Full text : 1928 (0009)

Derordnung
betr. Aenderung der Schonzeiten des Wildes.
Auf Grund der 88 19 und 23 der Anlage zu Abschnitt
V (Teil 3) des Friedensvertrages von Versailles und ge—
mäß ihrem Beschlusse vom 11. Juli 1928, verordnet die
Regierungskommission nach Anhörung der gewählten Ver—
treter der Bevölkerung folgendes:
Artikel 1.
Die Verordnung über die Schonzeiten des Wildes vom
26. Februar 1925 (Amtsblatt S. 38 ff.) wird wie folgt ab—
zeändert:
Artikel 1:
Mit der Jagd zu verschonen sind:
l. männliches Rot- und Damwild vom 1. Januar bis
14. September einschl.,
weibliches Rot- und Damwild sowie Kälber dieser
Wildarten das ganze Jahr,
Rehböcke vom 16. Oktober bis 15. Juli einschl.,
Hasen vom 11. Januar bis 31. Oktober einschl.,
Fasanenhahn vom 11. Januar bis 15. Oktober
einschl.,
17. Edelmarder das ganze Jahr.
Artikel 3: Neuer Absatz:
Schalenwild darf nicht mit Schrot, sondern nur mit
der Kugel erlegt werden.
Artikel 4:
In Absatz 1 ist einzuschalten: vor „Kehgeißen“ „Reh—
böcker, hinter „KKot- und Damwild“ „und zum Zwecke der
Verwendung bei Hundeprüfungen der Jägervereine den
Abschuß einzelner Stücke Rehwild und Hasen“.
Artikel 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffent—
ichung im Amtsblatt in Kraft. Von dem gleichen Zeit—
zunkte ab wird die Notverordnung vom 283. Mai 1928
Amtsblatt Seite 530) außer Kraft gesetzt.
Artikel 3.
Die Geltungsdauer gegenwärtiger Verordnung läuft
bis zum 31. Mai 1930.
Saarbrücken, den 11. Juli 1928.
Im Namen der Regierungskommission.
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.
Hinweis.
Ich verweise auf die im Regierungsamtsblatt vom
3. Juli 1928, Nr. 28 erschienenen Verordnungen:
Nr. 360. Bekanntmachung betreffend die den Versor—
gungsanwärtern vorbehaltenen Stellen.
Verordnung betreffend die Herabsetzung in—
direkter Steuern.
Verordnung für Jugendwohlfahrt.
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung
zetreffend die Einführung der Obergärtner—
prüfung.
Ottweiler, den 11. Juli 1928.

Der Landrat: Dr. Rech

Hinweis.
Ich verweise auf folgende im Regierungsamtsblatt
vom 15. Juli 1928, Nr. 29, erschienenen Verordnungen:
1. Nr. 383. Verfügung, betr. Festsetzung der durch die
Saarländische Ausgleichsstelle zu leistenden
ersten Ratenzahlung.
2. Nr. 384. Bekanntmachung, betr. die Benennung der
Mitglieder der Arbeitskammer und deren
Stellvertreter.
Bekanntmachung im Saargebiete zugelassenen
nichtsaarländischer Versicherungsunternehmun
gen.
Ottweiler, den 18. Juli 1928.
Der Landrat: Dr. Rech.

Strußensperre.
Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die
Provinzialstraße Nr. 4 von Kilometer 29,9 bis 38,325 zwi
schen nördlichem Ausgang von Ottweiler und der Ge—
meinde Oberlinxweiler vom 18. Juli 1928 ab bis auf wei
teres gesperrt.
Die Verkehrsumleitung erfolgt über Ottweiler—
Painzweiler—Remmesweiler—Oberlinxweiler sowie über
die Ostertalstraäße (Wiebelskirchen —,—Hangard —Fürth).
Ottweilex, den 17. Juli 1828.
Die Chausseepolizeibehörde.
Der Landrat: Dr. Rech.
Bekanntmachung.
Die Verzeichnisse des vorhandenen abgabeopflichtigen
Pferde- und Rindviehbestandes der Gemeinden des Bür—
germeistereibezirks Stennweiler für das Jahr 1928 liegen
vom 12. ds. Mts. ab 14 Tage lang zur Einsicht der Inter
essenten im Rathaus in Schiffweiler, Zimmer 17, offen.
Schiffweiler, den 10. Juli 1928.
Der Bürgermeister.

Bekanntmachung.
Fluchtlinienfestsetzung.
Der für das Baugelände vom Verbindungswege zur
Kreisstraße in der Gemarkung Steinbach aufgestellte Bau
fluchtlinienplan wird gemäß 8 7 des Gesetzes vom 2.7
1875 betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen
und Plätzen in ländlichen Ortschaften im Rathause zu
Eppelborn, Zimmer b6, zu Jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 18. Juli bis 15. August 1928 offengelegt. Einwen—
dungen gegen diesen Plan können während der Offenlage—
frist schriftlich erhoben oder auf hiefigem Amt zu Protokoll
gegeben werden. Später eingehende Einsprüche bleiben
unberücksichtigt.
Eppelborn, den 12. Juli 1928.

Der Bürgermeister
J. V. Backes.
            
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