Full text : 1929 (0010)

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Ungültig ist die Wahl einer Person, die zur Zeit den Orten, die hier nicht aufgeführt sind, müssen an die
der Wahl nicht wählbar war. von den Herrn Bürgermeistern zu bezeichnende Körorte
Unguͤltig ist die Wahl von Personen, die oder zu gebracht werden.
deren Gunsten Dritte die Wahl rechtswidrig oder durch Dem Schauamt sind sämtliche Ziegenböcke der be—
Gewährung oder Versprechen von Gescheuken beein- treffenden, Gemeinde, auch die von Privaten und Ge⸗
flußt haben, es sei denn, daß dadurch das Wahlergeb- nmossenschaften gehaltenen an den vorbezeichneten Ge—
nis nicht verändert werden konnte. stellungsorten bei Vermeidung einer Geldstrafe pünkt—
Ottweiler, den 2. September 1929. lich vorzuführen.
Der Wahlleiter: Ottweiler, den 2. September 1929.
Dr. Rech. Landrat. Der Vorsitzende der Körkommission
Der Landrat. Dr. Rech.

Ankörung der Ziegenböcke.
Auf Grund der 88 11 und 12 der Verordnung be—
treffend die Haltung und Körung der Stiere, Ziegen
böcke und Eber vom 19. Dezember 1923 und der Aus—
führungsbestimmungen vom 23. April 1924 werden
nachstehend die Termine für die Besichtigung der an—
zukoͤrenden Ziegenböcke bekannt gegeben:
Dienstag, den 21. September 1929.
Ottweiler vorm. 7,45 Uhr
Wiebelskirchen vorm. 8,15 Uhr
Hangard vorm. 8,45 Uhr
Fürth vorm. 9,00 Uhr
Münchwies vorm. 9,15 Uhr
Wellesweiler vorm. 9,45 Uhr
Neunkirchen vorm. 06,45 Uhr
Spiesen vorm. 1,15 Uhr
Elversberg vorm. 1,30 Uhr
Heiligenwald mittags 2,00 Uhr
Landsweiler mittags 2,80 Uhr
Schiffweiler mittags 2,15 Uhr
Wemmetsweiler nachm. 2,30 Uhr
Merchweiler nachm. 3,00 Uhr
Wiesbach nachm. 3,30 Uhr
Humes⸗-Kreuz nachm. 4,00 Uhr
Uchtelfangen nachm. 4,15 Uhr
Freitag, den 27. September 1929.
Stennweiler vorm. 7,15 Uhr
Welschbach, Prozinzialstraße
Abzweigung nach Hirzweiler
Hirzweiler vorm. 8,00 Uhr
Hüttigweiler vorm. 8,15 Uhr
Illingen-Gennweiler vorm. 8,45 Uhr
Wustweiler vorm. 9,00 Uhr
Dirmingen vorm. 9,15 Uhr
Berschweiler vorm. 9,30 Uhr
Eppelborn vorm. 9,45 Uhr
Bubach-Calmesweiler vorm. 10,15 Uhr
Aschbach vorm. 10,80 Uhr
Thalerweiler vorm. 10,45 Uhr
Steinbach vorm. 11,00 Uhr
Dörsdorf vorm. 11,15 Uhr
Hasborn vorm. 11,30 Uhr
Theley mittags 12,15 Uhr
Tholey mittags 1,00 Uhr
Sotzweiler mittags 1,15 Uhr
Die Körung findet an den von den Herren Bür—
germeistern noch näher bekanntzugebenden Stellen in
den einzelnen Gemeinden statt. Die Ziegenböcke aus

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Hinweis.
Ich verweise auf die im Regierungsamtsblatt vom
1. September 1929 Ar. 36 erschienene Verordnung;
Ar. 543 Verfügung betr. Ausführungsbestimmungen
zu Art. 2 der Verordnung uͤber die Hypo—
thekenbanken vom 10. April 1929 (Amtsblat:
Seite 154).
Ottweiler, den 3. August 1929.
Der Landrat: Dr. Rech.

Bekanntmachung
betreffend die Wahl der Vertrauensmänner und ihrer
Ersatzmänner in der Angestelltenversicherung im Stadt⸗
bezirk Neunkirchen Saar.
Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmän—
pe findet für den Wahlbezirk der Stadt Neunkirchen
q

a) für die Arbeitgeber
am Sonntag, den 20. Oktober 1929 von 913 Uhr
b) für die Angestellten
ebenfalls am Sonntag, den 20. Oktober 1929 vor
9—13 Uhr.
Die Wahl findet im Rathaus — Hauptgebäude
Zimmer NMr. 18 statt.

Es sind zu wählen 6 Vertrauensmänner und 12
Ersatzmänner.
Die Vertrauensmänner und ihre Ersatzmänner
werden je zur Hälfte aus dem Kreise der Versicherten.
die nicht Arbeitgeber sind, und aus dem Kreise der
Arbeitgeber der versicherten Angestellten gewählt.
Wahlberechtigt sind volljährige Versicherte u—
deren Arbeitgeber, die im Wahlbezirk der Stadt Neun—
kirchen wohnen.
Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind — so—
ern sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind
au
die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und be—
schränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen,
2) bei juristischen Personen die Witglieder des Vor—
standes, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung
die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaf—
ten die persönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie
nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind. Sind
hiernach für eine juristische Person oder eine Gesell—
            
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