Full text : 1925 (0006)

—44 30 )8 —
HUrtweiler Kreisblatt

Amtliches Vachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
Herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Expedition: Buchoͤruckerei Albert Koch (Ottweiler Zeitung)
Ottweiler⸗Saar, Schloßstraße 13. — Erscheinungsweise: Wöchentlich 1 mal (Donnerstags).

Mr. 2.

Mittwoch, den 21. Januar
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Die seiner Zeit in Baltersbach festgestellte Maul—
und Klauenseuche ist erloschen. Die angeordneten Sperr—
maßnahmen werden daher aufgehoben.
Ottweiler, den 12. Januar 1925.
Der Landrat:
J. V. Rothy.

1925

Inhaltsverzeichnis:
1. Hinweis auf Verordnungen der Regierungskommission.
2. Sekanntmachung betr. Wahlen zur Handwerkskammer.
3. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
4. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
5 Ordnung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung
der Obslkelter der Gemeinde Schiffweiler.
z. Bekanntmachung beir. die Wahl eines Ersatzmannes des Ge—
meinderates Landsweiler.

Hinweis.
Ich verweise auf folgende im Regierungsamtsblait
vom 8. Januar 1925 Nreerschienenen Verordnungen pp.
Nr 8. Verfügung über Einkommensteuerbefreiung
von Pensionen für das Steuerjahr 1928,
Nr. 4. Bekanntmachung über den Verkauf von
Stempelmarken,
Nr. 15. Aenderung der Versorgungsbezüge vom
1. November 1924 ab,
Nr. 16 Uebersicht über die Verbreitung von Tier⸗
seuchen im Saargebiet im 8. Viertel—
jahr 1924.
Ottweiler, den 12. Januar 1925.
Der Landrat:
Dr. Rech.

Ordnung
über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzunz
der Obstkeiter der Gemeinde Schiffweiler.
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung
von Schiffweiler vom 18. Rugust 1924 und der 88 4
und 7 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. Dezember 1923 wird hierdurch
für die Benutzung der Obstkelter der Gemeinde Schiff⸗
weiler nachstehende Ordnung erlassen:
81.
Die Gebühr jür die Benutzung der Gemeinde⸗Obsft⸗
kelter beträgt 3,— Frs. pro angefangene Presse.
82.
Gegen die Heranziehung zu den Gebühren nach vor⸗
stehender Ordnung stehen dem Abgabeflichtigen die in
den 88 41 und 42 des Kommunalahyhengesetzes bezeichneten
Rechtsmittel zu. 88
Die Gebühr unterliegt, at Veitreibung im Ver—
waltungszwangsverfahren.
84.
Die Gebührenordnung tritt mit dem Tage der Ver—
öffentlichung in Kraft.
Schiffweiler, den 2. Januar 1925.
Der Bürgermeister
gez. König.
Veröffentlicht.
Schiffweiler, den 14. Januar 1825.
Der Bürgermeifster.

Bekanntmachung
betr. Wahlen zur Handwerkskammer.
Auf Anordnung der Regierungskommisstion — Ab⸗
teilung Handel und Gewerbe — in Saarbrücken soll
eine Reuwahl der Mitglieder der Handwerkskammer in
Saarbrücken stattfinden.
Zur Anordnung der erforoerlichen Neuwahlen liegt
das Verzeichnis der zur Wahl berechtigten Innungen
und Gewerbevereine in der Zeit vom
21. bis einschließlich 28. Januar ds. Irs.
auf dem Zimmer 7 des Landratsamtes während der
Bürostunden zur Einsichtnahme der Beteiligten offen.
Etwaige Beschwerden gegen das Verzeichnis sind
bis spälestens 11. Februar os. Irs. bei mir anzubringen
Ottweiler, den 12. Januar 1925.
Der Landrat:
J. V. Roth.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Die seiner Zeit in Schiffweiler festgestellte Maul⸗
und Klauenseuche ist erloschen.
Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden daher
aufgehoben.
Otweiler, den 19. Januar 1925.
Der Landrat.
IJM Rotfth

Bekanntmachung.
Durch den Wahlausschuß der Bürgermeifterei Stenn⸗
weiler ist gemäß 8 24 der Wahlordnung für die Ge—
meinde⸗ und Kreistagswahlen im Saargebiet an Stelle
des ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedes Franz Wei⸗
land der Bergmann August Lieblang zu Landsweiler als
Ersatzmann zum Gemeindeverordneten der Gemeinde
Landsweiler bestimmt worden.
Schiffweiler, den 14. Januar 1925.
Der Wahlkommissar:
Könia, Bürgermeister
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.