Zone WNeue Zone).
Beobachtungsgebiet: Flur 27 GMeisterwies), soweit diese
zurch die Ziehwald- Hoch- und Sedanstraße, in deren
nördlicher Verlängerung bis zum Staatswald umgrenzt
vird.
Sperrgebiet: Die krebsverseuchte Parzelle Hoffmann.
Zone 4 Meue Zone).
Beobachtungsgebiet: Flur 27 (Erlick), soweit sie von
der Kaiserwilhelmstraße und der Gartenstraße, dem
Anschlußgleise und der Blies begrenzt wird.
Sperrgebiet: Das Gelände zwischen Garten- und Luisenstraße
und Rohrmeisterwerkstatt.
Gemeinde Münchwies.
Reue Zone.
Beobachtungsgebiet: Vom Flurweg bis zum Weg hinter
den Telegraphenstangen. Die obere östliche Grenze bil—
det die dritte Telegraphenstange, die in gerader Linie
zur Kirchturmspitze steht und der Weg, der von dem
Hause des Josef Baseler vorbeiführt.
Sperrgebiet: Die Parzellen 200, 202 und 203.
Stadt Neunkirchen.
zone 1 (Alte Zone).
Beobachtungsgebiet: Orts- und Feldlage der Gemarkung
Zinnerthal, ferner südlich der Eisenbahnlinie Neun—
kirchen —Saarbrücken bis zur Waldagrenze am Hassel—
zach-Weiher.
Zperrgebiet: Die verseuchten und die an sie anstoßenden
Gärten an der elektrischen Zentrale.
Zone 2 (Alte Zone).
Beobachtungsgebiet: Das Gelände zwischen der Heizen—
gasse, Kronprinzenstraße, Altmühlerweg, Steinwald—
sttraße und Kasbruchweg einerseits, und Markt-, Hohl—
and Steinwaldstraße und Steinwaldgrenze andererseits.
-—perrgebiet: a) Sämtliche Kleingärten am Hochbehälter.
b) Die verseuchten Gärten hinter der Gärt—
nerei Saladin, Steinwaldstraße und die
an sie anstoßenden Grundstücke.
Die verseuchten und die an sie an—
stoßenden Felder am Fischkaston.
Zone 3 (Alte Zone).
Beobachtungsgebiet: Tas gesamte welände zwischen Herr—
mann- und Zweibrückerstraße bis zum Forsthaus Lanu—
derthal.
zperrgebiet: Die verseuchten Grundstücke sowie die Nach—
bargrundstücke von der Kirkelerstraße bis zum Felo—
veg, der die Kirkelerstraße und den Weg nach der
dakaienschäferei miteinander verbindet.
zone Bann Großenbruch (bisher Zone 4. Alte Zone).
Beobachtungsgebiet: Das Gelände zwischen Chaussee Hei—
aitz ⸗¶Elversberg und Straße Spiesen— Elversberg einer—
eits und dem Bergmannspfad Heinitz-Spiesen und
der Gemarkungsgrenze Elversberg andererseits, aus—
chließlich der Hausgärten hinter der Bergverwaltung
am Endpunkt der Straßenbahn.
Sperrgebiet: a) Das Gelände an der Straße Spiesen—
Elversberg über das Wieseneigentum
dopp städter mit Ausnahme der Gärten
der Bergverwaltung.
Die im Jahre 1826 festgestellten krebs
verseuchten Felder und die an sie an—
toßenden Grundstücke.
Zone 4 Meue Zone).
Beobachtungsgebiet: Das gesamte Gelände zwischen Wel—
lesweilerstraße, Bahnkörper nach Wellesweiler und
Heizengasse, Kronprinzenstraße, Altmühlerweg bis zun
Steinwald einerseits und zwischen Flotow-, Hütten—
berg-⸗, Gerichts-, Blies- und Brückenstraße anderer
seits.
Zperrgebiet: Die verseuchten und alle benachbarten Par
zellen, die in der Mulde an der elektrischen Zentral
liegen.
Zone 5 Meue Zone).
Reobachtungsgebiet: Das Gelände zwischen dem Bor
bergweg und Schlackenbahn der Grube König einerseit;
und der Waldgrenze am Tiefhäuschen und Anschluß
gleis der Grube König andererseits.
Zperrgebiet: Die versenchten und die an sie anstoßender
Parzellen.
Zone 6 MNene Zone).
Beobachtungsgebiet: DTas gejamte Gelände zwischen den
Kasbruchweg und der Zweibrückerstraße einerseits und
Friedrichstraße und Grenze des Steinwaldes anderer
seits.
Zperrgebiet: Tie eerseuchten Felder und die an a
anstoßenden Grundstücke.
Zone 7Ta Neue Zone).
Beobachtungsgebiet: Das gesamte Gelände zwischer
Cisenbahn-, Fabrik- und Kirchenstraße einerseits und
zwischen Neunkircherstraße und Waldarenze anderer
seits.
Znerrgebiet: Die verseuchten und die an sie anstoßen
den Parzellen.
Zone 76 Neue Jone).
Beobachtungsgebiet: Bann Weillesweiler, Auf Retten
Plan Nr. 1463,12. Das ganze Gelände zwischen Ret—
tenstraße und Straße „Am Berg“ einerseits und zwi—
schen Bahnhof Wellesweiler und der Gewann „Auf'm
Berga“ andererseits, einschließlich Gewann „Auf'm
Borg“.
Sperrgebiet: Das verseuchte und die daran anstoßende;
Felder.
Gemeinde Spiesen.
Zone 1 (Alte Zone).
Beobachtungsgebiet: Gewanne Butterberg, Mittelbera
Zankwäldchen, Freidelbrunnen.
Sperrgebiet: Die verseuchten und die an sie anstoßender
Grundstücke.
Zone 2 (Alte Zone).
Beobachtungsgebiet: Gewanne am Kellerberg, in der
Stümpfen und in der Dreispitze.
Sperrgebiet: Die verseuchten und die an sie anstoßender
Grundstücke.
Alte Zone.
Beobachtungsgebiet: Galgenberg.
Sperrgebiet: Die verseuchten und die an sie anstoßenden
Grundstücke
Gemeinde Elversberg.
Gemeinde Wemmetsmeiler.
Alte Zone.
Beobachtungsgebiet: Flur 5: Hellengärten, Bruchwiesen