Full text : 1926 (0007)

Artikel 3.
Die näheren Bestimmungen erlassen die Mitslieder
der Regierungskommission für die Verwaltung des In
nern, die Justizverwaltung und die Finanzen und For
ten.
Saarbrücken, den 21. Januar 1926.
Im Namen der Regierungsrommission,
Der Präsident:
gez. V. Rault, Staatsrat.

Verfügung über Einkommensteur.
Befreiung von Knappschaftspensionen.
Auf Grund des 8 108 Abs. 2 der Abgabenordnung
wird mit Zustimmung der Regierungskommission fsol
gendes verfügt:
Die Peusionsbezüge, die von Knappschaftsvereinen
ihren Mitgliedern oder den Angehöriçen verstorbener
Mitglieder gewährt werden, sind für die Steuerjahre 1923,
1924 und 1825 steuerfrei.
Saarbrücken, den 13. Januar 1926.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Finanzen und Forsten:
gez. G. W. Stephens.

Verfügung
beir. Erleichterung der Zahlung rückständiger Einkonimen
steuer für 1924, 1925 und 1926 und der Vermögenssteuer
für 1923/25 (Steuermoratorium)
Auf Grund des 8 105 Abgabenordnung wird folcen
des bestimmt:
Artikel 1.
Einkommensteuer.
Es sind
die Steuerrestschusld für 1924 bis zum 15. Februar
1926,
2. die vorläufige Steuerschuld für 1925 bis zum 15.
April 1926,
3. von der vorläufigen Steuerschuld für 1926:
a) der Betrag für das 1. Vierteljahr bis zum 1. Juni
1926,
b) der Betrag für das 2. Vierteljahr bis zum 15. Juli
1926
spätestens zu entrichten.

Artikel 2.
Vermögensfteuer.
Von der für den Veranlagungszeitraum 19283/ 25 6e⸗
schuldeten Vermögenssteuer sind die Beträge:
J.für das Steuerjahr 1923 bis zum 15. März 1926,
2. für das Steuerjahr 1924 bis zum 15. Juni 1926 und
3.für das Steuerjahr 1925 bis zum 15. September 1926
spätestens zu entrichten.
Artikel 3.
Soweit die Zahlungstermine gemäß Artikel 1 und
2 innegehalten werden, ist von einer Erhebung von Vor⸗
zugszinsen nach 8 104 Absatz 1 der Abclabenordnung und
bon der Anwendung der Stundungsordnung vom 6. Au
qust 1924 (Amtsblatt Seite 397) Abstand zu nehmen. Zin
sen, die bereits für verspätete Zahlungen auf die Einkom
ensteuerrestschuld für 1924, ferner auf die Steuervor
schüffe sür 1925 und 1926 erhoben worden sind, sind auf

die noch nicht bezahlten Steuerbeträge zu verrechnen, oder,
wenn dies nicht möglich ist, zu erstatten.
Artikel 4.
Die gegenwärtige Verfügung tritt sofort in Kraft
Saarbrücken, den 21. Januar 1926.
Das Mitglied der Regierungskommission
für die Finanzen und Forsten:
gez. G. W. Stephens.

Hinweis.
Ich verweise auf folgende im Regierungsamtsblatt
ocin 26. Januar 1926 Nr. 2 erschienene Verordnungen pp.
Nr. 31. Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betr
die Erhaltuüng der Kriegergräber aus dem Welt—
kriege vom 31. März 1925.
Verfügung über die Bewertung von bebauten
Grundstücken bei der Veranlagung zur Vermö—
genssteuer für 1926/28.
Nr. 40. Erlaß betr. Aenderung des saarländischen Ge—
genwertes des Goldfranken im Verkehr mit
dem Auslande.
Nr. 21. Nachtrag zu den Bau- und Betriebsvorschriften
für Straäßenbahnen mit Maschinenbetrieb vom
26. September 1906.
Ottweiler, den 27. Januar 1926.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Bekanntmachung.
Die Stelle eines Fleischbeschauers für den Stadt.
bezirk Ottweiler habe ich dem Schlachthoftierarzte Dr. Mai
in Ottweiler übertragen. Im Falle der Behinderung des
Herrn Dr. Mai wird die Fleischbeschau von Herrn Kreis—
lierarzt Müller wahrgenommen.
Ottweiler, den 21. Januar 1926.
Der Landrat: Dr. Rech.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Betrifft: Maul- und Klauenseuche in Berschweiler.
In Abänderung meiner viehseuchenpolizeilichen An
osrdnung vom 12. d. Mts. wird der Weidegang de—
Klanuenviehes im Beobachtungsgebiet hiermit gestattet.
Ottweiler, den 19. Januar 1926.
Der Landrat: J. V.: Roth.
Bekanntmachung
Die Nutzung der Jagd in dem gemeinschaftlichen
Jagdbezirk Merchweiler soll öffentlich neu verpachte!
verden.
Die in Aussicht Fenommenen Pachtbedingungen lie
gen zwei Wochen und zwar vom 1. Februar bis 14. Fe—
bruar in meiner Wohnung öffentlich aus.
Jeder Jagdgenosse kann gegen die Art der Verpach
ung und gecen die Pachtbedingungen während der Aus—
cgungsfrist Einspruch beim Kreisausschuß in Ottweiler
rheben.
Merchweiler, den 25. Januar 1926.
Der Jagdvorsteher:
Meiser, Gemeindevorsteher
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.