Full text : 1928 (0009)

Haut von einer verendeten Kuh oder einem sonstigen Stück
Broß- oder Kleinvieh abziehen und evtl. an Häutehändler
verkaufen, sondern die Haut ist mit dem Kadaver der Ver—
nichtungsanstalt in Ottweiler abzuliefern. Zuwiderhandlungen
verden streng bestraft.
Die Polizei- und Landjägerbeamten sind angewiesen, zu
fkontrollieren. daß die Tierhalter bestimmungsgemäß verfahren.
Illingen, den 16. April 1928.

Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Doppler.

Zur Unterhaltung der Kreisstraße soll die Lieferung von
35500 Tonnen Kleinschlag nach Losen getrennt, vergeben werden.
Gleichzeitig soll die Anfuhr des Kleinschlags von den
Bahustationen aus nach den Baustellen nach Losen getrennt
»ergeben werden.

Angebotsvordrucke sind auf dem Kreisbauamt Zimmen
Nr. 69 gegen Erstattung der Selbstkosten zu entnehmen.
Die Angebote sind verschlossen bis Samstag, 28. April
vormittags 8 Uhr, an die Kreisstraßenverwaltung einzureichen
Ottweiler, den 16. April 1928.
Die Kreisstraßenverwaltung:
Ertz. Kreisbaumeister.

Bekanntmachung.
Nachdem die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagd—
bezirks Landsweiler am 16. ds. Mts. öffentlich verpachtet wor—
den ist, liegt der abgeschlossene Jagdpachtvertrag vom 21.
ds. Mts. ab zwei Wochen lang auf dem Bürgermeisteramt
Schiffweiler — Zimmer Nr. 16 — zur Einsicht offen.
Landsweiler, den 17. April 1928.
Der Jagdvorsteher: Bechtel.
            
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