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Hinweis
Ich mache auf folgende in den Amtsblättern der Regie—
rungskommission vom 23. August 1924, 25 und vom 10. 9
1924, Nr. 26 veröffentlichten Verordnungen aufmerksam:
Nr. 342 Erlaß betr. Bildung von Pachteinigungsämter.
Nr. 347 Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung
betr. die Versteuerung von Grundstücksüber—
tragungen vom 7. 12. 1923.
Bekanntmachung betr. Höchstpreise für den Ver—
kauf von Brot.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung hetr. Unter—
suchung der in das Saargebiet eingeführten
Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine.
Vorläufige Ausführungsbestimmungen zur Ver—
ordnung vom 7. Dezember 1923 betr. Einkom—⸗
menbesteuerung.
Ottweiler, den 11. September 1924.
Der Landrat: Dr. Rech.
Ankörung der Ziegenböcke
Auf Grund der 88 11 und 12 der Verordnung betref⸗
fend die Haltung und Körung der Stiere, Ziegenböcke und
Eber vom 19. Dezember 1923 und der Ausführungsbestim—
mungen vom 23. April 1924 werden nachstehend die Ter—
mine für die Besichtigung der anzukörenden Ziegenböcke
bekannt gegeben.
Die Körung findet an den von den Herren Bürgermei—
stern noch näher bekannt zu gebenden Stellen in den ein—
zelnen Gemeinden statt. Die Ziegenböcke aus den Orten,
die hier nicht aufgeführt sind, müssen an die von den Her—
ren Bürgermeistern zu bezeichnenden Körorte gebracht
werden.
Dienstag, den 16. Sept.
Dttweiler, vorm. 7,30 Uhr
Wiebelskirchen 8,00,
Hangard „8,30,
Fürth „ 845,
Lautenbach 9,00,
Münchwies, 9,115,
Wellesweiler, 9,45,
Reunkirchen,, 10,15,
Spiesen „10,45,
Elversberg,„ 11,00,
Heiligenwald, 11,30,
Landsweiler,, 11,45,
Schiffweiler mitt. 12,000,
Wemmetsweiler 1,30,
Merchweil. nachm. 1,4651,
33 „200,
ierscheid⸗ Humes⸗
Humes areuz 2,30,
Wiesbach nachm 2,45,
Uchtelfangen
am Friedhoft, 3,15 ,
Freitag, den 19. Sept.
Stennweiler vorm.7,458Uhr
Welschbach , 8,00,
Hirzweiler , 8,15,
Hüttigweiler , 8,30,
Illingen 846 u
Wustweiler 900,
Dirmingen „ 915,
Berschweiler 930,
Eppelborn 1000,
Bubach⸗
Calmesweiler,, 10,1688,
Aschbach „10,80,
Thalexweiler, 10,45,
Steinbach 11,00,
Dautweiler 11,15,
Theley „11,30,
Tholey „11.45,
Dem Schauamt sind sämtliche Ziegenböcke der betref—
fenden Gemeinde, auch die von Privaten und Genossen—
schaften gehaltenen, an den vorbezeichneten Gestellungsor—
en bei Vermeidung einer Geldstrafe pünktlich vorzuführen.
Ottweiler, den 2. September 1924.
Der Vorsitzende der Körkommission.
Dr. Rech,
Landrat.