Ottweiler Kreisblatt
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiter
herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. / Druck und Erpedition: Saur- und Blies⸗Zeitung, Neun⸗
zirchen⸗Saur, Unterer Markt v, Fernspr. 3003, 3004./ Erscheinnngsweise: Wochentlich ] mal (Donnertags)
Ar. 4
—
Inhaltsperzeichnis:
Bekanntmmachung betr. die Höhe des Wietpreises für
die Monate Januar Februar und Wärz 1928.
Hinweis quf Verordnungen im Regierungsamtsblatte.
Hinweis auf Verordnungen im Regierungsamtsblatte.
Bekanntmachung betr, Erteilung eines Jagdscheines.
Viehseuchenpolizeiliche Anordrung.
Bekanntmachung betr. Abraupen der Bäume.
Bekanntmachung betr aushilfsweise Mitwirkung bei
Ausübung des Jaagadschutzes.
Bekanntmachung betr. Offenlage der Wählerlisten
für die Landesratswahl 1928.
Bekanntmachung betr. Offenlage der Wählerlisten
für die Landesratswahl 1928.
Bekanntmachung betr. Offenlage der Wählerlisten
für die Landesratswahl 1928
Bekanntmachung betr. Offenlage der Wählerlisten
für die Landesratswahl 1928.
Bekanntmachung betr. Offenlage der Wählerlisten
für die Landesratswahl 1928.
Bekanntmachung betr. Offenlage der Wählerlisten
ür die Landesratswahl 1928.
Bekanntmachung betr. Errichtung einer oberirdischen
Telegraphenlinie.
Finweis.
Ich verweise auf die im Regierungsamtsblatt vom 1. Fe—
bruar 1928 Nr. 5 erschienenen Verordnungen:
Nr. 68: Anweisung betr. die Einfuhr von Opium, Morpfin
Kokain und anderen Betäubungsmitteln durch die Post.
Nr. 62: Grundsätzliche Entscheidungen des Landesversicherungs
amtes in Saarlouis.
Ottweiler, den 6. Februar 1928.
J
).
Der Landrat: Dr. Rech.
fagdscheine
Im Monat Januar d. J. wurde ein Jagdschein ausgestell
für: Karl Biehl, Kriminal-Oberwachtmeister, Neunkirchen.
Ottweiler, den 31. Januar 1928.
Der Landrat: Dr. Resch.
Diehseuchenpolizeiliche Anordnung
Auf Grund der 88 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26
Juni 1909 (R.G.Bl. S. 519 wird hiermit folgendes bestimmt:
Die s. Zt. in dem Gehöfte des Jakob Wagner in Dir—
mingen festgestellte Maul- und Klauenseuche ist erloschen
Meine viehseuchenpolizeilichen Anordnungen vom 10. Januar
ds. Is. (Kreisblatt Nr. ) und 18. Januar ds. Is. (Kreis
blatt Nr. 8) werden daher aufgehoben.
Ottweiler, den 2. Februar 1928.
Der Landrat: J. V. Roth.
Bekanntmachung.
Abraupen der Bäume.
Auf Grund der Polizeiverordnung der Regierungskom—
mission vom 26. Juli 1924 (Amtsbl. S. 331) ist jeder, der
eigene oder fremde Obst- und andere Baumpflanzungen oder
sonstigen Holzwuchs befitzt, in Nutzung oder Verwaltung hat,
verpflichtet, innerhalb einer Frist von 14 Tagen, vom 14. bis
29. Februar, die gedachten Holzgewächse — Waldungen, d. h
Forsten, ausgeschlossen — abzuraupen. Am 1. März muß das
Abraupen beendet sein.
Ich mache hierauf mit dem Hinweis aufmerksam, daß nach—
kontrolliert wird, ob überall der Verpflichtung zum Abraupen
ordnungsmäßig nachgekommen worden ist.
Ottweiler, den 3. Februar 1928.
Der Landrat: Dr. Resch.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Ministerial-Erlasses vom 24. Februar
1900 IIa 400 gestatte ich im Einvernehmen mit der Regie—
rungskommission — Abteilung Forsten — den nachstehend ge—
nannten Forstbeamten die aushilfsweise Mitwirkung bei Aus—
bung des Jagdschutzes außerhalb ihres Dienstbereiches au
zen an diesen angrenzenden Gemarkungen der nachstehend nähen
4
J
3
Bekunntmachung
etr. die Höhe des Mietpreises für die
Februar und März 1928.
Nach Anhörung der durch Artikel 24 der Verordnung vom
7. Juli 1926 betreffend Abänderung der Bestimmungen über
as Wohnungswesen in der Fassung der Verordnung vom
ß. Dezember 1927 betreffend Regelung des Wohnungswesens
ingesetzten Kommission hat die Regierungskommission beschlos⸗
en, den Umrechnungsfaktor für die Monate Januar, Februar
md März 1928 auf der bisherigen Höhe zu belassen, derart,
aß 1 Mark Friedensmiete — 3,55 Franken gerechnet wird
Saarbrücken, den 24. Januar 1988.
der Präsident der Regierungskommission:;
gez. E. C. Wilton.
Hinweis
—
r
Ich verweise auf folgende im Regierungsamtsblatt vom
Januar 1928 Nr. 4 erschienenen Verordnungen:
39: Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von
Amzugskosten an versetzte Beamte vom 4. August 1926
Amtsblatt 1926 Nr. 428 S. 220/21).
40: Verfügung betreffend Zurückziehung nicht mehr umlauf⸗
fähiger Zahlungsmittel aus dem Verkehr.
48: Grundsätzliche Entscheidungen des Landesversicherungs⸗
amtes in Saarlouis.
Ottweiler, den 28. Januar 1928
Der Landrat: Dr. Rech.
7