GHemeinde
Nr des
Stimm⸗
he zirks
NRamen der
Wahlvorsteher
Stellvertreter
Thesen
Peter Johann, Gemeindevorsteher und pens.
Bergmann, Theley 85.
Lauck Michel. Gemeindevorsteher und pens. Berg⸗
mann. Hasborn 86.
Barth Peter, Gemeindevorsteher und Gastwirt,
Scheuern 214.
Scherer Michel, Gemeindevorsteher und Landwirt,
Neipel 17
Endres Peter. Gemeindevorsteher und Ackerer.
Lindscheid 10
Stratßz Peter Gemeindevorsteher und Ackerer,.
Niederhofen 13.
Ottweiler, den 4. Januar 1924.
Schütz Peter, Ackerer. Theley 167.
zasborn-Dautwl.
Henkes Franz, Schreiner. Hasborn 34.
Scheuern
Niehren Kasimir. Schuster. Scheuern 39
Neipel
Johann Peter Josef, Ackerer und pens. Berg—
mann, Neipel 10.
Niehren Nikolaus. Ackerer. Lindscheid 22.
Lindscheid
Ueberroth⸗ —
Niederhofen
Hubertus Jakob, pens. Bergmann, Ueberroth 42
Der Landrat:
Dr. Resch.
Bekanntmachung.
Ich weise darauf hin, daß die Regierungskommission beab—
ichtigt, wahrscheinlich schon Ende dieses Moönats eine neue
Verteilung von Beihilfen aus der Frankenspende an die not—⸗
seidende Bevölkerung des Saargebietes vorzunehmen.
Der Personenkreis der Notleidenden im Sinne der Anord⸗
nungen der Regiernunaskommission erstreckt sich vornebmlich
auf?
1. Witwen und Waisen, (mit Ausnahme der Kriegs—
2 Invaliden, beschädigten und Kriegshinter—⸗
3. Pensinnäre bliebenen, sowie der armen⸗
Kleinrentner. rechtlich hilfsbedürftigen Ver—
sonen).
Alle Anträge find sofort, spätestens bis zum 15. dss. Mts.,
hei den zuständigen Bürgermeisterämtern zu stellen und dabei
genaue und wahrheitsgetreue Angaben über die Familien-,
Lermögens- und Einkommensverhältnisse zu machen. Anträge,
die an andere Stellen. insbesondere an die Regierungskom—
nission selbst, gerichtet werden, verursachen umfangreiche Mehr⸗
arbeit, die vermieden werden muß. zumal dadurch auch eine
Verzögerung in der Rearbeituna der Anträge allgemein ein—
ritt.
Ottweiler, den 8. Januar 1924.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Vekanntmachung.
Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 27. März 1921
in Verbindung mit dem Beschlusse des Kreisausschusses vom
23. Januar 1923 werden gemäß 8 4 des Kreis- und Kommu—
ralabgaben-Gesetzes und gemäß des Beichlusses des Wirt⸗
schaftsverbandes der gemeinnützigen Anstalten im Saargebiet
pvom 4. Januar 1924 die in 81 der Kreiskrankenhausgebühren
IOrdnung aufgeführten Gebührensätze mit Wirkung vom 1. Ja—
cuar 1924 ab wie folgt geändert.
81.
Für Aufnahme und Verpftlegung im Kreiskrankenhaus sind
'olgende Gebühren zu entrichten:
Für Kassenvatienten und Privaipersonen:
3. Kl. 2. Kl. 1. Kl.
a) für Erwachsene Fr 10—2 Fr. 152FIr. 20.-b)
für Kinder unter
10 Jahren Fr 8— Fr. 13FItr. 18.-c)
für vollverpflegte Säug⸗
linge bis zu 2z Jahren Fr. 3- Fr 8.- Fr. 12.
d) für nichtkranke Säug—
linge Fr. 2—2 Ir. 4-Fr. 6—
(Bei infektionskranken Kindern werden die Sätze für Er—
nachsene berechnet).
Die Kosten für Arzt, Operation, Medikamente. Verband⸗
toffe und sonstige Sonderleistungen werden besonders berech⸗
iet.
Ottweiler, den 5. Januar 1924.
Der Vorsitzende
des Kreisausschusses und des Kreiskrankenhauses:
Dr Rech, Landrat.
Bekanntmachung.
Die zum Mitglied des Gemeinderats Landsweiler gewählte
Fhefrau Karl Mannbar hat ihr Amt als Gemeindeverord⸗
nete niedergelegt. An ihre Stelle ist der Grubenschmied Ro—
nert Bier zu Landsweiler mit 180 Stimmen als gewählt be—
eichnet worden.
Schiffweiler, den 7. Januar 1924.
Der Bürgermeister.