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Jemäß 8 3 voll zu versteuern. War die Steuer gemäß Ahsatz
Zifer Jermäßigt worden, so ist bei Erlaubnis zum Aus—
chank von geistigen Getränken der Unterschied zwischen, der
Ssener des 83 und der schon entrichteten, Stener zu,bezahlen.
Hierbei finden die Vorschriften in 83, Ziffer 2 entsprechende
Anwendung
Veranlagung, Fälligkeit und Entrichtung der Steuer.
8 8.
Die Veranlagung der Steuer erfolgt durch die örtlich zu—
tändige Gemeindebchörde (3. 1) auf Grund der Mitteilung
iber die Erteilung der Erlaubnis.
Ueber die Veranlagung ist dem Steuerpflichtigen ein
chriftlicher Bescheid zu erteilen.
die Steuer ist innerhalb zwei Wochen an die Gemeinde—
asse zu entrichten: nach vergeblicher Aufforderung zur Zahlung
»Tfolgt die Einziehung der Steuer im Verwaltunaszwanasver—
ahren.
Rechtsmittel.
Der Einspruch gegen, die Veranlagung ist binnen einer
Frist von, Wochen nach Zustellung des Veranlagungsbescheids
ei der Gemeindebehörde schriftlich anzubringen. Uehberg den
Finspruch beschließt die Gemeindebehörde; gegen deren Beschluß
teht den Steuerpflichtigen binnen einer mit dem ersten Tage
nach erfolgter Zustellung heginnenden Frist von 2 Wochen die
didge im Verwaältungsstreitbersahren und zwar für die Land—
gemeinden an den Kreisausschuß, sür die Stadtgemeinden an
hen Verwaltung-ausschuß jür das Sagracbiet offen. J
Durch die Einlegung des Rechtsmittels wird die Verpflich—
ung zur Zahlung der Stener nicht aufgeschoben.
Steuerverteilung.
8 10.
Die Isteinnahmen an der Schankkonsessionssteuer fließen
zu zwei, Drittel in die Kreiskommunaltasse, zu einem Drittel
n die Gemeindekasse.
Die Gemeinden haben die dem Kreis zustehenden Anteile
in den Isteinnahmen ungekürzt zum 15. Mai, 15. August, 15.
jopember und 15. Februar jeweils abzuliefern.
Stenerhiunterziehungen und Strafbestimmungen.
Si·.
Woer die Ftener rechtswidrig in vorsätzlicher oder, fahr—
äffiger Wetse entzieht oder verkürzt, wird mit einer Geldstrafe
dis zum 10fachen, des entzogenen Beatrages beiegt.
Zuwiderhandlungen zgegen die Vorschriften dieser Steuer—
Irdnung werden mit Geldstrafen bis zu 30 Frs. beleat.
812
Für das Strafverfahren und die Vollstreckung gelten die
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes.
Steuernachholung.
8 13.
Die Einziehung der hinterzogenen Steuer erfolat neben
und unabhängig von der Strafe.
Schlußbestimmungen.
8314.
Gegenwärtige Steuerordnung tritt am 1. Juli 1923 in
traft.
Ottweiler, den 27. August 1928.
Der Vorsitzende des Kreisausstchusses:
Dr. Rech, Landrat
Vorstehende mit Genehmigung des Verwaltungsausschusses
deschlofsene Steuerordnung wird hiermit veröffentlicht.
Ottweiler, den 4. Oktober 1923.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Dr. Rech, Landrat.
Bekanntmachnug.
Bei den Schweinen des, Julius Grob hier Viktoriastr. 61
vohnhaft ist die Rotlaufseuche festgestellt worden.
Stallsperre ist verhängt—
Ottweiler, den 2. Oktober 1923.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Lorenz.
Jagdscheine.
Nachstehend bringe ich die Namen derjenigen Personen,
velchen im Monat September 1928 vom Landratsamt Jaad—
cheine ausgefertigt worden sind, zur allgemeinen Kenntnis
. Kirst Eugen, Kanzleisekretär, Wiebelskirchen,
2. Schwarz Peter, Hüttenarbeiter, Eppelborn,
3. Theisen, Förster, Merchweiler,
. Kuünzer, Hegemeister, Neunkirchen,
». Zeglien, Förster, Hasborn,
. Platz, Hegemeister, Sotzweiler,
. Bitsch Karl, Oberförster, Forsthaus Merchweiler,
.Sander Wilhelm, Kaufmann, Neunkirchen.
Dietrich Karl, Schlosser, Meunkirchen,
. Diesel Hermann, Direktor, Ottweiler,
.Scherer Philipp, Jagdhüter, Neipel,
2. Kopper Bernhard, Maschinenführer, Schiffweiler.
z. Kirst Oskar, Oekonomieverwalter, Heinitz,
1. Brill Michel, Bergmaun, Wiebelskirchen,
. Scherer Aloys, Ackerer, Neipel,
3. Werner Hermann, Neunkirchen,
.7. Jakob Josef Eduard, Kaufmann, Tholey,
8. Albus Heinrich, Kaufmann, Neunkirchen,
)J. Albus Erich, Banklehrling, Neunkirchen,
). LKonrad Philipp, Gastwirt, Hangard,
1. Rebhuhn Moritz, Uhrmachermeister, Neuntirchen,
29. Dr. med. Bartsch Karl, Knappschaftsarzt, Reden,
283. Mathis Karl, vrubenlschlosser, Heiligenwald
24 Fhristmann Wilheem, Förster, Wustweiler.
25. Barth Josef, Förster, Soßweiler,
26. Lengerle Karl, Förster, Tirmingen,
»7. Dooß Friedrich, Hegemeister, Ottweiler,
28. Lox, Josef, Forstgehilfe, Dirmingen,
29. Thetard August, Bergmann, Bubach,
»d. Hoffmann Nikolaus, Wirt Dörsdorf,
.Schroeder Andreas, Landwirt, Steinbach,
»Groß Gustab. Lokomotivführer, Wiebelskirchen
.Schneider, Johann, Ackerer, Tholey,
24. Müller Friedrich, Uhrmacher, Neunkirchen,
35. Diesel Karl, Fabrikant, Ottweiler,
36. Pöll Aloys, Gutsbesitzer, Ottweiler,
37. Brunnert Hans, Bankbeamter, Saarbrücken.
Ottweiler, den 2. Ottober 1923.
Ter Landrat:
Ar. Rech.
Viehsenchenpolizeiliche Anardunng
Oie seiner Zeit in Merchweiler festgestellte Maul- und
Klauenseuche ist erloschen. Die angeordneten Sverrmaßnahmen
verden daher gufgehoben.
Ottweiler, den 2. Oktober 1923.
Der Landrat:
Dr. Rech.
Ausgabe von Zuckermarken.
In den nächsten Tagen erfolgt durch die Bürgermeister
ämter die Verteilung von Zuckermarken lautend auf“