Full text : 1929 (0010)

Prothesentage
des Versorgungsamtes Neunkirchen im 3. Viertel—
iahr 1929.
Juli August September
9. und 23. 13. und 27. 10. und 24
Ottweiler, den 3. Juli 1929.

Kreisausschuß.
Wohlfahrtsamt.
Amtl. Kriegsfürsorge.
J. A. Dr. Hertzog.

Repräsentantenwahl.

„Zur Vornahme der Ersatzwahl der Repräsentanten
u. deren Stellvertreter der Synagogengemeinde Neun—
kirchen habe ich als Beauftragter der VRegierungskom—
mission des Saargebietes Termin auf Montag, den
12. August 1929, nachm. 3,30 Uhr, im Sitzungssaale
des Rathauses hier anberaumt.
Nach 8 19 der Satzungen sind wählbar alle männ—
lichen, unbescholtenen, selbständigen, großjährigen und
wenigstens 3 Jahre beitragenden Mitglieder der Ge—
meinde.
Wahlberechtigt sind nach 8 21 alle männlichen,
volljährigen unbescholtenen Mitglieder der Gemeinde,
welche sich selbsftändig ernähren und mit Entrichtung
der Abgaben für die Gemeinde während der letzten
Jahre nicht im Rückstande geblieben sind und in der
Liste der wahlberechtigten Mitglieder der Gemeinde
aufgeführt sind.
Die Liste liegt ab 22. d. Mts. auf dem Schul—
büro des Bürgermeisteramts, Zimmer 258, (Efrüheres
Hotel zur Post) für die Mitglieder der Synagogen—

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gemeinde zur Einsicht offen.
Neunkirchen, den 12. Juli 1929.
Der Regierungskommissar:
gez. Brokmeier, Beigeord

Bekanntmachung.
Die Witwe Matthias Johann in Dörsdorf Haus—
Nummer A? beabsichtigt auf ihrem im Gemeindebezirk
Dörsdorf gelegenen Grundstück Flur 3 Ar. 1745/584
ein Schlachthaus zu errichten.
Dieses Vorhaben wird gemäß 8 17 der Reichs—
gewerbeordnung mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntnis gebracht, daß Zeichnungen und Beschreibun—
gen der Anlage auf dem Bürgermeisteramt hierselbst
Zimmer 53 zu jedermanns Einsicht offen liegen. Etwaige
Einwendungen gegen die Ausführung dieser Anlage
sind binnen 2 Wochen in 2 Exemplaren schriftlich oder
zu Protokoll bei dem Unterzeichneten anzubringen. Die
Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages, an
welchem das die Bekannkmachung enthaltende Kreis—
blatt des Kreises Ottweiler ausgegeben wird. Nach Ab—
lauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr
geltend gemacht werden.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erho—
benen Einwendungen wird hiermit Termin auf Sams—
tag, den 3. August 1929, vorm. 10 Uhr auf dem
Bürgermeisteramt Zimmer 5 anberaumt, wobei darauf
hingewiesen wird, daß im Falle des Ausbleibens des
Unternehmers oder der Widersprechenden gleichwohl
die Erörterung der Einwendungen erfolgt.
Eppelborn, den 11. Juli 1929.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister
gez. Dr. Zengerle.
            
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