Full text : 1923 (0004)

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der Bürgermeistereien Illingen, Dirmingen und Eppelborn,
owie der Gemeinde Wemmeisweiler. Die Sitzungen finden
m Rathaus Illingen, Zimmer Nr. 13, statt.
Die unter dem Vorsitz des Amtsgerichtsrat Dr. Westen;
Tholey gebildete Spruchkammer in Tholey umfaßt den Bezirk
»er Bürgermeisterei Tholey. Die Sitzungen finden im Si⸗
zungssaai des Bürgermeisteramts Tholey statt.
Zuschriften sind für den Bezirk einer jeden Spruchkammer
gesondert an die vorgenannten Vorsihßenden der Spruchkammer
zu richten.
Ottweiler, den 24. Februar 1923
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Dr. Rech, Landrat.

Bekanntmachnung
Ausgabe von Februarzuckermarken.
In den nächsten Tagen erfolgt durch die Bürgermeister—
ämter die Verteilung von Zuckermarken lautend 'auf
1000 Gramm Ausgabe, Monat Februar.
Diese Marken sind bis 15. März 1923 gültig und müssen
von den Kleinverkaufsstellen, vorschriftsmäßig aufgeklebt bis
zum 20. März 1923 bei der Zuckerstelle abgeliefert sein.
der Preis für 1 Pfund beträgt:
300 Mark für feinen Zucker,
820 Mark für Würfelzucker.
Kinder unter zwei Jahren erhalten die doppelte Menge.
Ottweiler, den 24. Februar 1923.
Der Lamdrat.
J. V.:
de ünr ichs, Kreissekretär.

Bekanntmachung,
betreffend
Fleischbeschau in der Gemeinde Landsweiler.
Ab 1. März ds. Is. habe ich dem Kriegsbeschädigten Jakob
Eckstein aus Schiffweiler das Amt eines Fleischbeschauers
für'den Bezirk der Gemeinde Landsweiler übertragen.
Ottweiler, den 22. Februar 1923.
Der Landrat.
Dr. Rech.

Bekanntmachung.
Bei den am 22. Februar 19283 erkrankten Stieren des Josef
Geuer aus Illingen, Gennweilerstr. 2 wurde Maul, und
Dlauneseuche festgestellt.
Ueben das Gehöft wird hiermit die Stallsperre verhängt
JIklingen, den 28. Februar 1923. 4
Die Polizeiverwaltung:
J. A.: Der Polizeikommissar
Rolll.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
In Illingen ist weiter in dem Gehöfte des Stierhalters
ind Gutspächters Josef Geuer die Maul- und Klauenseuche
aimtlich festgestellt worden. Es wird daher auch die Gennwei—
erstraße zum Sperrgebiet erklärt. Für diese gelten die in mei⸗
ner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 19. ds. Mts. ange⸗
gebenen Bestimmungen.
Ditweiler, den 27. Februar 10928.

Der Landrat:
Dr. Rech.
            
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