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Bekanntmachung.
Der Metzger Christian Müller aus Wemmetsweiler beab—⸗
ichtigt in seinem auf Bann Wemmetsweiler, Bahnhofstr. 2,
Flur 9 Nr. 385/17 belegenen Wohnhause ein Schlachthaus
zu errichten. Dieses Vorhaben wird gemäß 8 17 der Reichs—
jewerbeordnung und der Ministerialanweisung vom 9. Aug
1899 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht,
daß Zeichnungen und Beschreibungen der Anlage auf dem
Bürgermeisteramt hierselbst, Zimmer Nr. 2, zur Einsicht offen
liegen und Einwendungen gegen die Ausführung binnen 14
Tagen in zwei Exemplaren schriftlich oder zu Protokoll bei
dem Unterzeichneten anzubringen sind. Diese Frist nimmt ihren
Anfang mit dem Ablauf des Tages, an welchem das diese
Bekanntmachung enthaltende Kreisblatt des Kreises Ottweiler
ausgegeben wird. Nach Ablauf dieser Frist können Einwen—
»ungen nicht mehr gemacht werden. Zur mündlichen Erör—
erung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird hiermit
Termin auf Freitag, den 6. Juli 1928, vormittags 10 Uhr,
auf dem Bürgermeisteramt anberaumt mit dem Bemerken,
daß im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der
Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der Ein
wenungen vorgegangen wird.
Wemmetsweiler, den 14. Juni 1928.
Die Polizeiverwaltung:
Der Bürgermeister:
gez. Walter.
Bekanntmachung.
Der für die Bebauung der Steinstraße in Hüttigweiler auf—
gestellte Fluchtlinienplan liegt gemnäß 87 des Gesetzes be—
kreffend Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen
in Städten und ländlichen Ortschaften vom 2. Juli 1875 in der
Zeit vom 22. Juni bis 20. Juli ds. Irs, im Rathause zu
Illingen, Zimmer 12, zu Jedermanns Einsicht offen.
Einwendungen gegen den Plan sind während dieser Frist
bei dem Unterzeichneten schriftlich einzureichen oder mündlich
zu Protokoll zu erklären. Später gemachte Einsprüche können
nicht mehr berücksichtigt werden.
Illingen, den 18. Juni 10828.
Der Bürgermeister
Doppler.