Full text : 1928 (0009)

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Hinweis.
Ich verweise auf die im Regierungsamtsblatt vom
1. Dezember 1928 Nr. 47 erschienene Verordnung:
Nr. 663: Nachtrag zur Verfügung Nr. 547 vom 28. Sep—
tember 1926 betr. Erhöhung der Gebühren für
die Prüfung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahr—
zeugführern, sowie für die Prüfung von Fahr—
lehrern, Lehrwagen und Lehrmitteln.
Ottweiler, den 4. Dezember 10928.
Der Landrat: Dr. Rech.
Bekanntmachung.
Fluchtlinienfestsetzung.
Der Fluchtlinienplan mit Höhenplan für die Haspel—
straße zwischen Hohl- und Brunnenstraße in Flur 1 und 4
der Gemarkung Neunkirchen Distrikt „auf'm Haspel“,
„Burrwiesen“ und „Fischkasten“ liegt gemäß 87 des
Fluchtliniengesetzes vom 2. 7. 1875 und 28. 3. 1918 in der
Zeit vom 6. Dezember 1928 bis einschließlich 4. Januar
1929 auf dem Stadtvermessungsamt Gasstraße 2 zu jeder—
manns Einsicht offen. Einwendungen gegen die Flucht—
linienfestsetzung sind während dieser Zeit schriftlich bei dem
Unterzeichneten einzureichen oder auf der Grundstücksver—
waltung Gasstraße 2 zu Protokoll zu geben. Später ein—

gehende Einsprüche können nicht mehr berücksichtigt wer
den.
Neunkirchen, den 3. Dezember 1928.
Der Bürgermeister.

eluchtlinenfestsetzung.
Der Fluchtlinienplan für die Mitteldorfstraße in
Habach liegt gemäß 8 7 des Gesetzes vom 2. 7. 1875 be—
treffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und
Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften in der Zeit
vom 9. 12. 1928 bis 5. 1. 1929 im Rathause zu Eppelborn,
Zimmer 6, zu jedermanns Einsicht offen. Einwendungen
gegen diesen Plan können während der Offenlagefrist
schriftlich ervoben oder auf hiesigem Amte mündlich zu
Protokoll gegeben werden. Später eingehende Einsprüche
können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eppelborn, den 30. November 1928.
Der c. Bürgermeister.
Der Plan über die Errichtung einer unterirdischen
Telegraphenlinie zwischen Illingen und Dirmingen liegrt
bei dem Postamt in Illingen vom 12. Dezember ab vier
Wochen aus.
Saarbrücken, den 3. Dezember 1928.
Telegraphenbauamt.
            
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