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Weg in Hasborn, bis zum Abgang des Scheuerner
Weges (Kreisstraße Nr. 26) in Dörsdorf, durch das
Hebiet des Kreiswerks J Dörsdorf laufend und in sich
selbst zurückkehrend — genannt Kreisstraße Nr.
34.
Die Straße von Neunkirchen nach Wellesweiler, von
der Flotowstraße bis zur Gmeindegrenze — genannt
Kreisstraße Nr. 35.
Die Straße von Neunkirchen nach Menschenhaus, Ab—
zang von der Straße Nr. 14 zur Kreisgrenze Richtung
Kirkel — genannt Kreisstraße Nr. 36.
Die Straße Humes-Göttelborn beginnend auf dem
Höhberg an der Kreisstraße Nr. 24, Kreisstraße Nr. 23
im Kreuz schneidend, durch den Gemeindewald Uchtel—
jangen in die Kreisstraße Nr. 21 auf dem Radstein ein—
nündend — genannt Kreisstraße Nr. 57.
Dxttweiler, den 14. September 1923.
Der Landrat:
Dr. Rech.
33.
34
35.
Bekanutmachung.
Auf Grund des Beschlusses des Kreistages vom 27. März
921 in Verbindung mit dem Beschluß des Kreisausschusses
zum 23. Januar 1923 werden gemäß 8 4 des Kreis- und
kKommunglabgabengesetzes vom 23. April 1906 und gemäß
des Beschlusses des Wirtschaftsverbandes der gemein—
aützigen Anstalten im Saargebiet vom 2. Oktober 1923 die
in 801 der Kreiskrankenhaüsgebührenordung aufgeführten
Hebührensätze mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 ab wie
folgt geändert:
81.
Für Aufnahme und Verpflegung im Kreiskrankenhaus
sind folgende Gebühren zu entrichten:
Für Kassenpatienten und Privatpersonen:
III. Klasse II. Klasse J. Klasse
Irs. Irs. Frs.
a. für Erwachsene 10. - 13. 18.
b. für Kinder unter 10 Jahren 7.50 10. — 13. —
c. für vollverpflegte Säüglinge bis
zu 2 Jahren 4. — 6. — 9. —
d. für nichtkranke Säuglinge 2. - 3.50 6. —
sBei infektionskranken Kindern werden die Sätze für Er—
wachsene berechnet.)
Die Kosten für Arzt, Operation, Medikamente, Ver—
bandstoffe und sonstige Sonderleistungen werden besonders
berechnet.
Ottweiler, den 3. Oktober 1923.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses und des
Kreiskrankenhauses:
Dr. Rech, Landrat.
—A
Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen für
das Jahr 1924 müssen bis spätestens 20. Oktober ds. Is.
auf dem Steuerbüro, Bahnhofstr. 3 (früheres Hotel zur
Post) gestellt werden. Später beantragte Wandergewerbe—
scheine können vor Beginn des Jahres 1924 nicht mehr er—
teilt werden.
Neunkirchen, den 22. September 1923.
Das Bürgermeisteramt.