Full text : 1928 (0009)

Ottweiler Kreisblatt
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. / Druck und Erpedition: Saar- und Blies-Zeitung, Neun—
kirchen⸗Saur, Unterer Markt ↄ, Fernspr. 3003, 3004 / Erscheinungsweise: Wöchentlich Imal (Donnerstags

ne. z8

Donnerstag, den 13. Dezember

*

—⸗

Inhaltsvperzeichnis:
Verfügung betr. Verbot des Aufstellens von Krast⸗
fahrzeugen in der Friedrichstraße zu Ottweiler.
Hinweis
3. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
4. Aufhebung einer Straßensperre in Merchweiler.
5. Bekanntmachung der Gemeinde Tholey betr. Sicher⸗
stellung des Wasserrechts.
Bekanntmachung betr. Errichtung einer unterirdischen
Telegraphenlinie in Neunkirchen.

Derfügung
betr. Verbot des Aufstellens von Kraftfahrzeugen
in der Friedrichstraße zu Ottweiler

Auf Grund des 8 23 der Verordnung der Regierungs—
kommission über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 26.
1. 1928 (Amtsbl. Nr. 19 Seite 152) wird das Aufstellen
von Kraftfahrzeugen in der Friedrichstraße zu Ottweiler
in der Zeit von 8ÿ5412 Uhr vormittags und 2-6 Uhr nach—
mittags verboten. Das Aufstellen von Kraftwagen an
beiden Enden der Straße ist gestattet.
Diese Verfügung tritt sofort in Kraft.
Die Verfügung der Direktion des Innern vom 17. 11.
1928 veröffentlicht unter Nr. 658 im Amtsblatt der Regie—
zungskommission Nr. 47 vom 1. 12. 1928 wird aufgehoben
Saarbrücken, den 6. Dezember 1928.
Der Direktor des Innern: gez. Heimburger.

Ich verweise auf die im Regierungsamtsblatt vom
8. Dezember 1928 erschienene Verordnung:
Rr. 682. Bekanntmachung betr. Aenderung in der Person
des Hauptbevollmächtigten einer im Saargebiet zu⸗
gelassenen Versicherungsgesellschaft.
Ottweiler, den 14. Dezember 1828.
Der Landrat: Dr. Resch.

HFinweis.

Diehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Die durch viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 22.
November ds. Irs. erfolgte Erklärung der ganzen Ge—
meinde Schiffweiler zum Sperrgebiet wird hiermit aufge—
hoben, mit Ausnahme der beiden verseucht gewesenen Ge—

höfte Peter Frisch, Auguststraße und Witwe Rixecker, Leo
poldsthal. Diese bleiben weiter Sperrgebiet.
Ottweiler, den 6. Dezember 1028.
Der Landrat. J. V.: Lindner.

Aufhebung einer Straßensperre.
Die am 6. Oktober ds. Irs. angeordnete Sperrung der
Kaiser- und Grubenstraße in Merchweiler wird, nachdem
die Bauarbeiten beendet sind, hiermit mit sofortiger Wir—
kung aufgehoben.
Ottweiler, den 10. Dezember 1928.
Der Chausseepolizeibehörde.
Der Landrat: Dr. Rech.

Bekanntmachung.
Die Gemeinde Tholey hat die Sicherstellung folgender
Wasserrechtes beantragt:
Das unterirdische Wasser der auf den Parzellen
144, Gemarkung Tholey, Flur 3,
899/147, Gemarkung Tholey, Flur 3,
1024/379, Gemarkung Tholey, Flur 14
entspringenden Quellen in einer Gesamtmenge bis zu
1,45 sec/l rund 125/0 Kubikmeter täglich zu Tage zu för—
dern und zum Zwecke der Speisung der zentralen Wasser—
eitung abzuleiten.
Widersprüche gegen die Sicherstellung des Wasserrechts
und Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von
Einrichtungen oder auf Entschädigung sind in zweifacher
Ausfertigung auf dem Bürgermeisteramt binnen 2 Wochen
seit Veröffentlichung im Ottweiler Kreisblatt schriftlich
anzubringen.
Auch andere Anträge auf Verleihung des Rechts zu ei—
ner Benutzung des Gewässers, durch welche die vom ersten
Antragsteller beabsichtigte Benutzung beeinträchtigt werden
würde, sind bei der vorgenannten Amtsstelle innerhalb
derselben Frist einzureichen.
Diejenigen, die innerhalb vorstehender Frist keinen Wi—
derspruch erheben, verlieren ihr Widerspruchsrecht. Ferner
werden nach Ablauf der Frist gestellte Anträge auf Sicher⸗
stellung oder Verleihung in demselben Verfahren nicht
berücksichtigt und endlich können vom Beginn der Aus—
übung des verliehenen Rechts wegen nachteiliger Wirkun—
gen nur noch die im 8 82 und im 8203 Abs. 2 des Wasser—
gesetzes bezeichneten Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Zeichnungen und Beschreibungen liegen während
der gesetzten Frist im Amtszimmer des Bürgermeisteram—
tes Tholen während der Dienststunden zur Einsicht offen.
            
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