Full text : 1925 (0006)

Ottweiler Kreisblatt

Amtliches Vachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Expedition: Buchdruckerei Albert Koch (Ottweiler Zeitung)
Ottweiler⸗Gaar, Schloßstraße 13. — Erscheinungsweise; Wöchentlich 1 mal (Donnerstaqs).

Ar. 26.

Donnerstag, den 10, September

1925

Inhaltverzeichnis:
.. Beschluß über die Schonzeit für Fasanenhennen und weibliches
Rehwild.
2. Ankörung der Ziegenböcke.
3. Bekannkmachung.
14. Obstdersteigerung an den Kreisstraßen des Kreises Oktweiler.
5. Verdingung.
5. Bekanntmachung des Telegraphenbauamkts.

Freitag, den 25. September.
Stennweiler vorm. 7,45 Uhr
Welschbach 8,00 ,
Hirzweiler 8,15,
Hüttigweiler 8,308,
Illingen 9,00,
Wustweiler 4,158,
Dirmingen 430 8,
Berschweiler 3,458,
Eppelborn 0,158,
Bubach-Calmesweiler, 1030
Aschbach „10,45,
Thalexweiler „11,00,
Steinbach „15,
Dörsdorf 308,
Hasborn „1,45,
Theley mittags 12,000
Tholey 12,158,
Soyweiler 12,308,
Die Körung findet an den von den Herren Bürger—
meistern noch näher bekanntzugebenden Stellen in den
einzelnen Gemeinden statt. Die Ziegenböcke aus den
Orten, die hier nicht aufgeführt sind, müssen an die,
von den Herren Bürgermeistern zu bezeichnenden Kör—
orte gebracht werden.
Dem Schauamt sind sämtliche Ziegenböcke der be—
treffenden Gemeinde, auch die von Privaten und Genossen⸗
chaften gehaltenen an den vorbezeichneten Gestellungsorten
hei Vermeidung einer Geldstrafe pünktlich vorzuführen.
Ottweiler, den 9. September 1925.
Der Vorsitzende der Körkommission:
Or. Rech, Landrat.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Ministerialerlasses vom 24. Februar
1900 Il A 480 gestatte ich den nachstehend genannten
Forstbeamten die aushilfsweise Mitwirkung bei Ausübung
des Jagdschutzes außerhalb ihres Dienstbereichs auf den
an diesen angrenzenden Gemarkungen der nachstekend
näher bezeichneten Gemeinden:
1) dem Förster Lehmann in Bildstock
Gemeinden: Neunkirchen, Schiffweiler, Landsweiler
und Heiligenwald
dem Förster Groß in Neunkirchen (Spieserhöhe)
Gemeinden: Neunkirchen, Spiesen, Elversberg, Lands—
weiler, Schiffweiler, Heiligenwald und Wiebelskirchen
Ottweiler, den 7. September 1925.
Der LOanoͤrat⸗
Ir. Rech.

4—

Beschluß.

Gemäß 8 40 der Preußischen Jagdordnung vom
15. Juli 1907 und Artikel 2 der Verordnung der Regie—
rungskommission vom 26. Februar 1925 wird die Schon—
zeit für Fasanenhennen und weibliches Rehwild für die
diesjährige Jagdsaison auf das ganze Jahr ausgedehnt,
sodaß also die Fasanenhennen auch in der Zeit vom 16.
September 1925 bis 15. Januar 1926 und das Weibliche
Rehwild für die Zeit vom 1. bis 30. November 1985
mit der Jagd zu verschonen sind.
Saarbrücken, den 1. September 1925.
Der Verwaltungsausschuß des Saargebietes:
gez. Knipper, Oberregierungsrat.

Ankörung der Ziegenböcke,
Auf Grund der 88 11 und 12 der Verordnung
betr. die Haltung und Körung der Stiere, Ziegenböcke
und Eber vom 19. Dezember 1928 und der Ausführungs—
bestimmungen vom 28. April 1924 werden nachstehend
die Termine für die Besichtigung der anzukörenden Ziegen—
böcke bekanntgegeben.
Wittwoch, den 23, September.
Ottweiler vorm. 7,45 Uhr
Wiebelskirchen „8,15,
Hangard 845
Fürch „9,00,
Münchwies 9,308,
Wellesweiler 10,000,
Neunkirchen 10,458,
Spiesen 11,158,
Elversberg „11,300,
Heiligenwald mittags 12,00,
Landsweiler 12,158,
Schiffweiler „142330,
Wemmetsweiler nachm. 2,00,
Merchweiler —A
Wiesbach 245,
Humes⸗Kreuz 3,000,
Uchtelfangen 3.115.
            
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