Full text : 1926 (0007)

Ottweiler Kreisblatt

Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom Landratsamt Oitweiler. Druck und Erpedition: Neunkirchener Zeitung, Neunkirchen (Saar)
Hüttenbergstr. 42, Tel. 20 und 73. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Donnerstags).

Rr. 29 I Donnerstag, den 12. August »7

1926

Inhaltsverzeichnis:
.Bekanntmachung betr. Wahl der Gemeindevorsteher und
zeren Vertreter in Landsweiler, Stennweiler, Welschbach
ind Schiffweiler.
Bekanntmachung betr. Wahl des stellvertr. Gemeindevor—
stehers in Uchtelfangen-Karsen.
Bekanntmachung betr. Wahl des Bezirksvorstehers für den
Ortsteil Uchtelsangen der Gemeinde Uchtelfangen-Kaisen.
Bekanntmachung betr. Wahl des Gemeindevorst-hers und
dessen Stellvertreters in Hirzweiler.
3. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung betr Elversberg.
3. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung betr. Neunkirchen.
J. Bekanntmachung betr. Radfahrkarten.
.Bekanntmachung betr Offeniage der landwirtschaftlichen
deberollen.
Bekanntmachung betr. Gemeinderatswahl in Wemmets—
weiler.
Bekanntmachung betr. die Urlisten der in der Stadt Neun—
kirchen wohnhaften Personen, welche zum Amte emes
Schöffen oder Geschworenen berufen werden können.
Bekasintmachung betr. Fluchtlinienplan des Ortes Macher—
bach.

teil Uchtelsangen der Gemeinde Uchtelfangen-aisen, ist
von mir bestätigt worden.
Ottweiler, den 10. August 1926.
Der Landrat:
J. V.⸗
Roth, Regierungsrat.

Gemeindevorsteherwahl.
Es sind von mir bestätigt worden:
1. der bisherige Gemeindevorsteher L. Wagner als
Gemeindewvorsteher,
2. der Bergmann Johann Huwer als stellv. Gemein—
devorsteher für die Gemeinde Hirzweiler.
Ottweiler, den 4. August 1926.
Der Landrat:
J. V.:
Roth, Regierungsrat.

0.

1.

Bekanmmachung.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
In dem Gehöft des Friedr. Seegmüller in Elversberg,
Fichtenstraße, ist die Mau!- und Klauenseuche amtlich fest—
gestellt worden.
Die Fichtenstraße, in Elversberg wird zum Sperrgebiet
und der übrige Ort zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Im Sperrgebiet gelten folgende Bestimmungen:
1. Sämtliches im Sperrgebiet befindliche Klauenvieh
(Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine) ist der Stall—⸗
sperre unterworfen.
2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftsein—
gängen, sowie die gepflasterten Wege an den Stäl—
len und auf den Höfen der verseuchten Gehöfte sind
mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalk—
wasser zu desinfizieren.
3. Das Gefluͤgel der verseuchten Gehöfte ist so zu ver—
wahren, daß es den Hof nicht verlassen kann.
4. Sämtliche Hunde sind festzulegen.
5. Das Betreten der Ställe ist nur den Besitzern und
den mit der Wartung und Pflege der Tiere beauf—
tragten Personen und Tierärzten gestattet.
Händlern, Schlächtern, Milchrevisoren, Viehkaftrierern
und anderen in Ställen gewerbsmäßig verkehren—
den Personen ist das Betreten der Ställe und Ge—
höfte des Sperrgebietes untersagt.
7. Die Abgabe von roher Milch aus den verseuchten
Gehöften ist verboten.
3. Die Einfuhr von Klauenvieh in das Sperrgebiet ist
verboten.
9. Das Durchtreiben von Klauenvieh durch das Sperr—
gebiet ist verboten.
10. Die Ausfuhr von Stroh, Rauhfutter und Düngen
aus den verseuchten Gehöften ist verboten.
11. Felle geschlachteter oder gefallener Tiere dürfen nur
mit polizeilicher Erlaubnis ausgeführt werden.

Die Wahl
des pens. Bergmanns Jakob Bechtel zum Gemeinde—
borsseher und des Bergmanns Otto Böhnel zum stellv.
Bemeindevorsteher der Gemeinde Landswerler,
des Bergmanns Jakob Klein zum Gemeindevorsteher
und des Wirtes Wilhelm Träm zum stelw. Gemein—
devorsteher der Gemeinde Stennweiler,
des Bergmanns Jakob Groß zum Gemeindevorsteher
und des pens. Bergmanns Friedrich Ulrich 1. zum
stellb. Gemeindevorsteher der Gemeinde Welschbach u.
des Hüttenarbeiters Nicolaus Schöneberger zum
tellvertretenden Gemeindevorsteher der Gemeinde
Schiffweiler, ist von mir bestätigt worden.
Ottweiler, den 9. August 1926.
Der Landrat:
J. V.:
Roth, Regierungsrat.

Bekanntmachung.
Die am 5. ds. Mts. vollzogene Wahl des Bergmanns
Rudolf Klein zum stellvertretenden Gemeindevorsteher der
Gemeinde Uchtelfangen-Kaisen ist von mir bestätigt
vorden.
Ottweiler, den 10. August 1926.
Der Landrat:
J. V.:
Roth, Regierungsrat.

Bekanntmachung.
Die am 5. ds. Mts. vollzogene Wahl des Bergmanns
Jakob KleinHeintz zum Bezirksvorsteher für den Orts—
            
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