Full text : 1926 (0007)

spätestens am 27. Juni 1926 bei dem unterzeichneten Bür—
germeister Zimmer Nr. 3 einzureichen.
Jeder Wahlvorschlag muß von mindestens 20 Wäh—
lern uͤnterzeichnet sein und darf nicht mehr Namen ent—
halten, als Gemeindeverordnete zu wählen sind.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
dDie Angabe der Bewerber, nach Vor- und Zunamen,
Stand öoder Beruf, Wohnort und Wohnunmng.
2. Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
ihres Standes oder Berufes, Wohnort und Wohnung.
Den Wahlvorschlägen sind Zustimmungserklärungen
der vorgeschlagenen Bewerber anzuschließen. Ein und
derselbe Bewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren
fann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Den Wahlvorschlägen sind ferner beizufügen:
Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Wähl—
barkeit der Bewerber und das Wahlrecht der Unterzeich—
ner des Wahlvorschlages (Eintragung in die Wählerliste).
Diese Bescheinigungen der Gemeindebehörde werden auf
Antrag im Rathaus Zimmer Nr. 3 gebithrenfrei ausge—
stellt.
Die Wahlvorschläge sollen außerdem enthalten:
Bezeichnung eines Vertrauensmannes, der für, die
Verhandlungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahl—
gusfchuß und zur Rücknahme des Wahlvorschlgaes bevoll—
machtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauensman—
nes, ss gikt der erste Unterzeichner als solcher. Soll später
der Vertrauensmann durch eine andere Person ersetzt
werden, so ist hierzu die Erklärung von mehr als der
Hälfte der Unterzeichner erforderlich.
Gesondert eingereichte Wahlvorschläge können nicht
miteinander verbunden werden.
Dem für die Bürgermeistereien Eppelborn-Dirmin—
gen zu bildenden Wahlausschuß gehören folgende Herren
an:

Für die Bürgermeisterei Eppelborn:
Drogist Waldemar Bungartz in Eppelborn,
.Sekretär Ferdinand Koch in Eppelborn,
Als Stellvertreter:
Mathias Reifers, Bergmann in Eppelborn,
Reinhold König, Kaufmann in Eppelborn.
Für Bürgermeisterei Dirmingen:
Landwirt Jakob Wohlfart in Dirmingen,
Landwirt Peter Klein in Berschweiler.
Als Stellvertreter:
Bergmann Jakob Guthörl, Dirmingen,
Bergmann Valentin Brück, Dirmingen.
Eppelborn, den 7. Juni 1926.
Der Bürgermeister:
Lentes

Bekanntmachung
Die Neuwahlen für die Gemeindevertretungen des
Bürgermeistereibezirks Tholey finden am Sonntag, den
i1. Juli 1926 statt. Gemäß 87 der Wahlordnung für die
Gemeinde- und Kreistagswahlen im Saargebiet vom 29.
April 1920 sind zu wählen:
für die Gemeinde Tholey mit 1311 Personen 12 Vertreter,
für die Gemeinde Sotzweiler mit 827 Pers. 12 Vertreter,
für die Gemeinde Bergweiler mit 371 Pers. 10 Vertreter
für die Gemeinde Theley mit 1912 Personen 16 Vertreter
für die Gem. Hasborn⸗Dautweiler mit 1321 Pers. 12 Vert
für die Gemeinde Scheuern mit 424 Pers. 10 Vertreter,

für die Gemeinde Neipel mit 210 Personen 10 Vertreter,
für die Gemeinde Lindscheid mit 146 Pers. 10 Vertreter,
f. d. Gem. Ueberroth-Niederhofenem. 390 Pers. 10 Vertr.
Gemäß 8 5 der erwähnten Wahlordnung und Art. 4
der Verordnung betreffend Neuwahlen für die Gemeinde—
und Kreisvertretungen vom 9. Mai 1923 sind wählbar
alle Personen ohne Unterschied des Geschlechts, die die
Eigenschaft eines Saareinwohners besitzen, am Tage der
Waähl das 25. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde
seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz haben.
In Ausführung der Bestimmungen der mehrerwähn—
ten Wahlordnung vom 29. April 1920 (Reg.Amtsblatt
Nr. 2 S. 10) der Ausführungswerordnung vom 31. Mai
1920 (Reg.Amtsblatt Nr. 4 S. 18) und der Verordnung
betr. Neuwahlenm für die Gemeinde- und Kreisvertretung
vom 21. Mai 1926 (Reg.Amtsblatt Nr. 18 S. 1) und den
hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 26.
Mai 1926 — J. C. vII 45,26 H. — wird hiermit zur Ein—
reichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Die Wahl—
vorfchlaͤge sind spätestens am 27. Juni 1926 bei dem unter—
zeichneten Wahlkommissar auf dem Bürgermeisteram
hierselbst einzureichen.
Jeder Wahlvorschlag muß von mindestens 20 Wäh—
lern unterzeichnet sein und darf nicht mehr Namen enthal—
den, als Gemeindevertreter zu wählem sind.
Jeder Wahlvorschlag muß enthalten:
1. Die Angaben der Bewerber, nach Vor- und Zunamen,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung.
2. Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
ihres Standes oder Berufes, Wohnort und Wohnung.
Den Wahlvorschlägen sind Zustimmungserklärungen
der vorgeschlagenen Bewerber anzuschließen. Ein und
derselbe Bewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren
Wahlvorschlägen vorgeschlagen werden. Jeder Wähler
kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Den Wahlborschlägen sind ferner beizufügen:
Eine Bescheinigung der Gemeindebehörde über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der Unter—
zeichner des Wahlvorschlages (Eintragung in die Wähler—
fiste Diese Bescheinigungen der Gemeindebehörde wer—
den auf Antrag auf dem Bürgermeisteramte hierselbst ge—
bührenfrei ausgestellt.
Die Wahlvorschläge sollen außerdem enthalten:
Bezeichnung eines Vertrauensmannes, der für die
Verhandlungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahl—
russchuß und zur Rücknahme des Wahlvorschlages be—
bollmächtigt ist. Fehlt die Bezeichnung des Vertrauens—
mannes, so gilt der erste Unterzeichner als solcher. Soll
päter der Vertrauensmann durch eine andere Person er—
etzt werden, so ist hierzu die Erklärung von mehr als der
daͤlfte der Unterzeichner erforderlich.
Gesondert eingereichte Wahlvorschläge können nicht
miteinander verbunden werden.
Als Beisitzer des gemäß 8 16 der mehrerwähnten
Ausführungsverordnung zur Wahlordnung für die Ge—
meinde- und Kreistagswahlen im Saargebiet gebildeten
Wahlausschusses sind bestimmt:
1. der Gemeinderentmeister Johann Hilgers in Tholey,
2der Bäckermeister Johann Nikolaus Eckert in Tholey
und als deren Stellvertreter:
Johann Rauber, Bergmann, in Tholey und
Johann Wahlen, Bergmann, in Tholey
Thobey, den 2. Juni 1926.

Der Wahlkommissar
Haefner,
Bürgermeister.
            
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