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Artikel 15.
Die Größe der amtlich hergestellten Stimmzettel be—
timmt der Wahlkommissar.
Artikel 16.
Die Stimmabgabe auf den amtlichen Stimmzetteln er—
folgt derart, daß der Wähler durch ein auf dem Stimm-—
zettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich
nacht, welchem Wahlvorschlag er seine Stimme geben will.
Artikel 17.
Amtliche Stimmzettel, die nicht alle zugelassenen Wähl«
dorschläge in der den Bestimmungen des Artikel 3 der
Verordnung vom 26. Oktober 1927 entsprechenden Weise
enthalten, und in denen nicht kenntlich gemacht ist, für
velchen Wahlporschlag der Wähler seine Stimme abge—
ben will, sind ungültig.
Artikel 18.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentichung
im Amtsblatt in Kraft.
Saarbrücken, den 7. Dezember 10927.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. E. C. Wilton.
Uerordnung
betr. die Verlängerung der Mandatsdauer der Mitglieder
des Studienausschusses.
RNach Einsicht der Verordnung vom 24. März 1922 be—
treffend die Errichtung eines Landesrates und eines Stu—
dienausschusses, insbesondere des Artikels 12 dieser Ver—
dnung
verordnet die Regierungskommission auf Grund der
88 19 und 23 der Anlage zu Abschnitt 4 (Teil 3) des Frie—
densvertrages von Versailles, gemäß ihrem Beschluß vom
30. November 1927 folgendes:
Artikel 1.
Die Dauer des Mandats der Mitglieder des Studien—
russchusses wird bis zum 31. Dezember 1928 verlängert.
Saarbrücken, den 6. Dezember 10927.
Im Namen der Regierungskommission:
Der Präsident:
gez. E. C. Wilton.
Hinweis.
Ich verweise auf folgende im Regierungsamtsblatt
dom 8. Dezember 1927 Rr. 47 erschienenen Verordnungen:
Nr. 604 Bekanntmachung betr. Einführung der Vor—
schriften über die Einrichtung und den Be—
trieb der preußischen staatlichen Baugewerk—
schulen vom 13. Mai 1927
Bekanntmachung betr. Ergänzung des Ver—
zeichnisses der Verordnungen über den Handel
nit Giften.
OAttweiler, den 19. Dezember 1027.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Hinweis.
Ich véerweise auf die im Regierungsamtsblatt vom 15.
Ddezember 1927 No, 48 erschienene Verordnung:
Nr. 614 Verfügung betr. Milderung des Strafvollzuges.
Dttweiler. den 19. Dezember 1927.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Kreistagssitzung.
Am 5. Dezember d. J. fand eine Sitzung des Kreis—
ages statt, in welcher folgende Beschlüsse gefaßt wurden:
l. Ausscheiden der Stadt Neunkirchen.
Der Kreistag gibt folgendes Gutachten ab:
„Ausgehend von der Annahme, daß die zustän—
igen Stellen trotz aller Bedenken. weolche die Nicht
neunkirchener Mitglieder des Kreistages und die
Kreisverwaltung hegen, dem Antrage der Stadt
Reunkirchen auf Ausscheidung aus dem Kreise zu—
stimmen werden, bittet der Kreistag, daß der für
den Kreis Ottweiler daraus erwachsenden schwie—
rigen Lage Rechnung getragen wird und alle Maß—
nahmen vorgesehen werden, die erforderlich sind,
um den Kreis lebensfähig zu erhalten. Der von
Kreis⸗- und Stadtverwaltung aufgestellte und von
der Stadtverordnetenversammlung Neunkirchen in—
zwischen angenommene Ausfcheidungsvertrag kann
als ein für die nächsten Jahre ausreichendes Mittel
zu diesem Zwecke angesehen werden. Mit diesem
Vorbehalt stimmt der Kreistag den im Ausschei—
dungsvertrag vorgesehenen Bestimmungen für den
Fall der Ausscheidung der Stadt Neunkirchen zu.“
Umgemeindung des Distrikts „Großen—
bruch“ von Reunkirchen nach Spiesen.
Der Kreisausschuß hatte folgendes Gutachten vorge—
chlagen:
„Der Kreistag erachtet die Umgemeindung des
Distrikts „Großenbruch“ als für die Entwickelung
der Bürgermeisterei Spiesen erwünscht und für die
weitere Entwickelung der Stadt Neunkirchen nicht
wesentlich.“
Der Vorschlag wird gegen 15 Stimmen abgelehnt.
3. Kreisstraßenprogramm.
Der Kreistag stimmt dem aufgrund seines Be—
schlusses vom 31. Januar d. J ausgearbeiteten
Straßenbauprogramm zu mit der Maßgabe, daß
bei der Regierungskommission die Anerkennung der
Dringlichkeit des Straßenbaues ThalexweilerDir—
mingen o der Thalexweiler —Eppelborn nachgesuch
werden soll.
Bildung einer selbständigen Gemeinde
Calmesweiler.
Der Kreistag stimmt der vom reigausschußz
vorgeschlagenen Entschließung zu, nach welcher der
Kreisausschuß beauftragt wird, eine Einigung
zwischen den beiden Ortsteilen herbeizuführen und
nur dann die Bildung zweier selbständiger Gemein—
den bei der Regierung zu befürworten, wenn ihm
dies nach Lage der Dinge notwendig oder zweck—
mäßig erscheint.
5. Amgemeindung des Ortsteiles „Fröhn
von Wemmetsweiler nach Merchweiler.
Es wird Vertagung beschlossen zwecks Herbei—
führung eines Vergleichs.
Ottweiler, den 14. Dezember 1927.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Dr. Rech, Landrat.
Planfestsetzung.
Nachdem der Einspruch gegen den durch Bekanntmachung
dom 4. August 1927 offengelegten Fluchtlinienplan für die
Hohlstraße zwischen Haspel- und Zweibrückerstraße sowie
für die Steinwaldstraße zwischen Ecke Zweibrücker-, Hohl—
und Georgstraße und für die Andreasstraße mit Neben—
straßen zurückgezogen wurde, wird der Plaän gemäß 88
des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 hiermit förmlich
festgesetzt. Er legt mit dem Söhenplan und dem alten
festgeseßten Fluchtlinienplan der Hohlstraße, der, soweit
der neue Plan seine Abänderung vorsieht, aufgehoben ist,
ab 16. Dezember 1927 14 Tage lang bei dem Stadt-Ver—
messungsamt, Gasstraße 2, zu jedermanns Einsicht offen
Neunkirchen. den 12. Dezember 1927.
Der Bürgermeisten
J. V.
Der Beigeordnete
go2 Rrokmeier.