Full text : 1926 (0007)

9. Das Durchtreiben von Klauenvieh durch das Sperr—
gebiet ist verboten.
10. Die Ausfuhr von Stroh, Rauhfutter und Dünger
aus den verseuchten Gehöften ist verboten.
11. Felle geschlachteter oder gefallener Tiere dürfen nur
mit polizeilicher Erlaubnis ausgeführt werden.
12. Der Besitzer, seine Dienstboten und Hausgenossen der
verseuchten Gehöfte dürfen seuchenfreie Stallungen
anderer Gehöfte nicht betreten.
Im Beobachtungsgebiet gelten folgende Bestimmungen:
1. Der Auftrieb von Klauenvieh auf Märkte ist verboͤten.
2. Die Ausfuhr von Klauenvieh zum Zwecke der Schlach—
tung kann durch die Polizeibehörde gestattet werden,
wenn die frühestens am Tage vor dem Abgange
vorzunehmende amtstierärztliche Untersuchung er—
gibt, daß der gesamte Viehbestand seuchenfrei ist.
Die Ausfuhr zu Zucht- und Nutzzwecken kann von
dem Landrat unter den gleichen Bedingungen ge—
stattet werden, wenn die Ortspolizeibehörde des
Bestimmungsortes sich mit der Einfuhr einverstan—
den erklärt. Die Tiere sind am Bestimmungsorte
für zwei Wochen der polizeilichen Beobachtung un—
terworfen.
1. Das Durchfahren von fremdem Klauenvieh durch
das Beobachtungsgebiet ist verboten.
3. Sämtliche Hunde sind festzulegen.
ß. Der Weidegang ist für sämtliches Klauenvieh verboten.
Ottweiler, den 12. Januar 1926.
Der Landrat:
J. V. Roth.

J

Bekauntmachung.
Bauherren, die wegen Baudarlehen die Beratung der
Rheinischen Wohnnngsfürsorge-Gesellschaft Düsseldorf
Zweigbüro Saarbrücken (Landratsamt) in Anspruch
iehmen wollen, werden ersucht, nur die von ihr festge—
egten Sprechstunden:
Dienstags und Donnerstags von V—12 Uhr
vormittags und *36 UÜhr nachmittags
zu benutzen.
An anderen Tagen kann sich das Büro der Rhei⸗
nischen Wohnungssürsorge-Gesellschaft mit den Antrag-—
tellern wegen der Bearbeitung der Darlehnssachen keinen
ialls befassen.
Ottweiler, den 13. Januar 1926.

Kreisbauanmt.

Bekanntmachung.
Die Bestellung des Georg Kreutzer in Merchweiler
als Fleischbeschauer für den Schaubezirk Merchweiler habe
ich heute mit sofortiger Wirkung widerrufen.
An seine Stelle ist der Fleischbeschauer August Alger
aus Merchweiler mit Wirkung vom 18. Januar d. J. ab
zum Fleischbeschauer für den genannten Bezirk bestell—
worden.
Ottweiler, den 15. Januar 1926.
Der Landrat: Dr. Rech.
            
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