Full text : 1923 (0004)

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UI. Ksl. U. Kl. I. Kl.
a) Erwachiene 7,00 10,50 14,00 Fres
d) für Kinder unter zehn
Jahren 5,50 8,50 11,00 ,
f. vollverpflegte Säug—
lenge bis zu 2 Jahren 2,75 4,25 550
für nichtkranke Säug—
inge bis zu 2 Jahren 1,00 4, W 3,00,
Die Kosten für Arzt, Operarion, Medikamente, Verbands
toffe und sonstige Sonderleistumgem werden besonders be—
vechnet.
Ottweiler, den 29. Mab 1923.
Der Worsitzende des Kweisausschusses:
Dir. Rech. Lamdraot

Gemeinderats⸗ und Kreistagswahlen.

inden am 8. Juli ds. Irs. statt.
Die Wählarlisten liegen vom 2. bis einschließlich 16. Junt
»8. Irs. für die Gemeinde Wiebelskirchen auf dem Rathause,
Zimmer 4, für die Gemeinden Hangard, Münchwies, Lauten—
hach und Fürth in der Wohnung der Herren Gemeindevor—
steher zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einiprüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung
sind innerhalb der Auslogungsfrist bei dem unterseichneten
Bürgermeister anzubringen.
Jeder in die Wählerliste aufgenommenen Person wird
pätestens am Samstag, den 2. Juni eine Wahlkarte zugetellt,
 die sie bei der Abstimmung am Wahltage vorzeigen
nuß, andernfalls sie nicht zur Wahl zugelassen wird.
Diese Karte ist sorgfältig aufzubewahren für eine evenuelle
 Nachwahl, sowie für die späteren Landesratswahlen.
VBiebelskirchen, den 28. Mai 1923..
Der Bürgermeister.

Bekanntmachung
Die Wählerlisten für die am 8. Juli 1928 stattfindenden
Gemeimderats. und Kreistagswahlen hbiegen wom 3. Juni er.
arb auf die Dauer von 14 Tagen in der Wohnung des Ge—
meinderiorstehers jeder Gemeinde offen.
GEinsprüche gegen die Wählerliste sind spätestens bis zum
Ablauf der Auslegungsfrist beim Bürgermeisteramt
zu erheben. Wahlberechtigt sind alle Personen ohne Unter—
schied des Geschlechts, die die Gigenschaft eines Saareinwoh—
ners besitzen, am Tage der Wahl das 20. Lebensjahr vollendet
haben und in dem Wahlbezirk wohnen.
Weiteres Erfordernis der Wählbarkeéit sist Wohnsiß in der
Bemeinde bezw. im Kreise, seit mindestns 6 Monaten.
Die Eigenschaft als Saareinwohner wird nachgewiesen
durch die Eintragung im die Wählerlisten von 1920 oder 1922,
oder durch Vorlage des Erteilungsbescheides des zuständigen
Landrats. Wer also in den Wählerbisten von 1920 und 1922
ucht enthalten ist, konnte ohne Vorlage des besonderen Nach—
veises seiner Eigenschaft als Saareinwohner in due diesjährige
Wählerhiste nicht aufgenommen werden.
Jeder Wähler erhält eine Wahlkarte, die bei der Stimm—
abgabe am Tage der Wahl dem Wahlvorstande im Wohllokal
oovge zeigt werden muß. Die Wahlkarte iist sorgfältig, auch
ür spätere Wahlen aqaufzubewahren. Wem eine Wahlkarte bis

zum Tage der Offenlage der Wählerliste nicht ausgehändigt
wurde, ist in der Wählerliste micht enthalten.
JIllängen, den 29. Mai 1928.

Der Wahlkommissar:
Dovppler, Bürgermeéilster.

Bekanntmachnung

Ich mache auf folgende in dem Amtsblatt Nr. 13 der Re—
gierungskommission des Saargebiets vom 22. Mai 1923 verüffentlichte
 Verordnungen aufmerksam:
Nr. 358. Verfügung betr. Einrichtung einer Sonderkommis—
sion zur Regelung der Preisverhältnisse anläßlich
der Umstellung der Mark in Frankenwährung.
Verordnung betr. Einführung des Gesetzes über
Aenderung der Reichsversicherungsordnung vom 21
Juli 1922 (R.-G.Bl. S. 654).
Verordnung betr. Anwendung des Gesetzes über
Aenderung des Versicherungsgesetzes für Ange—
stellte und der Reichsversicherunasordnung vom 10
November 1922.
Nr. 361. Verordnung betr. Errichtung einer Versicherungs—
anstalt für Angestellte.
Nr. 362. Verordnung betr. Umstellung der Sozdialversiche⸗
rung in Franken.
Nr. 368. Erlaß betr. Ausführungs- und Uebergangsbestim—
mungen zu der Verordnung vom 18. Mai 1923 betr
Umstellung der Sozialversicherung in Franken.
Nr. 364. Erlaß von Ausführungsbestimmungen betr. Bei
tragsverfahren in der Angestelltenversicherung.
Ottweiler, den 24. Mai 19238.

Der Landrat:
Dr. Rech.

Bekanntmachung.

Gemäß Verordnung der Regierungskommission zu Saar—
zrücken vom 9. ds. Mis. finden die Neuwahlen für die Ge—
neinde- und Kreisvertretungen am 8. Juli 1923 statt.
Die Wählerlisten liegen vom Sonntag, den 3. bis ein—
schließlich Samstag, den 16. Juni ds. Irs, für die Gemeinde
Schiffweiler auf dem Rathause Zimmer Nr. 17, für die Ge—
meinden Landsweiler, Stennweiler und Welschbach in der
Wohnung der Herren Gemeindevorsteher zur Eiwsicht der Be—
teiligten offen.
Einsprüche gegen die Eintragung oder Nichteintragung
in die Wählerlisten sind bis zum Ablaufe der Auslegungsfrist
bei dem unterzeichneten Bürgermeister anzubringen.
Ueber die Rechtmäßigkeit dieser Einsprüche entöcheidet
eine Kommission, bestehend aus dem Bürgermeister oder
dessen gesetzlichen Vertreter als Vorsitzenden und zwei vom
Landrat ernannten Beisitzern.
Wahlberechtigt sind alle Personen, ohne Unterschied des
Beschlechts, die die Eigenschaft eines Saareinwohners be—
sitzen, am Tage der Wahl das 20. Lebensjahr vollendet haben
und in dem Wahlbezirk wohnen, in dem die Wahl staftfindet.,
            
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