Ottweiler Kreisblatt
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom Oandratsamt Ottweiler. Druck und Expedition: Buchoͤruckerei Albert Koch (Ottweiler Zeitung)
Ottweiler⸗Gaar, Schloßstraße 13. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Donnerstags).
1925
Inhaltsverzeichnis: Nr. 138. Verordnung über den Verkehr mit Opium,
. Erlaß betr. die Erhebung von Gemeindeumlagen auf die staat⸗ gobnin und pewondeen Stoffen.
uch veranlagten Grund (Haus⸗) Steuern. Nr. 184. Ausführungsbeftimmungen zu der Verordnung
über der 5 — mit Opium, Kokain und
agdscheine. verwandten Stoffen.
Nacht Steuerordnung für die Erheb i ind⸗ —
g trtaute wnge Sieekuno iher sern eimn Ottweiler, den 10. 3. 1925.
5. Slraßzensperrung. Der Landrat: Dr. Rech.
Jagdscheine.
Nachstehend bringe ich die Namen derjenigen Personen
denen im Monat Februar Jagdscheine ausgestellt worden
ind, zur allgemeinen Kenntnis:
1. Paͤul Meiser, Bergmann, Kaisen;
2. Jakob Schneider, Bauunternehmer, Dirmingen;
. KLudwig Piro, Bäcker und Wirt, Hangard;
. Nikolaus Hellbrück, pens. Bergmann, Humes;
5. Zinsmeister Nikolaus, Malermeister, Neunkirchen;
. Johann Meiser, Feld⸗ und Waldhüter, Uchtel /angen.
Ottweiler, den 28. Februar 1926.
Der Landrat: Dr. Rech.
2.
8.
4.
Erlaß
betr. die Erhebung von Gemeindeumlagen auf die
flaatlich veranlägten Grund⸗ (Haus-) Steuern.
Gemaß 8 65 des Kommunalabgabengesetzes — Art.
35 des Umlagengesetzes — in der Fassnng der Bekannt⸗
machung vom 210 Dezember 1928 werden die vom Staate
beranlagten Gebäude- (Haus-) Steuern mit Wirkung
vom 1. April 1924 bis auf weiteres mit dem zweifachen
Betrage in Ansatz gebracht.
Saarbrücken, den 4. März 1925.
Das Mitglied der Regierungskommission für die
Angelegenheiten des Innern:
J. A. gez. J. Morize.
Das Mitglied der Regierungskommission für die
Finanzen und Forsten:
gez. W. Stephens.
Hinweis,
Ich verweise auf folgende in den Regierungsamtsblättern
vom 4. 8. 1925 Nr. 6 und 9. 3. 1925 Nr. 7
erschienenen Verordnungen pp.
Nr.“ 99. Verordnung über die Schonzeit des Wildes.
Nr. 108. Verordnung betr. Abänderung des Gesetzes
brtreffend den Verkehr mit Butter, Kase,
Schmalz und deren Ersatzmitteln vom 15.
Juni 1897.
derordnung betr. Bestimmungen zur Aus—⸗
ührung des Gesetzes über den Verkehr mit
Bulter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln
vom 4. Juli 18097.
Verordnung betr. Abänderung des Weingesetzes.
Verordnung betr. Ausführungsbestimmungen
zum Weingesetz.
Verordnung betr. den Verkehr mit Esfsig.
Verordnung beir. den Verkehr mit Käse.
Polizeiverotdnung betr. den Verkehr mit Milch.
Verordnung betr. Vervackuna von Nahrunasmitteln.
Ich verweise auf folgende im Reaierungsamtsblatt
Nr. 7 vom 9. 3. 1925 erschienenen Verordnungen pp.
Nr. 128. Verordnung betr. die Einrichtung eines Steuer⸗
senates beim Oberverwaltungsgericht für das
Saargebiet.
Ausführungsbestimmungen betr. die Ver⸗
ficherunaspflicht in der Ängeftelltennersicherung
Nachtrag
zur Steuerordnung für die Erhebung einer ge⸗
neindlichen Lustbarieitssteuer in der Stadtgemeinde
Ottweiler.
Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordneten⸗
versammlung vom 28. Januar 1925 und des 8 1S5 des
Kommunaglabgabengesetzes in des Fassung der Bekannt—
machung vom 21. Vezember 1923 wird die Steuerordnung
für die Erhebung einer gemeindlichen Luftbarkeitsfteuer
der Stadt Ouweiler vom 86. März 10924 in nachstehender
Weise geändert:
1.
Der 8 8 Ziffer 4 der Scherordnung erhält folgenden
Wortlaut:
„Für Lichthildervorführungen beträgt die Mindeft⸗
fteuer 16 v. H.“
82.
Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Ver⸗
zffentlichung in Kraft.
Ottweiler, den 28. Januar 1025.
Der Bürgermeilter: gez. Lorenz.
Genehmigt durch Beschluß des Verwaltungsausschusses
Saargebietes vom 26. 2. 1825, Ar. 68 / 25.
Ottweiler, den 10. März 1826.
Der Bürgermeifter: gez. Lorenz.
Wird veröffentlicht.
Ottweiler, den 10. März 1925.
Der Bürgermeister