Ottweiler Kreisblatt
Amiliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Erpedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen (Saar)
Hüttenbergstr. 42, Tel. 20 und 73. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Oonnerstags).
Rr. 45
Donnerstag, den 16. Dezember
1926
Inhaltsverzeichnis:
Bekanntmachung betr. die Höhe des Mietpreises für den
Monat Dezember 1923.
Bekanntmachung betr. Wiederwahl des Bezirksvorstehers
Wemmetsweiler.
Viehseuchenpolizeilicke Anordnung (Theley)
Hinweis auf Verordnungen im Reg-Amisblatt Nr. 46 v
11. Dezember.
Viehseüchenpolizeiliche Anordnung (Aschbach)
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung ESpiesen).
— * (Dirmingen).
3. Ergebnis der Fohlenschan und Fohlenprämiierung im Kreist
Ottweiler am 9. Dezember 1926
9. Bekanntmachung betr. Neuwahl in Heiligenwald.
10. n 9 * 4 n
II. Bekannimachung betr die Einrichtung der Umsatzsteuer auf
Luxusgegenstände
2. Bekanntmachung betr die Einrichtung der Umsatzsteuer für
das Kalenderiahr 1926.
Hinweis.
Ich verweise auf folgende im Regierungsamtsblatt
vom 11. Dezember 1926 Nr. 46 erschienenen Verordnungen pp
Nr. 646. Erlaß betr. Genehmigung des französisch-bel
gisch-⸗saarländischen Abkommens vom 29., 30. u
31. Oktober 1926 über den Fernsprechdienst zwi—
schen dem Saargebiet und Belgien über Frank
reich.
Nr. 647. Erlaß betr. Aenderung des saarländischen Ge—
genwertes des Goldfranken im Verkehr mi—
dem Auslande.
Ottweiler, den 14. Dezember 1926.
Der Landrat:
J. V.:
Roth, Regierungsrat.
Bekanntmachung
betr. die Höhe des Mietpreises für den Monat Dezember 1926.
Nach Anhörung der durch Artikel 24 der Verordnung
bom 27. Juli 1926 betreffend Abänderung der Bestimmun—
gen über das Wohnungswesen eingesetzten Kommission
hat die Regierungskommission beschlossen, den Umrech—
rungsfaktor für den Monat November auf der gleichen
Höhe, wie für den Monat Dezember zu belassen, derart,
daß i Martk Friedensmiete — 3,55 Franken gerechnet wird.
Saarbrücken, den 30. November 1826.
Der Präsident der Regierungskommission:
gez. G. W. Stephens.
Viehseuchenpolizeitiche Anordnung.
Die s. Zt. in Aschbach festgestellte Maul- u. Klauen
seuche ist erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmer
werden daher aufgehoben.
Ottweiler, den 61. Dezember 1926.
Der Landrat: J. V.: Roth.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In Spiesen ist weiter in dem Gehöfte des Wilhelm
Bähr, Heinitzstr. 15, die Maul- und Klauenseuche amtlich
festgestellt woͤrden. Es wird daher in Abändernng meinen
viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 30. v. M. Kreis
blati Nr. 43, der ganze Ortsteil „Butterberg“ zum Sperr—
gebiet u. der übrige Ort Spiesen zum Beobachtungsgebie
erklärt.
Ottweiler, den 9. Dezember 1926.
Der Landrat:
IJ. V.:
Roth, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Die am 26. v. M. vollzogene Wiederwahl des Johann
Martin zum Bezirksvorsteher in Wemmetsweiler ist von
mir bestätigt worden.
Ottweiler, den 7. Dezember 1926.
Der Landrat: Dr. Rech.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Betrifft: Maul- und Klauenseuche in Theley.
In Abänderung meiner viehseuchenpolizeilichen An
ordnung vom 1. ds. Mts. (Kreisblatt Nr. 44) wird das
Sperrgebiet auf das verseuchte Gehöft des Stierhalters
Jakob Schneider beschränkt. Der übrige Ort Theley wird
zum Beobachtungsgebiet erklärt. In demselben gelten die
in meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung v. 22. v. Mis.
(Kreisbl. Nr. 42) für das Beobachtungsgebiet angegebenen
Bestimmungen.
Ottweiler, den 13. Dezember 1926.
Der Landrat:
J. V.: Roth, Regierungsrat.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In den Gehöften des Heinrich Schwingel und Jakob
Wagner in Dirmingen ist die Maul- und Klauenseuche
amtlich sestgestellt worden.
Der ganze Ort Dirmingen wird zum Sperrgebiet
erklärt.
Im Sperrgebiet gelten folgende Bestimmungen:
J'Samtlsiches im Sperrgebiet besindliche Klauenviet
(Rindvieh. Schafe, Ziegen und Schweine) ist der Stall
sperre unterworfen.
2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöfts.
eingaͤngen, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen
und auf den Höfen der verseuchten Gehoͤfte sind mehrmals