Ottweiler
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Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
herausgegeben vom Landratsamt Ottweiler. Druck und Erpedition Buchdruckerei C. A. Ohle (Saur- und Blies-Zeitung)
lnh.: P. Litzenburger). Neunkirchen⸗Saur. Unterer Markt ꝰ — Erscheinungsweise: Wöchentlich J mal (Donnerstagss.
Donnerstag, den 4. Dezember
Inhaltsverzeichnis: Gebührentarif
1. Hinweis auf veröffentlichte Verordnungen; für die gewerbsmähigen Stellenvermittler im Stadtbezirk
2. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung; Neunkirchen.
3. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung;
1. Gebührentaris für die gewerbsmäßigen Stellenver—
mittler im Stadtbezirk Neunkirchen;
5 Bekanntmachung betr. Umsatzsteuerpflicht.
Hinweis.
Ich verweise auf folgende in den Regierungsamtsblät—
tern vom 20 und 28. 11. 1924, Nr. 32 und 33 veröffent⸗
lichte Verordnungen p. p.
Nr. 470: Verordnung betr. die Versteuerung von Erbschaf⸗
ten und Schenkungen.
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung betr.
die Versteuerung von Erbschaften und Schenkun⸗
zgen vom 24. 10. 1924.
Biehseuchenpolizeiliche Anordnung betr. Verbot
der Einfuhr von Klauenvieh aus Belgien und
den Niederlanden.
Berichtigungen zur Stempelsteuerverordnung
(Amtsblatt Nr. 28 vom 7. 10. 24, 6. 377) und
ihrer Ausführungsbestimmungen (Amtsblatt Nr.
29, vom 14. 10. 24, S. 404.)
Ottweiler. den 2. Dezember 1924.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Betrifft: Maul⸗- und Klauenseuche in Schiffweiler.
In Abänderung meiner viehseuchenpolizeilichen Anord—
nung vom 20. Oktober ds Irs. (Kreisblatt Nr. 37) wird
das Sperrgebiet auf die verseuchten Gehöfte beschränkt.
Der übrige Ort Schiffweiler wird zum Beobachtungsgebiet
erklärt. Für dieses gelten die in meiner vorgenannten
Anordnung für das Beobachtungsgebiet angegebenen Bo—
stimmungen.
Ottweiler, den 21. November 1924.
Der Landrat: J. V.: Roth.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Die seiner Zeit unter dem Milchviehbestande der Oeko—
nomieverwaltung Reden im Klinkental festgestellte
Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Die angeordneten
Sperrmaßnahmen werden daher aufgehoben.
Ottweiler, den 25. November 1924.
Der Landrat: J. V.: Roth.
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