Full text : 1923 (0004)

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Hundesteuer beauftragten Polizeibeamten jede zur Feststellung
b die Hunde zur Besteuerung angemeldet worden sind, erforderliche
 nähere Auskunft zu erteilen. Insbesondere haben
diese Personen ihre Namen und Wohnung dem Beamten
ruf Erfordern anzugeben.

811.
Jeder nach dieser Steuerordnung steuerpflichtige Hund
ist binnen zwei Wochen nach Eintritt der Steuerpflicht (81
ibs. 1) bei dem Bürgermeisteramte (Steuerbüro) unter An—
gabe des Alters, Geschlechts, der Rasse, Farbe und sonst'gen
Kennzeichen des Hundes anzumelden.
In gleicher Weise ist für die nach 88 8-85 dieser Steuer—
ordnung steuerfreien bezw. einer ermäß'gten Steuer unteriegenden
 Hunde binnen zwei Wochen nach der Anschaffang
des Hundes oder nach dem Zeitpunkt, in dem, die Voraus⸗
etzungen für die Seuerbefreiung oder Ermeung wegge
iallen sind, der Anmeldepflicht zu genügen.
812.
Wer die Steuer rechtsw'drig in vor'ätzliches oder sahr—
lässiger Weise entzieht oder verkürzt, wird mit einer Geld—
trafe bis zum 10fachen des entzogenen Betrages helegt.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Steuer.
»ydnung werden mit Gelostrafe bis zu 30 Francs geahndet.
8 13.
Für das Strafwperfahrän und die Strafvollstreckung gel—
a die Vorschriften des Kommunagalabaabengefetzes vom 14
Fuli 1893.

8 14.
Die Einziehung der hinterzogenen Steuer erfolgt neben
und unabhängia von der Strafe.
8 158.
Die in Beziehung auf das Halten von Hunden bestehen—
den Polizeivorschriften werdew durch vonstehende Bestimmun—
zen nicht berührt.

8 16.
GBegenwärtige Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung
Draft

n

Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Ordnung vow
8. Januar 1905 außer Kraft.
Schiffweiler, den 28. Juni 1828.
Der Bürgermeister
dgez. KQöming.

Vorstehende, von der Aufsichtsbehörde genehmigte Steuer
ordnung wird hiermit veröffentlicht!
Schiffweiber, den 17. August 1923. .
Der Bürgermeister
J. V.:
Der Beigeor dnete
gez. Reinert

Bekanntmachung.
Schneiderzwangsinnung für den Kreis Ottweiler.
Zur Sitzung der Innunggsversammlung lade ich au—
Montag den 10. September ds. Is., nachmittags 3 Uhr
in der Gastwirtichaft Latr ich sRheinland). Bahnhofstr.
Neunkirchen Rip
Tagesordnung:
1. Wahl des Innungsborstandes;
2. Beratung des Innungsstatuts.
Neunkirchen, den 24. Auqust 1928.
Der Bürgermeister

—A
Das Gemeinderatsmitglied Peter Marx hat das Amt
niedergelegt. Der Wahlausschuß hat als Ersatzmann den
Bergmann Jakob Schmidt, Göttelborn, Blumenstraße
auf den bei der Wahl seinerzeit 718 Stimmen entfielen. be
stimmt, nachdem der Ersatzmann Johann Niklas d'e UNebes
rahme des Amtes abgelehnt hatte.
JIllinaen, den 27. Anaqust 1928.
Der Wahlkommissar:
Dovppler. Bürgermeister

— ———
            
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