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Alle Besitzer von Fohlen, die sich an der Fohlenschau
und Prämiierung beteiligen wollen, werden gebeten, ihre
Fohlen an einen der vorgenannten Orte zu dem bezeich
ieten Zeitpunkte vorzuführen.
Ottweiler, den 25. November 1926.
Der Landrat: Dr. Rech
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gehöfte des Fritz Kleemann in Spiesen, Hohl—
straße 20, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festaestellt
vorden.
Die Hohlstr. wird zum Sperrgebiet und der Ortsteil
Butterberg zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Im Sperr- und Beobachtungsgebiet gelten die in
meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom. 22. d.
(Kreisblatt Nr. 42) angegebenen Bestimmungen.
Ottweiler, den 30. November 1926.
Der Landrat: J. V.: Roth
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Die s. Zt. in den Orten Tholey, Sotzweiler, Steinbach
Gennweiler und Ottweiler festgestellte Maul- und Klauen
seuche ist erloschen. Die Beobachtungsfrist ist abgelaufen
Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden daher
aufgehoben.
Ottweiler, den 30. November 1926.
Der Landrat: J. V. Roth