Full text : 1927 (0008)

Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Eisenbahnarbeiters Wilhelm
Welter, Ottweiler, Schäferstraße Nr. 34 ist die Schweineseuche
amistierärztlich festgestellt worden. Stallsperre ist verhänat.
Ottweiler, den 12. Juli 1927.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.

Bekanntmachung.
Der Oberlehrer Otto Fries früher zu Welschbach wohnhaft,
hat infolge beruͤflicher Versetzung sein Amt als Gemeindever⸗
ireter niedergelegt. An seine Stelle ist der Bergmann Wilhelm
Büch zu Welschbach z um Gemeindevertreter der Gemeinde Welsch⸗
bach bestimmt worden.
Schiffweiler, den 20. Juli 1927.
Der Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestand des Bergmanns Wilhelm Zang
zu Schiffweiler, Luisenstraße Nr. 2 ist, nach amtlicher Feststellung
die Schweineseuche gusgebrochen. Ueber das Gehöft wird hier—
mit die Sperre verhängt.
Schiffweiler. den 26. Juli 1927.

Der Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Der Metzger Karl Walter von Wiesbach beabsichtigt auf
seinem zu Wiesbach. Flur 5, Parzelle Nr. 1401/195 gelegenen
Frundstücke ein Schlachthaus zu errichten.
Dieses Vorhaben wird hiermit in Gemäßheit der 88 16 ff.
der Reichsgewerbeordnung mit dem Bemerken zur allgemeinen
Kennninis debracht, daß die Zeichnungen und Beschreibungen der
Anlage auf dem Bürgermeisteramt hierselbst zur Einsicht offen
liegen. Etwaige Einwendungen gegen die Ausführungen die—
— schriftlich in 2
Exemplaren oder zu Protokoll anzubringen. Die genannte Frist
nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages, an welchem das die
gegenwärtige Bekanntmachung enthaltende Amtsblatt ausgegeben
wind. Rach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nicht mehr
erhoben werden.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein—
wendungen wird Termin auf Freitag, den 5. August vormittags

10 Uhr auf dem Bürgermeisteramt hiersebst Zimmer 2 anberaumt,
mit dem Hinweis, daß im Falle des Ausbleibens des Unter—
nehmers oͤder der Widersprechenden gleichwohl mit der Erör—
terung der Einwendungen vorgegangen wird.
Eppelborn, den 12. Juli 1927.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister
Lentes.

Oeffentliche Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 36 der Verordnung, betreffend die Ein—
kommensbesteuerung und des 8 11 der Verordnung betreffend die
Gewerbesteuer (in Verbindung mit dem Absatz 1 des vorbezeich—
neten 8 36) wird für die Einlegung des Rechtsmittels des Ein—
spruchs gegen die Veranlagung zur Einkommen- und Gewerbesteuer
für das Steuerjahr 1926 eine allgemeine, vom 2. August 1927
d * 29. August 1927 einschließlich laufende Ausschlußfrist
iestgesetzt.
Imnerhalb der vorbezeichneten Frist können die Rechtsmittel
beim Finanzamte in Neunkirchen, Oberer Markt Nr. 13. mündlich
zu Protokoll oder schriftlich eingelegt werden.
Die zur Begründung des Recqhtsmittels erforderlichen Tat—
achen und Veweise sind bereits bei Einlegung des Rechtsmittels
anzuführen.
Wer aus irgend einem Grunde einen Steuerbescheid nicht
erhalten hat, kann innerhalb der vorbezeichneten Frist beim Fi—
nanzamte mündlich zu Protokoll oder schriftlich die Aushändigung
eines Steuerbescheides beantragen. In diesem Falle beginnt die
bierwöchentliche Ausschlußfrist erst mit dem Tage der Aushändi—
gung des Steuerbescheides.
Wer versäumt, innerhalb der allgemeinen Rechtsmittelfrist
heim Finanzamt geltend zu machen, daß er einen Steuerbe—
scheid nicht erhalten hat, muß den Ablauf der allgemein en Rechts—
mittelfrist gegen sich gelten zu lassen.
Die Zahlung der verañlagten Steuern sowie die Voraus—
zahlungen auf die nächstjährige noch nicht festgesetzte Steuerschuld
werden durch die Einlegung eines Rechtsmittels nicht aufgehalten.
Der Steuerbescheid gilt gleichzeitig als Zahlun gsaufforderung.
Ein besonderer Staats-Steuerzettel wird von der Steuerbebestelle
nicht mehr zugestellt.
Für die Gemeindesteuer-Umlagen werden besondere Steuer—
zettel durch die Gemeinden ausgegeben.
Neunkirchen, den 30. Juli 1927.

Finanami.
            
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