Nachtrag
zur Ordnung betreffend die Erhebung einer Gebühr für
die Benutzung der städtischen Ziegenbockhaltung im Bezirke
der Stadt Ottweiler.
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenver—
sammlung vom 4. August 1926 und in Gemäßheit der 88
1, 8, 77 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893
in der Fassung der Regierungskommission des Saarge—
bietes vom 21. Dezember 1923 wird die Ordnung betr.
die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der städtischen
Ziegenbockhaltung im Bezirke der Stadt Ottweiler vom
7. Jannar 1925 in folgender Weise geändert:
81
8F IL.
Die in 81 der obigen Ordnung festgesetzte Gebühr
wird ab 1. April 1926 auf 13 (dreizehn) französische Franken
oro Ziege erhöht.
82.
Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Veröffent—
lichung in Kraft.
Ottweiler, den 9. August 1926.
Der Bürgermeister
J. V. Der Beigeordnete:
Blechschmidt.
Wird veröffentlicht mit dem Bemerken, daß dieser
Nachtrag unterm 29. September 1926, Nr. L. 275/26 vom
Verwaltungsausschuß des Saargebietes genehmigt worden
st.
Bekanntmachung.
Der Metzger Markus Weiler zu Merchweiler beab—
sichtigt, hinter seinem im Bann Merchweiler, Kaiserstraße
Nr. 54, Flur 5, Nr. 2303,235 belegenen Wohn- und Ge—
schäftshause ein Schlachthaus zu erbauen. Dieses Vor—
haben wird gemäß 8 17 der Reichs-Gewerbe-Ordnung
und der 88 14 und 15 der Ministerialanweisung vom 9
August 1899, mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt—
nis gebracht, daß Zeichnungen und Beschreibungen der
Anlage auf der Verwaltungsnebenstelle Merchweiler zur
Einsicht offen liegen und Einwendungen gegen die Aus—
jührung binnen 14 Tagen in 2 Exemplaren schriftlich oder
zu Protokoll bei dem Unterzeichneten oder bei der Ver—
waltungsnebenstelle anzubringen sind. Diese Frist nimmt
ihren Anfang mit dem Ablauf des Tages, an welchem das
diese Bekanntmachung enthaltende Kreisblatt des Kreises
Ottweiler ausgegeben wird. Nach Ablauf dieser Frist
können Einwendungen nicht mehr angebracht werden.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen
Einwendungen wird hiermit Termin auf Samstag, den
30. Ottober 1926, vormittags 10 Uhr, auf der Verwal—
tungsnebenstelle anberaumt, mit dem Hinweis, daß im
Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Wider—
sprechenden gleichwohl mit der Erörterung der Einwen
dungen vorgegangen wird.
Illingen, den 9. Oktober 1926.
Der Bürgermeister: Doppler.
Ottweiler, den 9. Oktober 1926.
Der Bürgermeister.