Full text : 1928 (0009)

sichtlich der Höhe des angedrohten Strafmaßes für den
Umfang der Gemeinde Wemmetsweiler folgende Polizei—
verordnung erlassen:

J81

Die Entnahme von Wasser aus der zentralen Wasser—
leitung und den sonstigen öffentlichen Wasserentnahme—
sttellen zum Bewässern von Wiesen, zum Besprengen der
Härten, Höfe und Ställe, ist verboten.

82.

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung
werden mit Geldstrafe bis zu 30 Frs., im Unvermögens—
salle mit entsprechender Haft geahndet.

83

Vorstehende Polizeiverordnung tritt 3 Tage nach ihrer
Lerkündigung im amtlichen Kreisblatt in Kraft.
Wemmetsweiler, den 5. Juni 1928.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister: Walter.

Vorstehende Polizeiverordnung ist durch Verfügung
der Regierungskommission vom 18. 6. 1928 Nr. XII 82,28 H
genehmigt worden.
Wemmetsweiler, den 3. Juli 1928.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister: Walter

Bekanntmachung.
Polizeiverordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die Poli—
zeiverwaltung vom 11. März 1850 und des Ortsgesetzes
vom 12. 12. 1923 betreffend Ordnung über die Erhebung
von Gebühren für Benutzung der Wasserleitung der Ge—
neinde Heiligenwald, wird mit Zustimmung des Prä—

sidenten der Regierungskommission des Saargebiets hin—
sichtlich der Höhe des angedrohten Strafmaßes für den
Umfang der Gemeinde Heiligenwald folgende Polizei—
verordnung erlassen:

81.

Die Entnahme von Wasser aus der zentralen Wasser—
leitung und den sonstigen öffentlichen Wasserentnahme—
stellen zum Bewässern von Wiesen, zum Besprengen der
Gärten, Höfe und Ställe, ist verboten.

82

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung
werden mit Geldstrafe bis zu 30 Irs., im Unvermögens
falle mit entsprechender Haft geahndet.

83.

Vorstehende Polizeiverordnung tritt 3 Tage nach ihre:
Verkündigung im amtlichen Kreisblatt in Kraft:
Wemmetsweiler, den 5. Juni 1928.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister; Walter

Vorstehende Polizeiverordnung ist durch Verfügung
der Regierungskommission von 18. 6. 1928 Nr. XII 83/28 h
zgenehmigt worden.
Wemmetsweiler, den 3. Juli 1928.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister: Walter.

Bekunntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Tele—
graphenlinie von Hirzweiler bis zur öffentlichen Sprech—
stelle in Urexweiler und durch den Bühler-Pfad zum
Hause Kunz liegt bei dem Postamt in Illingen (Saar
vom 2. Juli 1928 ab vier Wochen aus.
Saarbrücken, 27. Juni 1928.
Telegraphenbauamt.
            
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