Die den gleichen Gegenstand behandelnde Polizei—
verordnung vom 5. September 1915 wird von diesem
Zeitpunkte ab aufgehoben.
Ottweiler, den 15. März 1921.
Der Landrat. gez. Dr. Rech.
Vorstehende Polizeiverordnung wird hiermit in Er⸗
innerung gebracht.
Ottweiler, den 10. März 1925.
Der Landrat: Dr. Rech.
Versorgungs amt Neunkirchen.
Nr 75/25 IIl A.
Prothesentage für das 2. Vierteljahr 1925.
In Neunkirchen: 7. und 21. April, 5. und 19. Ma
9. und 283. Juni.
In St. Wendel: 2. April, 7. Mai und 4. Juni.
In Blieskastel: 15. April, 13. Mai und 17. Juni
Neunkirchen, den 27. März 1925.
gez. Simon
Bekanntmachung.
Die Firma Saar⸗Demag G. m. b. H., Ottweiler,
Alten Weiher, beabsichtigt auf dem Grundflück Flur 28
Barzelle 1980 und 1816
817 794 ꝛc.
einen Fallhammer aufzuftellen.
Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne liegen auf
dem Rathause, Zimmer Nr. 6, zur Einsicht aus.
Dieses Vorhaben wird nach 8 16 der Gewerbeord⸗
nung zur öffentliichen Kenntnis gebracht mit der Auf—
forderung, eiwaige Einwendungen gegen dasselbe binnen
14 Tagen schriftlich in 2 Exemplaren oder zu Protokoll
hierselbft anzubringen.
Die Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des
Tages, in welchem das die gegenwärtige Bekanntmachung
enthaltende Kreisblatt des Kreises Ottweiler ausgegeben
wird. Nach Ablauf dieser Frift können Einwendungen
in dem Verfahren nicht mehr angebracht werden.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwen⸗
dungen wird Termin auf
Samstag, den 4 April 1925, vormittags 11 Uhr
im Rathause zu Ottweiler anberaumt, mit der Eröffnung,
daß im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder
der Widersprechenden gleichwohl mit der Erörterung der
Einwendungen vorgegangen wird.
Ottweiler, den 14. März 19825.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister.
Uebersicht
der Uebungstage für die Feuerwehren im Bezirke
der Bürgermeifterei Stennweiler im Jahre 1825.
Schiffweiler.
Sonntag, den 5 April 1925 vorm. 7 Uhr
3. Mai 2 *
7 Juni,
Juli,
August“
Sept.,
A20...
Landsweiler.
Sonntag, den 5. April 1925 vorm. 7 Uhr
ux 3. Mai 7 e⸗
18
Sonntag, den 7. Juni 1925 vorm. 7 Uhr
„5. Zuli, 6b
„ 2. Auguste, 6
e⸗ 6. Sept. ⸗ i 6
Stennweiler.
Sonntag, den 5. April 1925 vorm. 6 Uhr
„ 3. Mai, nachm.2,
„7. Juni B
n 5. Juli e n 2 n
„2. August, 2
⸗ 6. Sept. ⸗ e 2 r
Welschbach.
Sonntag, den 5. April 1925 nachm. 8 Uhr
„ 8. Mai, „3,
n 7. Juni 24
i 5. Juli ⸗⸗ 0
⸗ 2 Auguft u e
n 6. Sept. u 2 3 ⸗⸗
Vorstehende Uebersicht wird mit dem Bemerken zur
öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Feuerwehrleute
sich pünktlich zu den Uebungen einzufinden haben. Sammel—
puntt am Spritzenhause. Wer von einer regelmäßigen
Uebung befreit werden will, hat dies mindestens 24 Stunden
vorher unter Angabe der Gründe dem Brandmeister an—
zuzeigen, der über die Befreiung entscheidet. Bei un—
erwartenden Uebungen sind die Gründe des Ausbleibens
pätestens 24 Stunden nachher dem Brandmeister mi
zuteilen.
Schiffweiler, den 25. März 1925.
Der Bürgermeister.
Fluchtlinienfestsetzung.
Für den noch nicht ausgebauten Teil der PYorckstraße
öftlich der Hardenbergstraße soll ein neuer Fluchtlinienplan
feftgesetzt werden. Der neue Plan, der eine grade Ver—
längerung der bis jetzt ausgebauten NYorckstraße nach
Osten vorfieht, und der alte am 15. Dezember 1918
festgesetzte Plan, der, soweit der neue Plan seine Ab—
änderung vorsieht, aufgehoben werden soll, liegen gemäß
37 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 in der
Zeit vom 30. März bis einschl. 5. Mai 1925 auf dem
Stadt-Vermessunasamt, Gasftraße 2, zu Jedermanns
Einsicht offen. Einwendungen gegen das Vorhaben sind
während dieser Zeit schristlich bei dem Unterzeichneten
einzureichen oder auf dem Vermessungsamt zu Protokoll
zu geben. Später eingehende Einsprüche können nich
mehr berücksichtigt werden.
Neunkirchen, den 27. März 1925.
Der Stadtvorftand:
J. V. Der Beigeordnete: Lossie.
Bekanntmachung.
Der über die Bebauung der Hauptstraße von der
Wirtschaft Riotte bis zum Gemeindebrunnen und der
Bahnhofftraße in Illingen aufgestellte Fluchtlinienplan
liegt gemäß 8 7 des Gesetzes betr. Anlegung und Ver—
änderung von Straßen und Plätzen in Städten und
ländlichen Ortschaften vom 2. 7. 1875 in der Zeit vom
16. März bis 13. April 1925 im Rathause, Zimmer 12
zu Jedermanns Einsicht offen.
Einwendungen gegen den Plan find während dieser
Frift bei dem Unterzeichneten schriftlich einzureichen oder
mündlich zu Protokoll zu erklären. Später gemachte
Rinsprüche können nicht mehr berücksichtigt werden.
JIllingen, den 12. März 1925.
Der Bürgermeifster: Doppler.