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Die bis zu diesem Tage fälligen und noch nicht eingezahl—
en Gebühren werden gleichfalls nach den neuen Sätzen er—
hoben, soweit der Beteiligte die Schuld an der Verzögerung
der Zahlung trägt.
Saarbrücken, den 13. März 1923.
Der Präsident:
Im Namen der Regierungskommission,
gez.: V. Raulti, Staatsrat.
Bekanntmachung.
Am Montag, den 2. Juli, ds. Is, nachmittags 3 Uhr findet
n Sitzungssaale des Kreishauses eine öffentliche Sitzung des
Wahlausschusses für die Kreistagswahlen zur Enticheidund über
die Zulassung der Wahlvorschläge statt.
Hin Rüdsicht darauf, daß der änßerste Termin zur Einreichung
der Wahlvorschläge auf einen Sountag füllt und die
Züros an diesem Tage geschlossen sind, empfiehlt es sich zur
Vermeidung einer Fristversäumnis, die Wahlvorschläge bereits
am Samstag, den 23. Inni djs. Irs. bei mir abzugeben.
Fie Ermittelung des Wahlergebnisses der Kreistagswahlen
erfolgt im Sitzungssaale des Kreishauses am Samstao, den
14. Juli 19283, vormittags 8 Uhr.
Ottweiler, den ð8. Juni 1923.
Der Wahlkommissar:
Dr. Rech, Landrat.
Bekanntmachung
Die Stimmliste für die in diesem Jahre stattfindende
Neuwahl des Vorstandes der Meliorationsgenvisenschait des
Theeltales zu Bubach-Calmesweiler GBolzenbergh liegt vom
Freitag, den 13. Juni ds. As ahb 4 Wochen lang zur Einsicht
der Beteiligten in der Wohnung des Vorstandsmitglied:
Michel Groß-Clemens in Calmesweiler aus
Ottweiler, den 7. Juni 1923
Der Landvat
als Aufsichtsbehörd⸗
J. V.:
Hein richs, Kreissekretär.
Berichtigung.
In Nr. 21 des Kreisblattes vom 7. Juni ds. Irs. ist be—
Veröffentlichung der Polizeiverordnung, betreffend die An—
schlüsse von Baugrundstücken an die öffentliche Kanalisation
und des Ortsgesetzes, betreffend die Kanalanschlußkosten und
die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der
unterirdischen Kanalisation der Stadtgemeinde Ottweiler, in—
sofern ein Irrtum unterlaufen, als es unter der Polizeiper
ordnung heißen muß:
Wird veröffentlicht!
Ottweiler, den 30. Mai 1923.
Der Bürger meister
Lorenz
uind unter dem Ortgesctz:
Wird veröffentlicht mit dem Bemerken, daß der Verwar
ungsausschuß des Saargebietes unterm 24. Mai 1928 Nr
152123 dieses Ortsgesetz gemäß 8 10 der Rheinischen Städte—
ordnung vom 15. Mai 1856, der 884,8 und 77 des Kommunal'
bgabengesetzes vom 14. Juli 1894 und 816 Absatz 3 des Zu
ständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 genehmigt hat
Ottweiler, den 80. Mai 1928.
Der Bürgermeister
Lorenz.