauensmänner und ihrer Ersatzmänner in der
Angestelltenversicherung ist nur je eine Vorschlagsliste
eingegangen. Gemäß 8 20 der Wahlordnung findet
daher die auf den 20. Oktober 1929 angesetzte Wahl—
handlung nicht statt. Die in den Vorschlagslisten gül—
lig bezeichneten Personen gelten in der erforderlichen
Zahl in der Reihenfolge des Vorschlages als gewählt.
Es sind somit aus beiden Gruppen folgende Per—
sonen als gewählt zu betrachten:
a) Vertrauensmänner:
1) August Hoffmann, Knappschafftsgeschäftsführer,
Neunkirchen, Wilhelmstraße.
2) August Schulte, Kaufmann, Reunkirchen.
Warktstraße 7
3) Franz Emmrich, Bauunternehmer, Neunkirchen.
Ludwigstraße.
4) Karl Kannengießer, Buchhalter, Neunkirchen.
Kronprinzenstraße 50.
5) Josef Häfele, Werkmeister, Neunkirchen.
Prinz⸗-Heinrichstraße 62.
6) Philipp Oberinger, Werkmeister. Neunkirchen.
Adlerstraße.
b) Erste Ersatzmänner:
1) Adolf Stummbillig, Kaufmann, Neunkirchen.
Hüttenbergstraße 22.
2) Samuel Winter, Kaufmann, Neunkirchen, Wollkestr.
3) Wilhelm Hoffmann, Bauunternehmer, Neunkirchen
Friedrich-⸗Ebert-Straße 183.
1) Ernst Schütz, Hütterbeamter, Neunkirchen.
Rollerstraße 8a.
5) Theodor Bohrer, Kontrolleur, Neunkirchen.
Ludwigstraße 16.
6) Wartha Groß, Verkäuferin, Neunkirchen.
Hermannstraße 77.
c) Zweite Ersatzmänner:
1) Friedrich Hoos, Hüttenbeamter, Neunkirchen.
Hüttenbergstraße 7.
2) Eugen Müller, Direktor der Rhein.-Lothr. Ziegel—
werke, Neunkirchen, Dammstraße 6.
3) Ludwig Becker, Kaufmann, Neunkirchen.
Bahnhofstraße 25.
118 —
1) Elisabeth Pabst, Buchhalterin, Neunkirchen,
Prinz-Heinrichstraße 18.
5) Karl Koch, Buchhalter, Neunkirchen, Heizengasse 13.
6) K. Volk, Techniker, Neunkirchen, Rollerstraße 10.
Dieses Wahlergebnis wird hierdurch gemäß 8 42
der Wahlordnung vom 17. Wai 1929 bekannt gemacht
Neunkirchen⸗-Saar, den 14. Oktober 1929.
Der Wahlleiter:
Brokmeier, Beigeordneter.
Errichtung
einer Zwangsinnung für das Schlosserhandwerk im
Kreise Ottweiler mit dem Sitz zu Neunkirchen.
Die Schlosserzwangsinnung Neunkirchen hat in
ihrer am 12. Juli ds. Is. stattgefundenen vierteljähr—
lichen Pflichtversammlung beschlossen, gemäß 8 100
R. G. O. die Errichtung einer Zwangsinnung für das
Schlosserhandwerk im Kreise Ottweiler zu beantragen.
Der Beschluß wurde einstimmig im Beisein von Ver—
tretern der übrigen Bürgermeistereien des Kreises Ott—
weiler gefaßt. Zur Ermittlung, ob die Mehrzahl der
beteiligten Gewerbetreibenden der Errichtung der
Zwangsinnung zustimmt, hat mich die Regierungs—
kommission Saarbrücken durch Beschluß vom 26. 9. d.
Is., Geschäftsnummer 2666/29, veröffentlicht im Amts—
blatt Nr. 41 vom 8. Oktober ds. Is. zu ihrem Kom—
missar ernannt.
Ich fordere daher alle Schlosser des Kreises Ott—
weiler hiermit auf, mir bis einschließlich 17. 11. 1929
durch Postkarte mitzuteilen, ob sie mit der Gründung
der Zwangsinnung einverstanden sind oder nicht. Die
Erklärung kann auch mündlich auf dem Bürgermeister—
amt Neunkirchen, Hauptgebäude, Zimmer 18 werktäg—
lich von 7,3012, und — ausschl. Samssstags — 2 bis
5,30 Uhr abgegeben werden. Nur solche Erklärungen,
die erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung
der Zwangsinnung zustimmt oder nicht, snid gültig.
Die nach Ablauf obigen Zeitpunktes eingehenden
Aeußerungen sind ungültig.
Die Abgabe einer Aeußerung ist auch für diejeni—
gen Handwerker erforderlich, welche den Antrag aus
Errichtung einer Zwangsinnung gestellt haben.
Neunkirchen⸗-Saar, den 11. Oktober 1929
gez. Phil. Eisenbeis.
Beigeordneter als Regierungskommissar.
Beglaubigt:
Neunkirchen-Saar, den 15. Oktober 1929.
Ninf
Wegeeinziehung.
Es ist beantragt, den in Flur 18, Gemarkung
Ottweiler (Bannbezeichnung: Beim katholischen Fried—
hof) zwischen den Parzellen 1119/285 und 1088/189
führenden Feldweg für den öffentlichen Verkehr aufzu—