Full text : 1923 (0004)

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschr'ften dieser Steuer—
ardnung werden mit Geldstrafen bis zu 30 Franken geahndet
8 12.
Für das Strafverfahren und die Strafvollstreckung gelten
die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes
8 13.
Die Einziehung der hinterzogenen Steuer erfolat neben
und unabhängig von der Strafe.
8 14.
Die in Beziehung auf das Halten von Hunden bestehenden
Polizeivorschriften werden durch vorsteh'nde Bestimmungen
aicht berührt

8 15.

Gegenwärtige Steuerordnung tritt mit dem 1. Juli 1923
in Kraft. Ihre Veröffentlichung sowic jede Abänderung hat
m Kreisblatt zu erfolgen.
Neunkirchen, den 18. Juni 1923.

g. u.
Folgen die Unterschriften.)
Schmiht. Obersekretär

Genehmigt gemäß Verfügung — Beschluß — des Verwal—
ungsausschusses des Saargebietes vom 18 Juli 1923, Beschl
L. Nr. 219/28

gez. Dr. Schlodtmann,
Oberregierunqsrat.

Bekanntmachung.
Die noch nicht einbezahlten Umsaszteuerbeträge für das
Kalenderjahr 1922 sind ab 6. August 1923 in der gesetzlichen
Währung zu entrichten. Zu diesem Zwecke sind die in Mark fest—
gestellten Umsatzsteuerbeträge zu einem Kurse von 1 Franken —
7000 Mek. in die gesetzliche Währung umzurechnen. Vor der
Umrechnung sind die in Mark geleisteten Abschlagszahlungen
auf den endgaültigen Steuerbetrag anzurechnen.
Die zu zahlenden Umsatzsteuerbeträge sind auf volle 10 Centimes
nach oben abzurunden.
Neunkirchen-Saar. den 13. August 1923.
Der Leiter des Finanzamtes
Collet, Regierungsrat.

Bekanntmachung.
Die Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1923 ist ohne Rücksicht
darauf, in welcher Mährung das Entagelt vereinnahmt murde in
der gesetzlichen Mährung zu entrichten.
Die nicht in der gesetzlichen Mährung vereinnahmten Ent—
gelte sind nach dem Kurse am Tage des Einganses des Entgelts
in Frankenumzurechnen. Abweichend von dieser Beitimmunn
können die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 1923 in Mak
vereinnahmten Entgelte zu einem einheitlichen Durchschnittskurs
oon 2000 Mark — 1 Frank umgerechnet werden. Ducch diese
Vorschrift werden die bereits festgestellten Um atziteuerbeträue
nicht berührt.
Die Abschlagszahlungen für den Steuerahichnitt (Valender—
jahr) 1923 sind mit 1.1 vom Hundert der tatsächlichen steuerpflich—
figen Umsätze zu leisten und zwar erstmals bis zum 20. Auquit
1923 für die in der Zeit nom 1. Januar bis 30. Juni 1923 erzielten
Umsätze, weiterhin bis zum 15.Oktober 1923 und 15. Januar 1924
für die jeweils im ahgelaufenen Kalendervierteljahre erzielten
Umsätze. Für die Umrechnung der nicht in Franken vereinnahmten
Entgelte findet die Vorschrift in Ans. Zent prechende Anwenduna.
Die bereits geleisteten Abschlagszühlungen find anzurechnen

Soweit dieselben in Markwährung geleiste‘ worden sind, er'oigt
die nrechnnug nach dem Kurs am Tage, an dem die anzuü—
rechnende Abichlagszahlung geleistet wurde. Die Abschlagszahl—
ungen sind aui volle Franken nach unsen abzurunden.
Die Steuerpflichtigen können zur Leistung der Abichlags—
zahlungen durch Ordnungsstrafen gemäß 8 38 Abs. 4 des Umsatz⸗
steuer-vesetzes angehalten werden.
Uebersteigt die für das Kalenderjahr 1923 endgültig iestzu—
etzende Steuer den Gesamtbetrag der geleisteten Abschlagszahl⸗
ungen um mehr als 20 vom Hundert, jedoch um mindestens 200
Fres, so wird ein Zuschlag in Höhe von 10 vom Hundert des
Unterschiedes zwischen dem vorstehend bezeichneten Steuerbetrag
und den geleisteten Abschlagszahlungen erhoben. Geg'en die Fest—
setzung des Zuschlags ist die in 823 Abs. 2 des Umsatziteuer-Ge—
etzes vorgesehene Verwaltungsbeschwerde zulässig.
Neuntirchen, den 13. August 1923.
Der Leiter des Finanzamtes:
Costot Regaierunasrat.

Bekanntmachung.
Der zum Miitglied des Gemeinderates Schiffweiler gewählte
pensionierte Hüttenarbeiter Jatob Schöneberger zu Schiffweiler
hat seine Wahl nicht an jenom nen. An seine Stelle ist der pen—
sionierte Beramann Jatob Schuyhymacher mit 974 Stimmen als
gewählt bezeichnet worden.
Schiffweiler, den 13. August 1923.
Der Buͤrgermeister.
Bekanntmachung.
Kandidat der Kommunistischen Partei Friedrich Keller aus
Heiligenwald, hat das Amt als Gemeinderatsmitalied abgelehnt.
Der Wahlausschuß hat in der Sitzung am 25. Juli ds. Irs. den
Eisenbahner Heinrich Sommer als Ersatzmann bestimmt.
Memmetsweiler, den 4. August 1923.
Der Wahlkommissar:
Walter, Burgermeister.

Bekanntmachung.
Gemäß 8 34 Abs. 7 der Ausführungsverordnung zur Wahl—
ordnung über die Gemeinden- und Kreistagswahlen im Saar—
gebiet vom 29. April 1920 wird hiermit zur öffentlichen Kennt—
nis aebracht, daß, nachdem die Bewerber:
Peter Schmitt, Grubenschlosser,
Josef Schneider, Bergmann,
Jakob Wilhelm, Hüttenarbeiter.
Nikolaus Pfeifer, Bergmann,
Aloys Scherer, Ackerer,
Nikolaus Schmitt, Ackerer,
Nikolaus Junker, Ackerer.—
alle in Neipel,
die Annahme der Wahl verweigert haben, folgende Bewerber
als Gemeinderats-Mitglieder der Gemeinde Neipel berufen sind:
1. Michel Thies, pens. Ber mann, in Neipel mit 44 Stemmen,
2. Nikolaus Groß, pens. Berqmann, in Neipel mit 42 Stimmen
an deren Stelle.
Tboley, den 8. Auaust 1923.
Der Bürgermeister:
J. B. Hilagers.

Berad tigung.
In der Nr. 29 des Kreisblattes ist insofern ein Irrtum
unterlaufen, als die fortlaufende Seitenzahl anstatt mit Nxr. 158
erst mit Nc. 151 beginnt, so daß auch die Nr. 30 des Kreis—
blattes um gwei Seitenzahlen zurücknummeriert wurde. Die
»orliegende Nr. 31 des Kreisblattes heginnt nun mit der rich—
tigen Seilenzahl Nr. 161.
            
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