Ottweiler Rreisblaott
Amtliches Nachrichtenblatt für den Kreis Ottweiler
Jerausgegeben vom Landiatsamt Ottweiler. Druck und Erpedition: Buchdruckerei C. A. Ohle (Saar- und Blies-Zeitung)
(Inh.-P. Litzenburger), Neunkirchen-Saar. Unterer Markt s. — Erscheinungsweise: Wöchentlich J mal (Donnerstagsj).
Nr. 26
Donnerstag, den 24. Juli
1924
abbiegend durch die Mainzweiler- und Gäßlingstraße
oder östlich von Welschbach durch den Stennweiler—
Wald nach der Gäßlingstraße.
—A
entweder vom Schlachthaus abbiegend durch die
Spitalstraße über den Ortsteil Neumünster, oder
oon der Viktoriastraße an der Eisenbahnbrücke ab—
hiegend durch die Hohl- und Brühlstraße.
3. In der Richtung nach Illingen:
von der Wilhelmstraße abbiegend durch die Gäßling,
und Mainzweilerstraße bezw. Stennweilerstraße.
Dttweiler, den 18. Juli 1924.
Inhaltsverzeichnis:
Hinweis auf veröffentlichte Verordnungen;
Straßensperrung;
Wegesperrung;
Rachtrag zur Ordnung über die Erhebung von Ge—
hühren für die Benutßzung des Wasserwerks der
Hemeinde Schiffweiler;
Rachtrag zur Ordnung über die Erhebung von Ge—
dühren für die Benutzung des Wasserwerks der
BHemeinde Landsweiler.
lB.
2.
3.
Hinweis.
Ich mache auf folgende in Nr. 21 u. 22 des Regierungs—
aAmtsblattes veröffentlichten Verordnungen aufmerksam.
Jer. 312: Verordnung betreffend Versorgung der Kriegs—
beschädigten und Kriegshinterbliebenen im Saar—
gebiet.
—
Abs. 3 und 28 des Gesetzes über die Versorgung der
Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienst—
beschüdigung (Reichsversorgungsgesetz).
str. 314: Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die
Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinter—
bliebenen bei Dienstbeschädigung — Reichsversorgungs⸗
gesetz —.
Nr. 315. Vorläufige Ausführungsbestimmungen zur
Verordnung betr. die Gewerbesteuer.
Ottweiler, den 22. Juli 1924.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Wegesperrung.
Die im Gutsbezirk des städtischen Gutes Baltersbach in
den Gemarkungen Ottweiler und Wiebelskirchen liegenden
Wege werden hiermit für die Zeit vom 25. Juli bis zur
Beendigung der Getreide- und Obsternte für den allge⸗
meinen Verkehr gesperrt, soweit sie ausschließlich von Guts⸗
land begrenzt werden.
Neunkirchen, den 15. Juli 1924.
Der Bürgermeister.
Nachtrag
zur Ordnung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung des Wasserwerks der Gemeinde Schiffweiler.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Bekannt machung.
Die Bismarckstraße in der Stadt Ottweiler (Staats⸗
traße Saarbrücken— Bingerbrück zwischen km 29,2 u. 29,4)
wird neu gepflastert. Im Interesse der Sicherheit des Ver⸗
ehrs und zur Ermöglichung einer ordnungsmäßigen Ar—⸗
deitsausführung ordne ich daher auf Grund des 8 6 des
Polizeiverwaltungsgesetzes und des 8 55 des Zuständig—
keitsgesetzes folgendes an:
Die vorerwähnte Straße wird vom 21. ds. Mts. ab bis
auf Weiteres für den durchgehenden Kraftwagen⸗ und
Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Die Umleitung dieses Verkehrs erfolgt:
l. In der Richtung nach Neunkirchen:
a) von St. Wendel her:
durch die Linxweilerstraße und die Heerstraße in dem
Ortsteil Ziegelhütte über den Ortsteil Neumünster,
von Illingen her:
entweder von der Provinzialstraße in der Vogelshed
Auf Grund der 884 und 7 des Kommunalabgaben⸗
gesetzes vom 14. Juli 1893 in der Fassung der Bekannt⸗
nachung der Regierungskommission vom 21. Dezember 1923
uind des Beschlusses des Gemeinderates zu Schiffweiler vom
27. Juni 1924 wird die Ordnung über die Erhebung von
Hebühren für die Benutzung des Wasserwerks der Gemeinde
Schiffweiler vom 7. Oktober 1899 in nachstehender Weise
geändert:
81.
Der erste Satz des 8 20 erhält folgende Fassung:
„Für das in Schiffweiler abgegebene Wasser sind nach
Angabe des Wassermessers bis auf Weiteres, sowett nicht
andere Vereinbarungen bestehen, 1,10 Francs pro Kubik—⸗
meter zu zahlen mit der Maßgabe, daß als Mindestberrag
vierteljährlich 6,60 Francs zu entrichten sind, wofür
6 Kubikmeter Wasser geliefert werden.“
Am Schluß des 8 20 wird als neuer Absatz folgendes
hinzugesetzt: