Full text : 1928 (0009)

Nr. 182: Bekanntmachung betr. einer im Saargebiete zugelas—
senen inländischen Versicherungsunternehmung
Nr. 183: Bekanntmachung betr. Aenderung in der Person von
Hauptbevollmächtigten von im Saargebiete zugelasse—
nen, nichtsaarländischen Versicherungsgesellschasten.
Nr. 1894: Bekanntmachung betr. im Saargebiet zugelassener
nichtsaarländischer Versicherungsunternehmungen.
Nr. 186: Bekanntmachung betr. Aenderung der Gebührenord—
ordnung für die Untersuchung des in das Saargebiet
eingehenden Fleisches vom 3. Juli 1926 (Amtsblatt
1926 Nr. 392).
Ottweiler, den 4. April 1928.
Der Landrat: Dr. Rech.

Jagdscheine.
Im Monat März sind folgenden Personen Jagdscheine
usgesteilt worden:
1. August Kunz, Eisenbahn-Inspektor, Illingen;
2. Forstgehilfe Borscheid, Sotzweiler.
Ottweiler, den 29. März 1928.
Der Landrat: Dr. Resch.

Kartoffelkrebs.
Außer der in meiner Bekanntmachung vom 9. Januar
1928 bekanntgegebenen, für die Gemeinde Wemmetsweiler fest—

gesetzten kartoffelkrebsverdächtigen Zone wiro hiermit als wei
tere krebsverdächtige Zone folgendes Gebiet bestimmt:
Beobachtungsgebiet.
Flur 8 Distrikte: Auf'm ebenen 2. Gewann, Auf'm Ring
Bächelteichskrepp, Mohrskrepp.
Sperrgebiet.
Die verseuchten und die unmittelbar an sie anstoßenden
Felder im Distrikt auf'm ebenen 2. Gewann.
Innerhalb des Beobachtungsgebietes dürfen nur krebsfeste
antlich anerkannte Saatkartoffeln gepflanzt werden.
In dem Sperrgebiet ist jeglicher Anbau von Kartoffeln
auf die Dauer von zwei Jahren verboten.
Ottweiler, den 29. März 1928.
Der Landrat: Dr. Rech.

Jagdverpauchtung.

Die Verpachtung der Gemeindefeldjagd Spiesen erfolgt am
Montag, den 28. April ds. Irs. nachmittags 4 UÜhr, im Lokale
des Gastwirtes Buchheit in Spiesen und zwar auf die Dauer
von 6, 9, 12 Jahren. Die Pachtbedingungen liegen in der Zeit
vom 9. bis 22. April ds. Irs. auf dem Bürgermeisteramt, Zim—
mer 5, und in der Wohnnng des unterzeichneten Jagdvorstehers
offen.
Spiesen, den 5. April 1928.

Der Jagdvorsteher
Beyer.
            
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