Full text : 1927 (0008)

Ottweiler Kreisblautt
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Lxpedition: Neunkircher Volkszeitung, Neunkirchen Saar)
Hüttenbergstr. 46, Fernsprecher 2807. — Erscheinungsweise: Wöchentlich ]J mal Donnerstags).

sr. L0

Donnerstag, den 28. Juli

1927

Inhaltsverzeichnis:
. Verordnung zur Abänderung der Verordnung betr. die Ein—
kommensbesteuerung vom 7. Dezember 1923, 28. April 1926.
22. April 1027.
Bekanntmachung betr. Aufwertungsmaßnahmen.
8 betr. Schonzeit für weibliches Rehwild und Fasanen—
ennen.
1Hinweis beir. die Versteuerung von Weripapieren.
5 Bekanntmachung über Kartoffelkrebs.
b. Bekanntmachung betr, Schweineseuche.
7. Bekanntmachung betr. Schweinesenche.
8. Bekanntmachung betr. Gemeindevertretung.
9. Bekanntmachung betr. Schweineseuche in Schiffweiler.
10. Bekanntmachung betr. Bau eines Schlachthauses.
11. Oeffentliche Bekanntmachung betr. Einkommensbesteuerung,

Es besteht die Möglichkeit, daß die später den gewählten Ver—
tretern der Bevölkerung eventuell vorzulegenden Verordnungsent⸗
würfe betr. die Aufwertung voraussichtlich eine Bestimmung des
Inhalts enthalten, daß eine Wiedereintragung bereits gelöschter
Papiermark-Hypotheken und Grundschulden, sowie solcher Schiffs⸗
und Bahnpfandrechte, ohne Rücksicht auf den öffentlichen Glauben
des Grundbuches und des Schiffsregisters stattfindet, wenn der
Zeitpunkt des Erwerbs eines Rechtes an den belasteten Gegen—
sländen oder der in 8 892, Abs. 2, des Bürgerlichen Gesetzbuches
bestimmte Zeitpunkt nach dem Tage der Ausgabe dieses Regierungs⸗
amtsblattes liegt.
Der Erwerb von Rechten durch den Zuschlag bei der Zwangsver⸗
steigerung wird jedoch von dieser Bestimmung nicht betroffen wer⸗
den.
Saarbrücken, den 11. Juli 1927.
Im Namen der Regierungskommission,
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.

Beschluß
betr. Schonzeit für weibliches Rehwild und Fasanenhennen.
Auf Grund des 8 40 der preuß. Jagdordnung vom 15. Juli
1907 und gemäß Arfikel 2 der Verordnung der Regierungskom⸗
mission vom 26. Februar 1925 wird die Schonzeit für weibliches
Rehwild und Fasanenhennen für die Jagdsaison 1927/28 auf das
ganze Jahr ausgedehnt, sodaß das weibliche Rehwild auch in der
Zeit vom 1. bis einschl. 30. November 1927 und die Fasanenhen⸗
nen in der Zeit vom 16. September 10927 bis einschl. 15, Januar
1928 mit der Jagd zu verschonen sind.
Saarbrücken, den 29. Juni 1927.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes
gez. Ir. Schlodtmann,
Oberredierunasrat.
Hiumweis.
Ich verweise auf folgende im Regierungsamtsblatt vom 15 Juli
1927 Ar. 27 erschienene Verordnung:
Nr. 372 Verordnung betr.: die Versteuerung von Wertpapieren
Ottweiler, den 27. Juli 1927
Der Landrat:
Dr. Rech.
Bekanntmachung über Kartoffelkrebs.
Auf Bann Spiesen ist erneut der Kartoffelkrebs festgestellt
worden. Das verseuchte Feld liegt im Gewann Butterberg und
zwar nach näherer ortsüblichen Bezeichnung im Distrikt „am
Köpfchen“.
Ich weise darauf hin. daß der „Butterberg“ und damit auch
der Distrikt „am Köpfchen“ in der krebsverdächtigen Zone J der
Gemeinde Spiesen liegt.
Ottweiler. den 22. Juli 1927.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Bekanntmachung.
Unter dem Schweinebestande des Grubenschmiedes Hermann
Blechschmidt, Ottweiler, Stennweilerstraße Nr. 22 wohnhaft, ist
die Rotlaufseuche amtstierärztlich festgestellt worden. Stallsperre
ist verhängt.
Ottweiler. den 19. Juli 1927.
Die Polizeiverwaltung
DDer Büragermeister.

Verorduung

mr Abünderung der Verordnung betr. die Einkommensbestenerung
 vom 7. Dezember 1923, 28. April 1926. 22.
April 1927.
Auf Grund der 88 19, 23 und 26 der Anlage zum Abschnitt
iV (Teil 3) des Friedensvertrages von Versailes und nach An—
hörung der gewählten Vertreter der Bevölkerung verordnet die
RKegierungskommission gemäß ihrem Beschlusse in der Sitzung vom
11. Juli 1927, was folgt:
Die Veroͤrdnung betr. die Einkommensbesteuerung vom 7.
Dezember 1923 Nr. 667 (Amtsblatt Seiten 255 ff.) in der Fassung
der Verordnungen vom 28. April 1926 Nr. 212 (Amtsblatt Seiten
 78 ff)) und vom 22. April 1927 Nr. 223 (Amtsblatt Seite 109)
wird, wie folgt geändert

Steuertarif.

84.
„ In den Tarifen A und, B werden die ersten sechs Steuer⸗
stufen gestrichen, sodaß die Tarife mit einem Einkommen von
mehr als 2000 Franten beginnen.
gienereinbehaliung. Werbungskosten. Eristenzminimum.
Im 887 Abs. Vi wird die Zahl 1000 durch 2000 ersetzt
Inkraftsehung.
83.
I) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1826
ab in Kraft.
) Das Mitglied der Regierungskommission für die Finan—
zen erläßt die zur Durchführung dieser Verordnung etwa erfor⸗
derlichen Ausführungsbestimmungen.
Saarbrücken, den 11. Juli 1927.
Im Namen der Regierungskommission,
Der Präsident
gez. E. C. Wilton.

——

Bekanntmachung.
betr. Aufwertungsmaßnahmen.
Die Regierungskommission hat in ihrer Sitzung vom 11. Juli
1927 anlaͤßlich einer Beratung über die im Saargebiet zu treffen⸗
den Aufwertungsmaßnahmen beschlossen, folgendes öffentlich be—
kannt zu machest;
            
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