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Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom LNandratsamt Ottweiler. Druck und Expedition: Buchoͤruckere Alpert Koch (Ottweiler Zeitung)
Ottweiler⸗Gaar, Schloßstraße 13. — Erscheinungsweise: Wöchentliꝛ mal (Donnerstags).
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Donnerstag, den 6. Au 1925
öffentlich aus, Etwaige Einsprüche gegen die Beitrags—
berechnung, nicht aber gegen die Veranlagung der Be—
triebe, sind bei dem Sektionsvorstand — Kreisausschuß —
schriftlich einzulegen. Die Verpflichtung zur vorläufigen
Zahlunß der berechneten Beiträge wird durch den Ein—
pruch nicht berührt. Die Einspruchsfrist beträgt zwei
Wochen vom Tage nach der ffenlage der Heberollen
an gerechnet; sie endet mithin am 8. September 1028.
Bodennutzungen von insgesamt weniger als 25 ar
gelten nicht als versicherte landwirtliche Betriebe, wenn
ie ohne größere Viehhaltung und hauptsächlich ohne
fremdes Personal zur Gewinnung der Erzeugnisse für
den eigenen Hausbedarf bewirtschaftet werden. Es liegt
m Interesse der Unternehmer, die sich für versicherungs⸗
oflichtig halten, daß sie sich davon überzeugen, ob die
Heberolle ihren Betrieb richtig aufführt. Wird die Aus—
schließung aus der Versicherung und der Beitragserhebung
nicht für zutreffend erachtet, so ist der Versicherungsantrag
unter Angabe der bewirtschafteten, besonders der etwaä
hinzugepachteten Fläche, der Zahl und Tage der erfor—
derlichen fremden Arbeitskräfte und der Größe und Art
der Viehhaltung an den Sektionsvorstand zu stellen.
Die Beitragsleistung zur landwirtschaftlichen Berufs⸗
genossenschaft erstreckt sich auf die Unfallversicherung der
in den landwirtschaftlichen Betrieben tätigen Arbeitskräfte.
Betriebsunternehmer und ihre Ehegatten sind nach der
Satzung ohne besonderen Beitrag mitversichert, wenn ihr
teuerbares Gesamteinkommen 12000 Frs. jährlich nicht
ibersteigt. Wollen derartige Unternehmer nicht nur nach
dem Durchschnittsverdienst landwirtschaftlicher Arbeiter,
ondern nach ihrem höheren tatsächlichen Einkommen
ntschädigt werden, so müssen sie gegen einen mäßigen
Beitragszuschlag eine erhöhte Rentenversicherung bean—
tragen. Im übrigen können Unternehmerehegatten mit
12 000 -30 000 Frs. Gesamteinkommen sich selbst versichern.
Dahingehende Versicherungsanträge sind ebenfalls bei
dem Seltionsvorstand zu stellen.
Ottweiler, den 29. Juli 1925.
Namens des Sektionsvorstandes:
Der Vorsitzende:
J. V. Roth, Regierungsrat.,
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Inhaltsverzeichnis: J
1. Bekanntmachung betir. Ausübung des Jagdschutzes.
2. Jagdscheine.
3. Bekannkmachung betr. Offenlegung der landwirtschaftlichen Heberolle.
4. Bekanntmachung betr. Roklaufseuche.
5. Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Wasserleilung der Gemeinde Münchwies.
Bekanntmachung,.
Auf Grund des Ministerialerlasses vom 24. Febr.
1900 IIl A 480 gestatte ich den nachstehend genannten
Forstbeamten die aushilfsweise Mitwirkung bei Ausübung
des Jagdschutzes außerhalb ihres Dienstbereichs auf nach—
genannten Gemeindebännen:
. dem staatlichen Förster Barth zu Urexweiler auf den
Bännen der Gemeinden Hirzweiler. Wustweiler,. Dir⸗
mingen und Berschweiler
dem staatlichen Hilfsförster Hooß zu Sotzweiler auf
den Bännen der Gemeinden Sotzweiler, Bergweiler,
Steinbach, Thalexweiler, Dirmingen,. Berschweiler
uind Tholey.
Ottweiler, den 209. Juli 1925.
Der Oanodͤrat: Dr. Rech.
Jagoͤscheine.
Nachstehend bringe ich die Namen derjenigen Personen,
denen im Monat Juli d. J. Jagdscheine ausgestellt
vorden sind, zur allgemeinen Kenntnis.
l. Volz Friedrich, Maschinenwärter, Wiebelskirchen,
2. Weber August, Supernumerar, Neunkirchen,
3. Albus Erich, Kaufmann, Neunkirchen,
4. Koch Albert, Buchdruckereibesitzer, Ottweiler,
5. Keßler Jakob, Bergmann, Berschweiler,
8. Dietz Oskar, Hüttenbeamter, Neunkirchen,
7. Harig, Förster, Ludwigsthal.
Ottweiler, den 80. Juli 1925.
Der Oanoͤrat: Dr. Rech.
Bekanntmachung
beir. Offenlage der landwirtschlichen Heberollen.
Die Heberollen über die von den Unternehmern
andwirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe zur Deckung
des Gesamtbedarfs der landwirtschaftlichen Berufsgenossen⸗
schaft für das Saargebiet für das Jahr 1924 zu zahlen—
den Beiträge liegen während der Zeit vom 10. bis ein—
schließlich 24. Rugust 1925 auf den Stadt- bezw. Ge—
meindekassen des Kreises zur Einsicht der Beteiligten
Bekanntmachnng.
Bei einem Schweine des Bergmannes Adolf Sick
hier, Heerstraße Nr. 80 ist die Rotlaufseuche amtstier—
ärztlich festgestellt worden.
Stallsperre ist verhängt.
Ottweiler, den 31. Juli 1925.
Die Polizeiverwaltung
Der Bürgermeister.