Full text : 1924 (0005)

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Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Unter dem Viebestande des Landwirts und Stierhalters
August Limbach zu Kohlhof ist die Maul und Klauenseuche
amtlich festgestellt worden.
Kohlhof wird zum Sperrgebiet erklärt.
Im Sperrgebiet gelten folgende Bestimmungen:
Sämtliches im Sperrgebiet befindliche Klauenvieh,
(Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine) ist der Stallsperre
untermorfen.
2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöfteingängen,
sewie der gepflasterten Wege an den Stellen und auf den
Höfen der verseuchten Gehöfte sind mehrmals täglich durch
Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.
3. Tas Geflügel der verseuchten Gehöfte ist so zu verwahren,
daß es den Hof nicht verlassen kann.
1 Sämtliche Hunde sind festzulegen.
5. Das Betreten der Ställe ist nur den Besitzern und den
mit der Wartung und Pflege der Tiere beauftragten Per—
sonen und Tierärzten gestaättet.

8. Händlern, Schlächtern, Milchrevisoren, Viehkastrierern
und anderen in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Perso—
nen ist das Betreten der Ställe und Gehöfte des Sperrbe⸗
zirks untersagt.
7. Die Abgabe von roher Milch aus den verseuchten Gehöß
ten ist verboten.
8. Die Einführung von Klauenvieh in das Sperrgebiet ist
verboten.
9. Das Durchtreiben von Klauenvieh durch das Spoerrgebiet
ist verboten.
Die Ausfuhr von Stroh, Raufutter und Dü nger aus den
verseuchten Gehöften ist verboten.
11 Felle geschlachteter oder gefallener Tiere dürfen nur
mit polizeilicher Erlaubnis ausgeführt werden.
12. Der Besitzer, seine Dienstboten und Hausgenossen der
berseuchten Gehöfte dürfen seuchenfreie Stallungen anderer
Gehofte nicht betreten.
Ottweiler, 23. Mai 1924.
Der Landrat
J. V. Roth

Nat
enthaltend die Namen der Vertrauensmänner und deren Stellvertreter!

8
*
*
7

10

114
17
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10
15
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17
18

9

in

Bürgermeisterei

Der Vertrauensmänner

Der

NRame

Stand

Wohnort

Rame

Ottweiler

Henn Paul

KLandwirt

Ottweiler, Gäßlingstr. 62
„Stennweilerstr. 28
Wiebelskirchen
sangard
Fürth
R.⸗Neunkirchen
Neunkirchen-Wellesweiler
Spiesen
Landsweiler
Schiffweiler
Wemmetsweiler
Hirzweiler
Uchtelfangen
Illingen
Dirmingen
Wiesbach
Eppelborn
Aschbach
Tholey
Theley

Schank Adolf

Wiebelskirchen

Schmidt Johann
Schley Friedrich
Piro Johann
Ziermann Jakob
Scheck Valentin
Eisel Otto
Ruffing Ferdinand
Dörr Johann
Endres Nikolaus
kirsch Jakob
Sschwingel Valentin
Kraemer Johann
Geuer Josef
Wagner Valentin
Ziegler-Mohr Johann
Groß Peter
Blum Nikolau
Eckert Nikolaus
Dewes Jakob

pens. Bergmann
dandwirt

Werkle Johann
Wolfanger Christian
Hennes Johann
Wern Johann Jakob
Rosenbaum Heinrich
Hausecker Georg
Niehling Friedrich
Rixecker Jakob
Werkle Georg
Kraß Peter
Ulrich Jakob
Rulof Peter
Rüffler Ludwig
Klein Friedrich
Klein Friedrich
Backes Wilhelm
Lesch Jakob
Scheid Johann
-Schneider Nikolaus

2
Neunkirchen
3
Spiesen
Stennweiler
Wemmetsweiler
UAchtelfangen

—
Dekonomieverwalter
Landwirt
Bäcker
Landwirt

2
22
Eppelborn-Dirm

*
Bergmann
Landwirt
Schneider
Landwirt
pens. Bergmann
Fabrikant
Brennereibesitzer
Landwirt

Tholey

Vorstehende Nachweisung bringe ich zur öffentlichen Kennt—
nis mit dem Bemerken. dak den Vertrauensmännern folgen⸗
des obliegt:
Die Begutachtung bei dem Abschätzen des Arbeitsbedarfes
und bei dem Veranlagen der Betriebe, Nebenbetriebe und
der mitversicherten Tätigkeiten zu den „Abgaben“, soweit sie
hierzu in Anspruch genommen werden.
die Vertretung der Genossenschaft bei der Untersuchung der
Unfällen und die Vertretung der Genossenschaft vor den Ve—

sicherungsbehörden, soweit sie hierzu vom Genossenschafts- oder
Sektionsvorstand beauftragt find;
die Mitwirkung bei den in der Satzung vorgesehenen Anmel⸗
dungen und Anzeigen der Betriebsunternehmer;
die Ueberwachung der in ärztlicher Behandlung befindlichen
Kranken und der Rentenempfänger ihres Bezirks, sowie die
Anzeige über etwaige Veränderungen in der Erwerbsfähig⸗
keit der Rentenempfänger und über die ihnen bekannt qe⸗
wordenen Fällen von Täuschung?

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