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und Erhebung der Gemeindesteuer, der sie zugeschlagen
wird.
(11) Die Gemeinden haben die Ist-Einnahmen an der
Kreissteuer an den von dem Vorsitzenden des Kreisaus—
schusses festgesetzten Terminen unverkürzt an die Kreiskom—
munalkasse abzuliefern.
83.
Der Kreisausschuß kann beim Vorliegen besonderer
Umstände von der Kreissteuer Befreiungen und Er mäßi⸗
gungen gewähren.
84.
Diese Steuerordnung tritt mit dem 1. April 1924 in
Kraft.
Ottweiler, den 29. März 10924.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Dr. Rech., Landraf
Bekanntmachung.
Gemeindliche Hunde-, Lustbarkeits⸗- und Schankkonzessions—
steuer.
Die hiesige Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer
letzten Sitzung beschlossen, mit Wirkung vom 1. April d. Is.
folgende neue gemeindliche Steuerordnungen zu erlassen:
a) eine Hundesteuer⸗,
b) eine Lustbarkeits- und
0) eine Schankkonzessionssteuerordnung.
Diese Steuerordnungen werden veröffentlicht, indem
sie auf dem Rathaus. Zimmer Nr. 3 zur Einsicht offen
liegen.
Erwähnenswert ist aus ihnen:
a) daß die Hundesteuer nunmehr jährlich
für den 1. Hund 20,- Frs.
für den 2. Hund 50. — Frs. und
für jeden weiteren das Doppelte des vorher⸗
gehenden Satzes beträgt, und
h) daß die Lustbarkeitssteuer in Form einer Karten—
und Pauschsteuer erhoben wird, und endlich
c) daß als Schankkonzessionssteuer erhoben wird:
l. bei neuen Konzessionen 6 des Jahrespacht⸗
wertes oder mindestens 300,— Frs. und
2. bei Konzessionsübertragungen 48 resp. min—⸗
destens 200 Frs.
Zu den von der Stadt zur Erhebung gelangenden
Sätzen treten noch Kreiszuschläge, über deren Höhe dem⸗
nächst Näheres veröffentlicht wird.
Ottweiler, den 31. März 1924
Der Bürgermeister:
Lorenz.
Bekanntmachung.
Der Weg Mainzweiler—Welschbach auf Gemarkung
Mainzweiler ist nicht mehr fahrbar und wird hiermit bis
zur erfolgten Wiederherstellung für den Verkehr mit Kraft—
fahrzeugen und Lastfuhrwerken gesperrt.
St. Wendel, den 21. März 10924.
Die Polizeiverwaltung von St. Wendel⸗-Land:
Der Bürgermeister:
Stoll.
Bekanntmachung.
Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Tele⸗
graphenlinie am Wege vom Bahnwärterhaus bei Grube
Wellesweiler bis Wellesweiler liegt bei dem Postamt in
Neunkirchen-Saar vom 31. März 1924 ab vier Wochen aus
Saarbrücken, den 27. März 1924.
Telegraphenbauamt.