Full text : 1926 (0007)

Ottweiler Kreisblatt

Amiliches Nachrichtenblatt für den Kreis Oitweiler
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Exrpedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen (Saar)
Hüttenbergstr. 42, Tel. 20 und 73. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Oonnerstags).

Nr. 4

Donnerstag, den 11. Februar

1926

Inhaltsverzeichnis:
1. Bekanntmachung betr. Abraupen der Bäume
2. Bekanntmachung betr. Ausstellung der Jagdscheine
z. Bekanntmachung betr. Generalversammlung der Ent- und
Bewässerungsgenossenschaft Dirmingen
Bekanntmachung betr. Hengststation Dirmingen

Bekanntmachung
Gemäß 89 Abs. 7 des Genossenschaftsstatuts berufe ich
hiermit eine
Generalvpversammltung
der Mitglieder der Ent- und Bewässerungsgenossenschaft
Dirmingen für Freitag, den 19. Februar 1926 nachmittags
2 Uhr ein. Versammlungslokal ist bei Gastwirt Jakob Guͤt—
hörl in Dirmingen.
Tagesordnung:
Neuwahl des Vorstandes: 1 Vorsteher und 4 Re—
präsentanten, 2 stellvertretende Repräsentanten.
Festsetzung der dem Vorsteher zu gewährenden Ent
schädigung.
Wahl von 2Schiedsgerichtsbeisitzern und deren
Stellvertreter.
Verschiedenes.
Ottweiler, den 2. Februar 1926.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Abraupen der Bäume.

Auf Grund der Polizeiverordnung der Regierungskom—
mission vom 26. Juli 1924 — Amtsblatt Seite 331 — ist
jeder, der eigene oder fremde Obst- und andere Baumpflan—
zungen oder sonstigen Holzwuchs besitzt, in Nutzung oder
Verwaltung hat, verpflichtet, innerhalb einer von der Re—
gierungskommission, Abteilung Landwirtschaft zu bestim—
menden Frist, die gedachten Holzgewächse — Waldungen
d. h. Forsten ausgenommen — abzuraupen.
Diese Frist zum Abraupen ist nun von der Regierungs—
kommission für die Zeit vom 14 bis 28. Februar festgesetzt
he den. sodaß am 1. März das Abraupen beendet sein
muß.
Ich mache hierauf mit dem Hinweis aufmerksam, daß
nachkontrolliert wird, ob überall der Verpflichtung zum Ab—
raupen ordnungsmäßig nachgekommen worden ist.
Ottweiler, den 28. Januar 1926.
Der Landrat:
Dr. Rech.

22

Bekanntmachung.
Aus der Deckstation Dirmingen ist von heute ab für die
Deckperiode 1926 der Hengst „Herodot“, Fuchs, 6 Jahre alt,
dec Rheinischen Landgestüts Wickrath aufgestellt. Er wird
voraussichtlich bis 1. Juli ds. Ihrs. dort verbleiben.
Das Landgestüt hat das Deckgeld auf 15 R.«“M., das
Fohlengeld auf 7.50 R.-M. festgesetzt. Außerdem kommt zu
dem Deckgeld noch eine Deckstellengebühr von 1.50 R.M. für
jede gedeckte Stute hinzu.
Der Kreisausschuß hat in seiner SiuAgn 11. Ja—
nuar ds. Ihrs. beschlossen, die Hälfte desEedgeldes mit
7.550 R.M. auf den Kreis zu übernehmen.
Außerdem wird in denjenigen Fällen, in denen eine
Stute nicht tragend geworden ist, oder im Falle des Ver—
endens des Fohlens vor Ablauf von vier Wochen nach der
Geoburt, dem Stutenbesitzer auf Antrag von dem restlichen
Deckgeld die Hälfte zurückerstattet.
Es wird sodann noch auf folgendes hingewiesen:
1. Der Hengst wird in der Mittagszeit von 11 bis 2
Uhr nicht vorgeführt.
Für die Benutzung des Hengstes sind die in dem
oͤffentlichen Aushang der Deckstelle angegebenen Be—
dingungen maßgebend.
Ottweiler, den 1. Februar 1926.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Jagdscheine.

Im folgenden bringe ich die Namen derjenigen Per—
sonen, denen im Monat Januar ds. Ihrs. Jagdscheine aus—
zeftellt worden sind, zur allgemeinen Kenntnis:
l. Wambach Jakob, Schlosser, Neunkirchen.
2. Knapp Walter, Obersekretär, Ottweiler.
3. Trapp Karl, Unternehmer, Neunkirchen.
4. Oswatld Johann Georg, Bergmann, Berschweiler.
Ottweiler, den 1. Februar 1926.
Der Landrat:
Dr. Rech.
            
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