Full text : 1924 (0005)

123 —

8S1.
Hausanschlüsse.
Bei Neubauten sind die Herstellungskosten der Haus—
anschlüsse zu /5 von dem Abnehmer zu zahlen: den Rest
mit /8 übernimmt der Zweckverband.
Bei Herstellung von Anschlüssen an bereits bestehende
Gebäude trägt der Abnehmer die ganzen Anlagekosten. Bei
Großabnehmern von Licht und Kraft können die Herstel⸗
lungskosten nach näherer Vereinbarung vom Zweckverband
übernommen werden.
Die Kosten sind nach Fertigstellung des Anschlusses und
Rechnungszustellung fällig. Sie unterliegen der Beitrei—
bung im Verwaltungszwangsverfahren.
82.
Innen⸗-Installation.
81 letzter Absatz gilt auch für Innen-Installationsar⸗
beiten.

83.
Stromzähler.
Der Einbau der Stromzähler erfolgt kostenlos, jedoch
sind jür jede Wiederaufstellung eines ausgebauten Zählers
vom Abnehmer die beim Aus- und Wiedereinbau entste—
henden Kosten zu tragen.
Für die Benutzung des Lichtzählers wird eine monat—
liche Mietgebühr von 0,50 Fres., für die des Kraftzählers
eine solche von 1 Fres. erhoben.
Fehlerhafte Zähler werden kostenlos ausgewechselt.

84.
Zählernachprüfung.
Zähler, die ohne Verschulden der Bezugsberechtigten
schadhaft geworden sind, werden unentgeitlich nachgeprüft.
Bei Verschulden sind die Kosten der Nachprüfung vom Ab⸗
nehmer zu tragen. Das gleiche gilt, wenn die Prüfung
auf Antrag erfolgt und der Zähler in Ordnung ist.

8 5.
Licht⸗ und Kraftypreise.
Die Gebühr für Licht und Kraft wird nach Bedarf von
dem Verbandsausschuß festgeseßzt. Die Festsetzung wird
wirksam nach ortsüblicher Bekanntmachung des Gebühren—
satzes.
Als Mindestverbrauch an Licht werden in den Monaten
Mai, Juni, Juli und August je l, in den übrigen 8 Mo—
naten je 4 Kilowattstunden monatlich in Anrechnung ge—
bracht.
Bei fehlerhaften Zählern ist der Verbrauch des ent⸗
sprechenden Monats des Vorjahres maßgebend

86.
Zahlungen.
Die Strombezugsgebühren sind nach Einforderung durch
den zuständigen Gelderheber fällig.
Für jeden zweiten und folgenden Gang des Gelderhe⸗
hers wird eine Gebühr von 0,50 Fres. erhoben.
Die Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwal⸗
tungszwangsverfahren.

8 7.
Einsprüche.
Ueber Einsprüche gegen die Heranziehung zu den Gebüh⸗
ren nach vorstehender Ordnung beschließt gemäß 8 21 Ziffer
2 des Zweckverbandsgesetzes der Verbandsvorsteher. Ein⸗
sprüche sind binnen einer Ausschlußfrist von 4 Wochen ein—
zulegen. Gegen den Beschluß des Verbandsvorstehers fin⸗
der binnen einer Frist von 2 Wochen die Klage im Verwal—

tungsstreifverfahren beim Kreisausschuß Ottweiler statt.
Durch Einspruch und Klage wird die Verpflichtung zur
Zahlung der Beträge nicht aufgehoben.
88.
Inkrafttreten.
Diese Gebührenordnung tritt mit dem Tage der Veröf—
fentlichung in Kraft.
Eppelborn, den 26. September 1924.
Zweckverband „Stromversorgung Wieherzentrale.“
Roth. Verbandsvorsteher.

K. A. Rr. 5982.
Genehmigt!
Ottweiler, den 6. Oklober 1924.
Der Kreisausschuß des Kreises Ottweiler.
Dr. Rech, Landrat.

Bekanntmachung
beir. Höchstpreise für den Verkauf von Brot.
Auf Grund der Verordnung der Regierungskommission,
betr die Festsetzung der Höchstpreise für den Verkauf von
Brot, Nr. 43, vom 11. Januar 1924 (Amtsblatt Nr. 3.
A
81.
Die Bekanntmachung betr. Höchstpreise für den Verkauf
von Brot vom 14. August 1924 (Amtsblatt S. 339). wird
aufgehoben.“

82.
Für Gemischtbrot einer Mischung, die zur Hälfte Wei—⸗
zenmehl nicht höherer Ausmahlung als 75 Prozent und im
äübrigen Roggenmehl nicht höherer Ausmahlung als 70
Prozent enthält, wird ein Höchstvreis von 0,70 Fres. für
das Pfund festgeseßt.

83.
Ist in einer Brotverkaufsstelle Brot vorstehender
Mischung nicht vorrätig, so gilt dieser für das in der Qua—
lität zunächst stehende, bessere Brot. das in der Brotver⸗
laufsstelle vorhanden ist.
84.
Diese Vekanntmachung tritt am 6. Oktober 1924 in
Kraft.
Saarbrücken, der 4. Oktober 1924.
Der Präsident der Negierungskommission
als Regierungskommissar für Handel und Gewerbe:
gez.; V. Rault, Staatsrat.
Jagdscheine.
Nachstehend bringe ich die Namen derjenigen Personen,
denen im Monat September Jagdscheine ausgestellt wor⸗
den sind, zur allgemeinen Kenntnis:
1. Rothenbusch Peter, Bergmann, Wiesbach;
2. Schneider Johann, Bergmann, Thalerxweiler:
Hell Johann, Händler, Steinbach;
Boulet. Gendarmerie-Leutnant, Ottweiler;
Bürkel Robert, Ingenieur Wiebelskirchen;
Falque Paul Maria Jos., Ingenieur. Wiebele
kirchen:
Becker Artur, Bankrevisor, Neunkirchen:
Danner Jakob. Kaufmann, Wiebelskirchen:
9. Bick Josef, Kaufmann, Wemmetsweiler;
10 Thoms Friedrich. Bürovorsteher. Neunkirchen:
            
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