Full text : 1926 (0007)

Ottweiler Kreisblatt

Amiliches Nachrichtenblati für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Oruck und Erpedition: Neuntirche ner Zeitung, Neunkirchen (GSaar)
Hüttenbergstr. 42, Tel. 20 und 73. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Oonnerstags).

Nr. 18

Donnerstag, den 3. Juni

1926

Inhaltsverzeichnis:
l. Hinweis auf Verordnungen im Reg-Amtsblatt Nr. 19 vom
—A
Bekanntmachung betr. Jagdscheine.
Bekanntmachung betr. Kreistagswahlen
Bekanntmachung betr. Straßensperrung (Mainzweiler).
Befanntmachung betr. Gemeinderatswähl in Eppelborn.

Kreistagswahlen.

Auf Grund der Verordnung der Regierungskommis—
sion vom 21. Mai 1926 finden die Kreistagswahlen am
J Sonntag, den 11. Juli 1926
statt, und zwar in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 6
Uhr abends.
Die Wählerlisten liegen von Dienstag, den 1. Juni
1926 bis einschl. Montag, den 14. Juni 1926 in den für
die Gemeinderatswahlen bezeichneten Räumen und zu den
eben dort angegebenen Tageszeiten zur Einsicht der Betei—
ligten offen. Einsprüche gegen die Eintragung o. Nichtein—
tragung in die Wählerliste sind bis spätestens zum Ablauf
der Auslegumssfrist beim zuständigen Bürgermeisteramt zu
erheben.
Zu Mitgliedern des Wahlausschusses habe ich die
Kreistagsmitglieder Friedrich Schumacher, Bergmann in
Ottweiler, Konrad Klein, Bergmann in Ottweiler, und zu
stellpertretenden Mitgliedern die Kreistagsmitglieder Jo—
hann Fritz Neuhaus, Apotheker in Ottweiler, Siegmund
Sulzbacher, Studienprofessor in Neunkirchen berufen.
Die Abgrenzung der Stimmbzirke und die Namen der
Wahlvorsteher werden später bekannt gegeben.“
Die Wahlvorschläge für die Kreistagswahlen sind bis
spätestens zum 27. Juni 1926 an mich einzureichen. Jeder
Wahlvorschlag muß enthalten:
1. Die Angabe der Bewerber nach Vor- und Zuname,
Stand oder Beruf, Wohnort und Wohnung.
2. Die Unterschriften der Unterzeichner und Angabe
ihres Standes oder Berufes, Wohnort und Wohnung.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 50 Wäh—
lern unterzeichnet sein und dürfen nicht mehr Namen ent—
halten, als Vertreter zu wählen sind. Die Zahl der zu
wählenden Kreistagsmitglieder beträgt 34. Ein und der—
selbe Bewerber kann nicht gleichzeitig auf mehreren Wahl—
oorschlägen vorgeschlagen werden.
Als Anlagen sind dem Wahlvorschlag beizufügen:
1. Die Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen
Bewerber.
2. Bescheinigungen der Gemeindebehörden über die
Wählbarkeit der Bewerber und das Wahlrecht der Unter—
zeichner des Wahlvorschlages (Eintragung in die Wähler—
liste.)
Die Gemeindebehörden haben solche Bescheinigungen
auf Antrag unverzüglich gebührenfrei auszustellen. Jeder
Wähler kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Weiter soll der Wahlvorschlag enthalten die Bezeich—
nung eines Vertrauensmannes der für die Verhandlungen
mit mir als Wahlkommissar und dem Wahlausschuß und
zur Rücknahme des Wahlvorschlages bevollmächtigt ist.
Fehlt die Bezeichnung des Vertrauensmannes, so gilt der
erste Unterzeichner als solcher.
Soll später ein Vertrauensmann durch eine andere
Person erfetzt werden, so ist hierzu die Erklärung von mehr
als der Hälfte der Unterzeichner des Wahlvorschlages er—
foͤrderlich.
Otiweiler, den 28. Mai 1926.
Der Wahlkommissar:
J. V.: Roth, Rea.Rat

2.
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4.
8

Hinweis.

Ich verweise auf folgende im Regierungsamtsblatt
vom 29. Mai 1926 Nr. 19 erschienene Verordnungen pp.
Nr. 264. Verordnung betr. Zuteilung der Gemeinde Göt—
telborn zum Amtsgerichtsbezirk Sulzbach.
Nr. 265. —D über die Pfändung von Lohn und
ehalt.
Nr. 266. Verordnung hetr. Erhöhung der Tagegelder und
Reisekosten der Schöffen, Geschworenen, Ver—
trauensleute und der Beisitzer der Mieteini—
zungsämter.
Bestimmung betr. Feststellung des Wertes der
Zachbezüge.
Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung
oetr. die Einrichtung einer Arbeitskammer im
Saargebiet vom 18. September 1925. (Amts—
blatt 1925 S. 242.)
Bekanntmachung betr. Aenderung der Versor—
gungsgebührnisse vom 1. April 1926 ab.
Polizeiverordnung über die Anlage und Ein—
richtung von Lichsspieltheatern und die Sicher—
heit bei Lichtspielvorführungen.
Ottweiler, den 1. Juni 1926.
Doer Landrat:
Dr. Rech.

Jagdscheine.
Im folgenden bringe ich die Namen derjenigen Perso—
nen, denen im Monat Mai ds. Ihrs. Jagdscheine ausge—
stellt worden sind, zur allgemeinen Kenntnis:
l. Kanier Artur, Hüttenbeamter, Neuntirchen.
2. Honecker Hermann, Kaufmann, Ottweiler,
3. hübchen Emil, Schlossermeister, Neunkirchen.
1 Schale Josef, Bankbeamter, Neunkirchen.
.Busch Nikolaus, Bergmann, Wiesbach.
ß. Schneider Friedrich, Kaufmann, Wiebelskirchen.
7. Riehm Jakob, Verwaltungs-Obersekr. Wiebelskirchen.
3 Thomas Peter, Jagdhüter, Hasborn.
9. Klein Nikolaus, Gastwirt, Neunkirchen.
10. Schaack Ferdinand, Kaufmann, Neunkirchen.
11. Wagler Heinrich, Gemeinderentmeister, Wiebelskirchen.
12. Konrad Philipp, prakt. Arzt, Wiebelskirchen.
13. Lossie Ernst, Stadtbaurat, Neunkirchen.
14. Wagner Robert, Kaufmann, Neunkirchen.
15. Blümer August, Fahrsteiger a. D. Elversberg.
Ottweiler, den 31. Mai 1926.
Der Landrat:
Dr. Rech.
            
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